Denis Alt (SPD) ist seit Juli 2024 Staatssekretär im rheinland-pfälzischen Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung. Zuvor wirkte er als Staatssekretär im Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit. Die Redaktion der STANDORTinfo hat ihn zu den Herausforderungen der aktuellen Pflegepolitik im Land befragt.

Denis Alt. Foto: MASTD/Jülich
Seit dem vergangenen Jahr läuft die digitale Bildungsoffensive Rheinland-Pfalz an Pflegeschulen. Wie fällt Ihr Zwischenfazit zu dieser Bildungsoffensive aus?
Unsere Studie zum Stand der Digitalisierung in den Pflegeschulen "digi2care" aus dem Jahr 2023 zeigt deutlich, dass digitale Lehr- und Lernformen spezifische Anpassungen im Rollenverständnis der Lehrenden und anderer pädagogischer Akteure erfordern. Um den Pflegeberuf attraktiver und zukunftsorientierter zu gestalten, ist eine stärkere Fokussierung auf digitale Inhalte bereits in der Ausbildung erforderlich. Die Umsetzung der digitalen Bildungsoffensive wird regelmäßig im Hinblick auf die festgelegten Lernziele überprüft. Die Rückmeldungen der Lehrkräfte zeigen, dass diese das Angebot der digitalen Bildungsoffensive gern annehmen. Es zeigt sich aber auch, dass es für alle Lehrkräfte schwierig ist, aufgrund der Personalsituation das Angebot umfassend anzunehmen. Die digitale Bildungsoffensive Pflege RLP wird bis zum Ende des Jahres 2026 fortgeführt, dabei wird die Bildungsoffensive am Ende auch in Gänze evaluiert.
Die neue „Fachkräftestrategie Pflege Rheinland-Pfalz 2025“ wird bis zum Jahr 2028 umgesetzt. Wie ist dieses Projekt aus Ihrer Sicht bisher angelaufen?
Die Fachkräftestrategie Pflege Rheinland-Pfalz 2025 wurde im November 2024 auf dem neunten Fachkräftegipfel Pflege durch Ministerin Schall präsentiert, sie startete dann im Januar 2025. Das Konzept der Strategie gliedert sich in die vier Themengebiete: Fachkräftequalifizierung, Fachkräftegewinnung, Fachkräftebindung sowie Digitalisierung und Innovation. Die beteiligten Partnerinnen und Partner im Gesundheitswesen und der Pflege in Rheinland-Pfalz sind aktiv in den Unter-Arbeitsgruppen zur Umsetzung eingebunden und tragen zur maßgeblichen Umsetzung bei. Zur Begleitung wurde zudem eine Projektstelle eingerichtet, die fachkundig berät, den gesamten Prozess der Umsetzung evaluiert und unterstützend koordiniert.
Menschen, die in rheinland-pfälzischen Pflegeheimen leben, zahlen monatlich rund 120 Euro für die Kosten der Ausbildung des Pflegepersonals. Was halten Sie von der Idee, Pflegeheimbewohnende finanziell zu entlasten, indem das Land diese Kosten übernimmt?
Die Ausbildungsumlage ist bundesgesetzlich im Pflegeberufegesetz geregelt. Sie dient dazu, die Kosten der Ausbildung zu finanzieren, unabhängig davon, ob eine Einrichtung tatsächlich ausbildet oder nicht. Ziel ist, dass alle zugelassenen Pflegeeinrichtungen und Krankenhäuser einen Beitrag leisten, der im Rahmen des Ausgleichsfonds genutzt wird, um Ausbildungskosten zu finanzieren. Ich persönlich würde eine Begrenzung der Eigenanteile durch die Herausnahme der in den Pflegevergütungen enthaltenen Ausbildungskosten begrüßen. Hierzu gibt es im Übrigen eine breite Übereinstimmung unter den Ländern, die sich hierfür schon seit Jahren einsetzen. So hat die Arbeits- und Sozialministerkonferenz, in der sich die im Themenbereich Pflege politisch Verantwortlichen der Länder und des Bundes regelmäßig auch persönlich begegnen, das Anliegen mehrfach in entsprechende Beschlüsse gefasst. Im aktuellsten Beschluss vom Oktober 2024 forderten die Länder einstimmig die Herausnahme der Ausbildungsumlage aus der Pflegevergütung. Rheinland-Pfalz war Mitantragsteller dieses Beschlusses. Die Länder sollten hier einheitlich vorgehen und eine bundesweite Lösung weiterhin fordern.
NRW, Bayern und das Saarland haben Online-Portale eingerichtet, in denen freie Kapazitäten in Einrichtungen der Kurzzeitpflege und in Pflegeheimen stets aktuell einsehbar sind, was Pflegebedürftige und ihre Angehörigen bei der Pflegeplatzsuche enorm entlastet. Wann tut es Rheinland-Pfalz diesen Ländern gleich?
Das Bedürfnis von Angehörigen und Menschen mit Pflegebedarf nach schnellen und übersichtlichen Informationen zu freien Plätzen ist absolut nachvollziehbar. Um die Pflegeplatzsuche zu erleichtern, sollten auch digitale Möglichkeiten noch stärker genutzt werden. Online-Portale können hier einen echten Mehrwert für die Betroffenen bieten. Voraussetzung dafür ist, dass die Aktualisierung der Daten in Echtzeit erfolgt und die Informationen möglichst bundesweit und über Ländergrenzen hinweg bereitgestellt werden. Derzeit beschäftigt sich das beim GKV-Spitzenverband angesiedelte Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege mit der Frage, wie digitale Möglichkeiten die Pflegeplatzsuche in Zukunft erleichtern können. Auf der Grundlage dieser Empfehlungen gilt es dann zu schauen ob und wie gegebenenfalls eine bundesweite Portallösung aufgesetzt werden kann. Die grundsätzliche Möglichkeit zur Präsentation von freien Pflegeplätzen wäre auch im rheinland-pfälzischen Sozialportal möglich. Dennoch ist die Frage der Aktualisierung in Echtzeit nicht gelöst und sorgt bei pflegenden Angehörigen, die auf nicht aktuelle Daten zurückgreifen nicht für ein Erfolgserlebnis.
Seit kurzem können Pflegeheime bis zu drei feste Kurzzeitpflegeplätze vorhalten. Wie unterstützt das Land die Einrichtungen bei der Umsetzung und ab wann rechnen Sie mit ersten messbaren Ergebnissen?
Am 1. März 2025 ist in Rheinland-Pfalz ein neuer Rahmenvertrag zur Kurzzeitpflege in Kraft getreten. Das Land ist als überörtlicher Sozialhilfeträger daran beteiligt. Der Rahmenvertrag ermöglicht unter anderem eine Kombination von fixen und flexiblen Kurzzeitpflegeplätzen in vollstationären Pflegeeinrichtungen. Dies wird Fix-Flex-Modell genannt. Damit Pflegeeinrichtungen das Fix-Flex-Modell konkret umsetzen können, sind Vereinbarungen notwendig, die vor allem das Personal und die Refinanzierung betreffen. Das Land ist sehr interessiert daran, dass das Fix-Flex-Modell jetzt zügig in die Versorgungspraxis gelangt und beteiligt sich als Vereinbarungspartner entsprechend konstruktiv an den Verhandlungen.