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Kinderbetreuung in der Corona-Krise: Frauen tragen in Nordrhein-Westfalen die Hauptlast

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Düsseldorf, 30. April 2021 – Während der Corona-Pandemie wird die Kinderbetreuung in Nordrhein-Westfalen überwiegend von Frauen übernommen. Das geht aus einer Barmer-Analyse zur Auszahlung des Kinderkrankengelds hervor. Frauen in NRW haben bislang in den ersten drei Monaten dieses Jahres 12.103 Mal das im Januar eingeführte pandemiebedingte Kinderkrankengeld über die Barmer erhalten. Bei den Männern im Land war dies mit 4.813 Mal deutlich weniger der Fall. „Unsere aktuelle Auswertung zeigt, dass Frauen die Hauptlast in der Versorgung der Kinder tragen. Sie bleiben vornehmlich zu Hause, um Schul- und Kita-Kinder zu betreuen“, sagt Heiner Beckmann, Landesgeschäftsführer der Barmer in NRW . Die Pandemie habe das Ungleichgewicht in vielen Familien noch einmal deutlich gemacht. So haben die Mütter an 32.592 Tagen und die Väter nur an 12.045 Tagen das Kinderkrankengeld bei pandemiebedingter Betreuung der Kinder im ersten Quartal in Anspruch genommen.

Besonders viele Kinderkrankengeldtage in diesem Jahr

Wie aus der Barmer-Analyse weiter hervorgeht, wird das Kinderkrankgengeld insgesamt in diesem Jahr deutlich stärker beansprucht als in den Jahren zuvor. So wurden für das erste Quartal 2021 bisher in NRW 96.137 Kinderkrankengeldtage bewilligt. Das umfasst sowohl die pandemiebedingten Fehltage als auch die herkömmlichen Tage, wenn ein Kind tatsächlich krank ist. Im gleichen Zeitraum 2020 waren es insgesamt 39.626 Kinderkrankengeldtage, im ersten Quartal 2019 waren es 38.116 Tage.

Anspruch auf Kinderkrankengeld erweitert

Die Barmer geht davon aus, dass das Kinderkrankengeld auch in nächster Zeit stark in Anspruch genommen wird. Zumal der Gesetzgeber die Regelung erneut erweitert hat. Jeder Elternteil erhält im Jahr 2021 pro Kind jeweils 30 Anspruchstage (maximal 65 Tage), Alleinerziehende pro Kind 60 Tage (maximal 130 Tage). Dieser Anspruch gilt auch für die Fälle, in denen die Betreuung des Kindes erforderlich wird, weil die Schule oder die Kita pandemiebedingt geschlossen ist oder die Präsenzpflicht aufgehoben wurde. Die Beantragung kann zudem auf mehrere Zeiträume verteilt werden, falls Eltern ihr Kind lediglich an bestimmten Wochentagen betreuen. „Eltern brauchen diese Unterstützung. Um unseren Versicherten die Antragstellung so leicht wie möglich zu machen, verzichten wir auf einen Nachweis der geschlossenen Kita oder Schule. Das Ausfüllen und Einreichen eines Online-Formulars reicht aus“, so Barmer-Landeschef Beckmann.

Alle Informationen zum Kinderkrankengeld sowie das Antragsformular zum Download gibt es unter www.barmer.de/a008786.

Kontakt für die Presse:

Tobias Klingen
Pressesprecher Barmer Nordrhein-Westfalen
Telefon 0800 333 004 45 11 31
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