Der Rettungsdienst transportiert auch Patientinnen und Patienten mit eher leichteren Erkrankungen zur Behandlung ins Krankenhaus. Würden Rettungsmittel wie Krankentransportwagen oder Rettungswagen gezielter eingesetzt als bisher, könnten sowohl der Rettungsdienst als auch Krankenhäuser erheblich entlastet werden. Das geht aus einer aktuell vom Barmer Institut für Gesundheitssystemforschung in Zusammenarbeit mit Professor Christian Karagiannidis veröffentlichten Studie hervor.
Bei der Analyse der Daten wurde deutlich, dass der Schweregrad von mehr als 30 Prozent der untersuchten Krankenhausfälle, bei denen ein Rettungsmittel zum Einsatz kam, niedrig bis moderat ausfällt. Auch blieben mehr als 15 Prozent der Fälle höchstens für einen Tag im Krankenhaus. Weiterhin zeigt sich, dass Rettungsmittel vor allem bei älteren Patientinnen und Patienten zwischen 80 und 90 Jahren zum Transport in das Krankenhaus genutzt werden.
Reform der Notfallversorgung dringend notwendig
Die Ergebnisse der Studie zeigen, wie dringend notwendig die Reform der Versorgung im Bereich der Notfallversorgung und speziell im Rettungsdienst ist. Mit dem aktuell vorliegenden Referentenentwurf für ein Notfallgesetz aus dem Bundesministerium für Gesundheit sollen die bestehenden Notfallstrukturen besser vernetzt werden, damit Hilfesuchende schnellstmöglich in der medizinisch geeigneten Versorgungsebene behandelt werden können. Das ist ein wichtiger und überfälliger Schritt. Es ist zwingend nötig, die Weiterentwicklung der Notfallversorgung mit der Reform der rettungsdienstlichen Strukturen und vor allem der Reform der Krankenhausstrukturen zu verbinden.
Die Schwerpunkte des Referentenentwurfs zur Notfallversorgung liegen auf der Vernetzung der Notrufnummern 116 117 und 112, der Versorgung von Patientinnen und Patienten mit ambulantem Behandlungsbedarf vorrangig in den Strukturen der vertragsärztlichen Versorgung sowie der flächendeckenden Einrichtung von so genannten integrierten Notfallzentren. Das sind erste Schritte hin zu einer integrierten Notfallversorgung.
Rettungsdienst sollte in Reform einbezogen werden
Das Bundesgesundheitsministerium hat jedoch wie schon in den Eckpunkten zur Reform darauf verzichtet, den Rettungsdienst in das Reformgesetz einzubeziehen. Die Ankündigung des Bundesgesundheitsministers, den Rettungsdiensterst im Rahmen des parlamentarischen Prozesses in das Gesetz zu integrieren, dürfte auf Kritik der Bundesländer stoßen, in deren Kompetenzbereich der Rettungsdienst liegt.
Eine grundlegend wichtige Entscheidung ist die digitale Vernetzung von Akutleitstellen der Kassenärztlichen Vereinigungen und Rettungsleitstellen zu einem Gesundheitsleitsystem. Die qualitativ hochwertige Ersteinschätzung ist Voraussetzung dafür, dass Patientinnen und Patienten unmittelbar in die richtige Versorgungsebene geleitet werden. Grundsätzlich gilt, dass mit dem Notfallgesetz bundesweit einheitliche Vorgaben für die Qualität der Versorgung geschaffen werden müssen. Die Länder sind aufgefordert, diese in ihrer länderspezifischen Gesetzgebung zum Rettungsdienst zu verankern.