Pressemitteilung aus Nordrhein-Westfalen

Ab 1. Januar: Mehr Kinderkrankentage für Eltern als vor der Pandemie

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Düsseldorf, 20. Dezember 2023 – Eltern haben ab dem 1. Januar 2024 einen erweiterten Anspruch auf Kinderkrankengeld. Pro Kind kann ein El­ternteil dann jährlich für 15 Tage anstatt für regulär zehn Tage Kinderkranken­geld beantragen. Für Alleinerziehende erhöht sich der jährliche Anspruch von 20 auf 30 Tage je Kind. „Die Erhöhung der Kinderkrankentage sehen wir als positives Signal. Es ist wichtig, dass Eltern entlastet werden, wenn ihr Kind krank ist. Deshalb ist es auch richtig, dass trotz des Wegfalls der Sonderregelungen die Anspruchstage nicht wieder auf Vor-Corona-Niveau zurückgehen“, sagt João Rodrigues, Landesgeschäfts­führer der Barmer in Nordrhein-Westfalen. Die pandemiebedingte Erhö­hung der Kinderkrankentage endet am 31. Dezember dieses Jahres. Rodrigues begrüße zudem die Einführung eines neuen Kinderkran­kengeldes bei statio­nären Aufent­halten. Eltern könn­ten ab Januar, wenn sie im Rahmen einer stationären Behandlung ihres Kindes aus medizini­schen Gründen auch auf­genommen werden, ebenfalls Kinderkrankengeld beantragen. Hier gebe es keine Höchstanspruchs­dauer, daher erfolge auch keine Anrechnung auf die Anspruchstage.

Frauen stellen dreimal häufiger Antrag auf Kinderkrankengeld

In Nordrhein-Westfalen wird Kinderkrankengeld regelmäßig in Anspruch genommen. In den Jahren 2021 und 2022 sind landesweit von Barmer-Versicherten rund 104.800 beziehungsweise 86.000 Anträge auf Kinder­krankengeld gestellt worden. Bis Ende Septem­ber dieses Jahres sind bereits etwa 48.700 Kinderkrankengeld­anträge eingegangen. „Wir rechnen aufgrund der aktuellen In­fektionswelle vor allem in den letzten Monaten dieses Jahres mit nochmals stei­gen­den Zahlen“, so João Rodrigues. Bei der Frage, wer Kinder­kran­kengeld in Anspruch nimmt, bestätige sich in NRW der bundesweite Trend. „Frauen beantragen die Leistung etwa dreimal häufiger als Männer. So kamen von den im laufenden Jahr bisher gestellten An­trägen in NRW 37.400 von Frauen und 11.300 von Männern.“

Entlastung für Eltern mit digitalen Angeboten

Die Barmer unterstützt Eltern im Krankheitsfall ihres Kindes auch mit digitalen Angeboten, so Rodrigues. Beispielsweise gebe es die Möglichkeit, sich den Kinderkrankenschein digital in der Videosprechstunde der Teledoktor-App ausstellen zu las­sen. Kinderkrankengeld könne jederzeit von zu Hause aus online über die BARMER-App beantragt werden. Das spare Zeit und Wege und helfe, das Infektionsgeschehen einzudämmen.

 

FAQ Kinderkrankengeld

Wie hoch ist das Kinderkrankengeld?

Das Kinderkrankengeld beträgt in der Regel 90 Prozent des ausgefallenen Nettogehalts. Eltern, die in den letzten zwölf Monaten eine Einmalzahlung wie zum Beispiel Weihnachtsgeld erhalten haben, bekommen sogar 100 Prozent des ausgefallenen Nettogehaltes.

Wer kann Kinderkrankengeld beantragen?

Berufstätige Eltern, die mit Anspruch auf Krankengeld versichert sind, können die Leistung beantragen. Voraussetzung ist, dass ein ärztliches Attest bestätigt, dass das Kind erkrankt ist und eine Betreuung benötigt.

Wo beantrage ich Kinderkrankengeld?

Eltern können Kinderkrankengeld bei ihrer Krankenkasse beantragen. Barmer-versicherte Eltern können den Antrag jederzeit von zu Hause digital über die Barmer App einreichen.

Ist das Kinderkrankengeld abhängig vom Alter des Kindes?

Kinderkrankengeld gibt es für jedes gesetzlich versicherte Kind, das jünger als zwölf Jahre alt ist. Für Kinder mit Behinderung, die auf Hilfe angewiesen sind, gibt es keine Altersgrenze.

Auf wie viele Kinderkrankentage habe ich Anspruch?

Der Anspruch der Kinderkrankentage erhöht sich ab 2024 auf 15 Tage pro Kind und Elternteil. Der Anspruch ist insgesamt begrenzt auf maximal 35 Tage im Jahr. Der reguläre Anspruch betrug bisher zehn Tage im Jahr. Während der Corona-Pandemie hatte ein Elternteil Anspruch auf 30 Kinderkrankentage. Für Alleiner­ziehende besteht ab 2024 ebenfalls ein höherer Anspruch.

Bekomme ich Kinderkrankengeld, wenn ich während einer stationären Behandlung meines Kindes im Krankenhaus ebenfalls aufgenommen werde?

Ab 2024 wird ein neues Kinderkrankengeld bei stationärer Mitaufnahme von Eltern während der stationären Behandlung ihres versicherten Kindes eingeführt, sofern das Kind jünger als zwölf Jahre ist oder behindert und auf Hilfe angewiesen ist. Der Anspruch auf das neue Kinderkrankengeld bei stationärer Mitaufnahme soll für die gesamte Dauer der medizinisch notwendigen Begleitung gelten. Eine Höchstanspruchsdauer, wie beim Kinderkrankengeld bei häuslicher Betreuung, gibt es nicht. Somit erfolgt auch keine Anrechnung auf die oben genannten An­spruchstage. Die medizinische Notwendigkeit wird von der stationären Einrich­tung bescheinigt. Bei Kindern die jünger als neun Jahre sind, gilt die Mitaufnahme eines Elternteils immer als medizinisch notwendig.

Können Eltern sich Kinderkrankentage flexibel untereinander „überschreiben“?

Wenn ein Elternteil seinen Anspruch auf Kinderkrankengeld ausgeschöpft hat, kann der andere gesetzlich versicherte Elternteil seine noch offenen Kinderkran­kentage übertragen. Vorausgesetzt der Arbeitgeber stimmt einer erneuten Frei­stellung zu.

Kontakt für die Presse:

Tobias Klingen
Pressesprecher Barmer Nordrhein-Westfalen
Telefon 0800 333 004 45 11 31
E-Mail: presse.nrw@barmer.de
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