Pressemitteilung aus Nordrhein-Westfalen

Kinderkrankengeld in NRW: Frauen tragen mit Abstand die Hauptlast

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Düsseldorf, 19. Juli 2024 – Frauen beantragen nach wie vor dreimal häufiger Kinderkrankengeld als Männer. Das belegt eine aktuelle Analyse entsprechender Daten der Barmer in Nordrhein-Westfalen. So wurden vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 etwa 55.100 entsprechende Anträge von Frauen und rund 16.800 Anträge von Männern gestellt, die bei der Krankenkasse versichert waren. „Das Kinderkrankengeld ist ein wichtiges Instrument, um Belastungen von Eltern zu mindern und eine gesunde Umgebung für Familien zu schaffen. Allerdings zeigt unsere Untersuchung auch, dass Frauen nach wie vor die Hauptlast bei der Kinderbetreuung tragen. Sie bleiben häufiger zuhause, um bei Krankheit des Kindes die Betreuung sicherzustellen“, sagt João Rodrigues, Landesgeschäftsführer der Barmer in NRW. Insgesamt sei das Kinderkrankengeld bis Ende vergangenen Jahres rund 71.800 Mal beantragt worden. In den von der Corona-Pandemie geprägten Jahren 2021 und 2022 seien in NRW rund 105.000 beziehungsweise 86.000 entsprechende Anträge auf die Geldleistung gestellt worden.

Erweiterter Anspruch seit Januar 2024

In den Jahren 2021 bis 2023 wurden die Kinderkrankentage pandemiebedingt erhöht. Diese Regelung war Ende 2023 ausgelaufen. Im Nachgang dazu haben Eltern aber seit 1. Januar 2024 einen erweiterten Anspruch auf Kinderkrankengeld. Pro Kind kann ein Elternteil die Leistung jetzt für 15 statt wie vor der Pandemie für zehn Tage im Jahr beantragen. Für Alleinerziehende erhöht sich der Anspruch auf 30 Tage je Kind. Elternteile mit mehr als zwei Kindern können für bis zu 35 Tage Kinderkrankengeld erhalten, Alleinerziehende mit mehr als zwei Kindern für bis zu 70 Tage.

Kontakt für die Presse:

Tobias Klingen
Pressesprecher Barmer Nordrhein-Westfalen
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