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Standortinfo Nordrhein-Westfalen

Im Sinne der Patientinnen und Patienten - Krankenhausstrukturen in NRW mutig verändern

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Die stationäre Versorgung in Nordrhein-Westfalen ist durch ein umfangreiches, ausdifferenziertes und ortsnahes Versorgungsangebot geprägt. Dabei zeigen sich jedoch strukturelle Probleme: Aufgrund der hohen Krankenhausdichte konkurrieren die Krankenhäuser einerseits um Personal sowie um Betriebs- und Investitionsmittel. Andererseits fehlt vielen kleinen Krankenhäusern die nötige Ausstattung und Routine, um lebensbedrohliche Notfälle oder bestimmte planbare Leistungen adäquat behandeln zu können. Die bisherige Krankenhausplanung hat sich als zu undifferenziert erwiesen. So fehlen klare Versorgungsaufträge an die Krankenhäuser. Stattdessen wird das Leistungsangebot der Kliniken aus betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten und nicht mit Blick auf den tatsächlichen Versorgungsbedarf festgelegt. Es kommt zu Mengenausweitungen bei den stationären Leistungen, ohne dass sich diese mit der Morbidität der Bevölkerung erklären ließen. Gleichzeitig beklagen kleine wie große Krankenhäuser, dass die unterschiedlichen regionalen Kostenstrukturen nicht berücksichtigt werden und ihre Vorhaltekosten unzureichend refinanziert seien. Hinzu kommt, dass die Investitionsmittel trotz der deutlichen Anhebung seit 2017 seit Langem den Investitionsbedarf der Kliniken nicht mehr abdecken. Dies hat zur Folge, dass in großem Umfang die Mittel der Krankenkassen für die Patientenversorgung für die Refinanzierung notwendiger Investitionen zweckentfremdet werden.

Qualitätsorientierte Planung ist richtig

„Insofern begrüßen wir ausdrücklich, dass NRW als erstes Bundesland in dem Prozess ist, die Krankenhausplanung vollkommen neu zu gestalten“, sagt Heiner Beckmann, Landesgeschäftsführer der Barmer. Erst vor wenigen Tagen hat das Gesundheitsministerium den Plan veröffentlicht. Mit der Abkehr vom Bett als zentrale Planungsgröße hin zu Leistungsbereichen und Leistungsgruppen würden den Krankenhäusern zukünftig Versorgungsaufträge für klar definierte Eingriffe zugeteilt. „Diese neue Planungssystematik ist das zentrale Reformprojekt der aktuellen Landesregierung im Gesundheitssektor und muss auch in der nächsten Legislaturperiode von der neuen Landesregierung fortgesetzt werden“, fordert Beckmann. Mit der Verknüpfung von Leistungsbereichen und Leistungsgruppen an Qualitätsvorgaben wie Mindestmengen und Struktur- sowie Prozessqualität dürfen nur noch die Krankenhäuser einen Eingriff vornehmen, für den sie die qualitativen Voraussetzungen erfüllen. Das heißt, dass zukünftig nicht mehr jedes Krankenhaus jede Leistung erbringen kann. Beckmann: „NRW geht mit der auf Zentralisierung und Spezialisierung ausgerichteten Krankenhausplanung den richtigen Weg. Kleine Krankenhausstandorte werden dabei weiterhin gebraucht, jedoch in anderer Funktion: Sie sollen die wohnortnahe Grundversorgung gewährleisten. Dafür kann auch die Umwandlung in ein intersektorales Gesundheits- oder Pflegezentrum eine sinnvolle Lösung sein.“ Aus Sicht der Barmer sollte darauf geachtet werden, dass jedes Krankenhaus aufgrund seines Versorgungsauftrags einer Versorgungsstufe aus Grund-, Regel- und Maximalversorgung zugeordnet werden kann. „Insofern kann von einem ,Krankenhaus-Schließungsprogramm‘ keine Rede sein“, so der Landesgeschäftsführer der zweitgrößten Krankenkasse Deutschlands.

Corona-Krise unterstreicht Reformbedarf

Auch in der Versorgung von COVID-19-Patientinnen und -Patienten spielen große Krankenhäuser mit der notwendigen intensivmedizinischen Ausstattung und entsprechend geschultem Personal nach Ansicht der Barmer eine herausragende Rolle. „Die Erfahrungen zeigen grundsätzlich, dass es sinnvoll ist, Patientinnen und Patienten mit komplexen Erkrankungen vor allem in großen Krankenhäusern mit intensivmedizinischer Ausstattung und Vorhaltung zu versorgen. Kleine Häuser der Grundversorgung sind damit zumeist strukturell überfordert“, sagt Heiner Beckmann. Die Pandemie bestätige die Notwendigkeit einer Reform hin zu mehr Konzentration, Kooperation und Spezialisierung. Was in der Krise deutlich wird, gelte auch in normalen Zeiten. „Nur solche Krankenhäuser sollten Patientinnen und Patienten behandeln, die über die entsprechende technische Ausstattung und personelle Expertise verfügen. Für gute Behandlungsergebnisse ist nicht die Nähe, sondern die Ausstattung der Krankenhaustandorte ausschlaggebend.“

Investitionsfinanzierung sicherstellen

Unverzichtbar für die wirtschaftliche Überlebensfähigkeit der Kliniken ist eine auskömmliche Investitionskostenfinanzierung. Das Land fördert die Kliniken in NRW derzeit mit rund 770 Millionen Euro pro Jahr. Nach einer Analyse des Leibniz-Instituts für Wirtschaftsforschung liegt der tatsächliche Bedarf der Krankenhäuser jedoch bei 1,8 Milliarden Euro jährlich. „Hier muss das Land schnellstmöglich die entsprechende Finanzierung sicherstellen“, so Heiner Beckmann. „Statt einer Investitionsfinanzierung durch die Hintertür sollten die Krankenkassen regelhaft an der Investitionskostenfinanzierung beteiligt werden und dafür ein verbindliches Mitspracherecht in der Krankenhausplanung erhalten. Dieses Mitspracherecht ist dringend geboten, um die notwendigen Strukturveränderungen anzustoßen.“