Pressemitteilung aus Nordrhein-Westfalen

Arbeitsunfähigkeiten in NRW: 2025 gab es einen Rückgang bei den Fehltagen

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  • Die durchschnittliche Zahl der Arbeitsunfähigkeitstage (AU-Tage) von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in NRW ist von 23,1 (2024) auf 22,5 (2025) gesunken.

  • Sowohl die krankheitsbedingten Fehlzeiten wegen Atemwegserkrankungen (4,1 AU-Tage) als auch die wegen psychischer Erkrankungen (5,0 AU-Tage) sind im Vergleich zu 2024 rückläufig.  

  • 2022 hatte es einen massiven Anstieg der Fehlzeiten gegeben. Treiber dieser Entwicklung waren damals die Einführung der eAU sowie zahlreiche Corona-, Grippe- und Erkältungs-Erkrankungen.

  • Statement João Rodrigues, Landesgeschäftsführer der Barmer in NRW: „Wir gehen davon aus, dass sich der pandemiebedingte Nachholeffekt bei den Atemwegserkrankungen nun abgeschwächt hat.“

Düsseldorf, 29.01.2026 – Die Zahl der krankheitsbedingten Fehltage von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in Nordrhein-Westfalen ist 2025 leicht zurückgegangen. Das geht aus Daten der Barmer hervor. Demnach lag die durchschnittliche Zahl der Arbeitsunfähigkeitstage (AU-Tage) im vergangenen Jahr bei 22,5. 2024 hatte der Wert bei 23,1 AU-Tagen gelegen. Der Krankenstand ist leicht von 6,3 auf 6,2 Prozent gesunken. „Wir gehen davon aus, dass sich der Nachholeffekt nach der Coronapandemie weiter abgeschwächt hat. Nachdem das Kontaktverbot aufgehoben wurde, trafen die Krankheitserreger zunächst auf ein untrainiertes Immunsystem. Deshalb gab es in den vergangenen Jahren deutlich mehr Fälle von Atemwegserkrankungen. Dieser Effekt scheint nun nachzulassen“, sagt João Rodrigues, Landesgeschäftsführer der Barmer in NRW. Seit 2022 ist die Zahl der Fehltage wegen Atemwegserkrankungen kontinuierlich von 4,6 auf nun 4,1 zurückgegangen. Im Vergleich von 2021 zu 2022 hatte es sowohl bei der Gesamtzahl der Fehltage (von 17,4 auf 22,6) als auch bei den Atemwegserkrankungen (von 1,6 auf 4,6) einen massiven Anstieg gegeben. „Neben der Infektionswelle dürfte auch die damals eingeführte elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) dafür verantwortlich gewesen sein“, so Rodrigues. Erst seit 2022 werden alle Arbeitsunfähigkeiten überhaupt erfasst. Zuvor gab es keine automatische elektronische Übermittlung der „gelben Scheine“ an die Krankenkassen. „Diesen Umstand muss man bei der aktuellen politischen Diskussion über die Fehlzeiten von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern berücksichtigen“, so der Landeschef der Barmer.

Kontakt für die Presse:

Tobias Klingen
Pressesprecher Barmer Nordrhein-Westfalen
Telefon 0800 333 004 45 11 31
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