Pressemitteilungen aus Nordrhein-Westfalen

Masernfälle in NRW - Barmer ruft dazu auf, den Impfschutz zu überprüfen

Lesedauer unter 1 Minute

Düsseldorf/Wuppertal, 8. Februar 2019 – Wegen des Masernausbruchs im Oberbergischen Kreis ruft die Krankenkasse Barmer dazu auf, den Impfstatus zu überprüfen. „Masern sind keine harmlose Kinderkrankheit. Die Viruserkrankung ist hoch ansteckend und kann sogar tödlich enden“, betont Heiner Beckmann, Landesgeschäftsführer der Krankenkasse in NRW. Bei unklarem oder unzureichenden Impfstatus sollte die Impfung schnell nachgeholt werden – auch außerhalb des bergischen Landes.

Immer wieder führen Impflücken bei Jugendlichen und Erwachsenen dazu, dass es zu Masernfällen kommt. Damit die Immunisierung wirkt, sind zwei Impfdosen notwendig. „Um eine Ausbreitung von Masern zu verhindern, übernehmen wir auch für Personen, die vor 1970 geboren sind und keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Impfung gegen Masern haben, die Kosten“, sagt Beckmann.

Passive Impfung bis zu drei Tage nach Infektion möglich

Bei Erwachsenen verläuft eine Masernerkrankung häufig schwerer als bei Kindern. Aber auch Säuglinge oder Menschen mit einem schwachen Immunsystem haben ein hohes Risiko für Komplikationen. Dazu gehören vor allem Lungen- und Mittelohrentzündungen sowie Hirnentzündungen. Wer sich mit Masern angesteckt hat, kann über eine passive Impfung binnen drei Tagen versuchen, die Krankheit zu verhindern oder zumindest abzu-schwächen. Bei dieser Art der Impfung spritzt der Arzt die Abwehrstoffe gegen das Masernvirus direkt.