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Väter in NRW bleiben fast am wenigsten beim kranken Kind

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Düsseldorf, 25. Januar 2018 - Wenn ein Kind erkrankt, können sich berufstätige Mütter und Väter jeweils bis zu zehn Tage unentgeltlich von der Arbeit befreien lassen. Dafür erhalten sie Kinderkrankengeld. Obwohl der Anspruch für beide Elternteile gilt, bleibt in Nordrhein-Westfalen nur in jedem fünften Fall der Vater beim kranken Nachwuchs. „Zwar hat der Anteil der hiesigen Väter am Kinderkrankengeld seit 2015 zugenommen. Es ist jedoch kritisch, dass Kinderpflege in NRW – mehr als in den meisten anderen Bundesländern – immer noch überwiegend Müttersache ist“, sagt Heiner Beckmann, Landesgeschäftsführer der Barmer. NRW belegt im bundesweiten Vergleich den vorletzten Platz. Das geht aus einer Auswertung der Barmer zum Kinderkrankengeld hervor.

Möglicherweise fällt es Männern in NRW schwerer, sich im Job krank zu melden, als in den anderen Landesteilen. „Zu einer familienfreundlichen Unternehmenskultur gehört auch, dass Väter unbesorgt freinehmen können, wenn ihr Kind krank ist“, betont Beckmann. Schließlich richte sich die Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowohl an Frauen, als auch Männer.

Grafik: Väter in Nordrhein-Westfalen fast Schusslicht

Insgesamt gingen bei der Barmer in NRW im Jahr 2017 (vorläufiges Ergebnis) rund 37.800 Anträge auf Kinderkrankengeld ein. 2017 beantragten ca. 18,8 Prozent der Väter das Kinderkrankengeld. Im Jahr 2016 waren es rund 18,1 Prozent, 2015 ca. 17,2 Prozent. Im Schnitt verbrachten Eltern 2017 ca. 2,1 Tage mit dem Nachwuchs zuhause. Männer und Frauen, die Kinderkrankengeld bekamen, blieben annährend gleich lange der Arbeit fern.

Alleinerziehende erhalten mehr Kinderkrankengeld als Elternpaare

Für jedes gesetzlich versicherte Kind erhält jedes Elternteil bis zu zehn Arbeitstage im Jahr Kinderkrankengeld. Alleinerziehenden zahlt die Krankenkasse pro Kind maximal 20 Tage lang Kinderkrankengeld. Bei mehr als einem Kind ist der Anspruch insgesamt auf jährlich 25 Arbeitstage, für Alleinerziehende auf 50 Arbeitstage begrenzt. Die Höhe des Krankengeldes beträgt 90 Prozent des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts, bei Selbstständigen 70 Prozent des erzielten regelmäßigen Arbeitseinkommens.

Voraussetzungen für den Bezug von Kinderkrankengeld

Das Kinderkrankengeld soll die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessern. Die Voraussetzungen für die Zahlung sind:

  • Das Kind ist unter zwölf Jahre alt und muss laut ärztlichem Attest gepflegt werden.
  • Die Pflege erfolgt durch ein erwerbstätiges Elternteil, das seiner Arbeit nicht nachgehen kann.
  • Außerdem kann keine andere im Haushalt lebende Person die Betreuung und Pflege des Kindes übernehmen.

Online Kinderkrankengeld beantragen

Der Antrag auf Kinderkrankengeld können Mitglieder bei der Barmer auch online stellen, etwa via Service-App der Kasse. Rund jeder zehnte Antrag erreicht die Barmer mittlerweile auf diesem Weg. Mehr Informationen zum Kinderkrankengeld unter www.barmer.de/a008786