STANDORTinfo für Niedersachsen und Bremen

Markenzeichen roter Umschlag

Lesedauer unter 2 Minuten

Sozialwahl 2017

Hannover, im März 2017 - In diesem Jahr steht neben der Bundestagswahl eine weitere wichtige Wahl an: die Sozialwahl. Alle sechs Jahre stimmen die Mitglieder darüber ab, wer ihre Interessen im jeweiligen Verwaltungsrat der Krankenkasse vertritt. Insgesamt sind über 51 Millionen Mitglieder der meisten Ersatzkassen und der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV) aufgerufen, ihr demokratisches Wahlrecht wahrzunehmen und ihre Stimme per Briefwahl abzugeben. „Nach der Bundestags- und der Europawahl ist die Sozialwahl damit die drittgrößte Wahl in Deutschland“, betont Ulrike Hauffe, stellvertretende Vorsitzende des Verwaltungsrats der Barmer aus Bremen.

Werben für die Wahl

Damit so viele Menschen wie möglich ihre Stimme abgeben, kommt es auf jede und jeden an, für die Sozialwahl zu werben. Der Verwaltungsrat und seine Ausschüsse sind schließlich die wichtigsten Gremien einer Kranken-und Pflegekasse, ob es um die Verabschiedung des Haushalts geht oder beispielsweise darum, welche neuen Satzungsleistungen in den Leistungskatalog der jeweiligen Krankenkasse aufgenommen werden. „Bei all diesen Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung ist die Stimme der Selbstverwaltung entscheidend“, so Hauffe. Die Wahlunterlagen für die Wahl des Verwaltungsrates der neuen Barmer werden Anfang September des Jahres versandt. Letzter Tag für die Rücksendung des Stimmzettels in dem roten Wahlumschlag ist der 4. Oktober 2017.

Zwei Wahltermine

Im Gegensatz zur Barmer findet die Sozialwahl bei den meisten anderen Ersatzkassen und der DRV-Bund früher statt. Deren Mitglieder wählen bereits bis zum 31. Mai ihre neuen Gremien. Der spätere Wahltermin der Barmer ist der Fusion von Barmer GEK und Deutscher BKK zum 1. Januar 2017 geschuldet. Zur Demokratie gehört eben auch, dass mögliche Listen, die zur Wahl antreten möchten, ausreichend Vorbereitungszeit haben. Deshalb hat die Bundeswahlbeauftragte unter Berücksichtigung der gesetzlichen Fristen im Wahlkalender der Sozialwahl den 4. Oktober 2017 als Wahltag bei der Barmer festgelegt. Das bedeutet für alle, die sowohl Barmer Mitglied als auch bei der DRV-Bund versichert sind, dass sie zweimal wählen können: Ende Mai bei der DRV-Bund und Anfang Oktober bei der Barmer.

Mehr unter www.barmer.de/sozialwahl