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Morbi-RSA braucht Reformen

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Die Barmer GEK fordert weitere Reformschritte beim morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich (Morbi-RSA). "Es bestehen Schwachstellen im Morbi-RSA, die zu Wettbewerbsverzerrungen unter den gesetzlichen Krankenkassen führen. Die Folge ist eine extrem unterschiedliche Entwicklung der Kassenrücklagen", sagt Dunja Kleis, Landesgeschäftsführerin der Barmer GEK in Rheinland-Pfalz und dem Saarland.

Nach den Regeln des Morbi-RSA erfolgt die Zuweisung der Gelder aus dem Gesundheitsfonds an die Kassen. Die Regeln des Morbi-RSA berücksichtigen die Merkmale Alter, Geschlecht und Bezug einer Erwerbsminderungsrente sowie den unterschiedlich hohen Versorgungsbedarf von Versicherten mit einer kostenintensiven chronischen oder schwerwiegenden Krankheit. So sollen die Wettbewerbschancen einer Krankenkasse nicht von der Krankheitslast ihrer Versicherten abhängen.

Schwachstellen im Morbi-RSA

Kleis sagt: "Die aktuelle Debatte um steigende Kosten in der gesetzlichen Krankenversicherung bietet Anlass, die Verteilung der Versichertenbeiträge unter den einzelnen Krankenkassen in den Blick zu nehmen. Der durch zahlreiche Gesundheitsreformen ausgelöste Finanzierungsdruck trifft die einzelnen Kassen unterschiedlich stark und gefährdet das Solidarprinzip in der gesetzlichen Krankenversicherung."

Das "lernende System" des Morbi-RSA wird seit seiner Einführung 2009 im Detail ständig nachjustiert. "Weiterhin bestehende Schwachstellen im Morbi-RSA sind der Grund, warum sich bereits heute eine deutliche Spreizung der individuellen Zusatzbeitragssätze der Kassen abzeichnet, die bei weitem nicht allein durch die Wirtschaftlichkeit der jeweiligen Kassen begründet ist", betont Kleis. Weitere Korrekturen am Morbi-RSA seien dringend nötig, damit sich die Verwerfungen nicht fortsetzen würden. Kleis sagt: "Andernfalls sind die Stabilität des Systems und damit die hohe Qualität der medizinischen Versorgung gefährdet."

Nach den Worten der Landesgeschäftsführerin müssten neben der Abschaffung systemfremder Hilfsvariablen im Morbi-RSA wie der Erwerbsminderungsrente zwei weitere Reformmaßnahmen umgesetzt werden: "Es sollten die unterschiedlichen regionalen Angebots- und Kostenniveaus stärker berücksichtigt und ein Hochrisikopool eingeführt werden." Mit ihm würden sich extrem hohe Einzelfallkosten von Patienten ausgleichen lassen.

Nach den Regeln des Morbi-RSA erfolgt die Zuweisung der Gelder aus dem Gesundheitsfonds an die gesetzlichen Krankenkassen.