Heike Sander zur Reform der bisherigen Krankenhausplanung

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Landesgeschäftsführerin Heike Sander


Sehr geehrte Damen und Herren,

im neuen Jahr sind große Reformen im Gesundheitswesen notwendig. Über Jahrzehnte nachgebesserte Strukturen müssen neu gedacht werden. Alle notwendigen Veränderungen beginnen im stationären Krankenhausbereich, weil insbesondere durch den medizinischen und pharmakologischen Fortschritt und die neuen digitalen Möglichkeiten andere Behandlungen bei der Patientenversorgung möglich werden, die innerhalb der vorhandenen Krankenhaus-Strukturen nicht wirtschaftlich und auch nicht qualitativ abbildbar sind. 

Viele Krankenhäuser in Niedersachsen und Bremen stehen vor großen finanziellen Herausforderungen, wie auch der kürzlich veröffentlichte Krankenhausindikator der NKG zeigt. Ein neues Niedersächsisches Krankenhausgesetz befindet sich in Vorbereitung, um die Strukturveränderung zu unterstützen. Eine Enquetekommission des niedersächsischen Landtages hat sich ausführlich mit der Thematik über Jahre beschäftigt und bereits viele Hinweise gegeben. Welche Veränderungen sind notwendig und wie kann eine Umsetzung erfolgen?

Zu viele medizinische Eingriffe finden in Krankenhäusern statt, die technisch und personell nicht dafür ausgestattet sind. Zugleich ist nicht jeder Eingriff medizinisch notwendig. Das deutsche Gesundheitswesen verfügt über enorme Ressourcen, die jedoch nicht immer zielgerichtet eingesetzt werden. Um die bestehenden Defizite im Bereich der stationären Versorgung zu beheben, fordern wir als Barmer eine konsequente und umfassende Reform der Krankenhausstrukturen in Deutschland. Bei einer Neuordnung der Krankenhauslandschaft steht nicht die Anzahl der Kliniken im Fokus, sondern die Qualität der Versorgung und die Patientensicherheit. Jeder Standort wird gebraucht, möglicherweise aber in einer anderen Funktion, etwa als intersektorales Gesundheits- und Pflegezentrum.

Das Konzept unserer Barmer sieht in einem ersten Schritt eine Reform der bisherigen Krankenhausplanung vor, basierend auf drei Versorgungsstufen. Es soll weiterhin ausreichend Kliniken geben, die die wohnortnahe Grund- und Regelversorgung abdecken, während Maximal- und Spezialversorger komplexere Behandlungen und Eingriffe vornehmen. Forschungsorientierte Kompetenzzentren sollten komplizierte und seltene Erkrankungen behandeln. Dafür werden die stationären Leistungen auf Bundesebene einzelnen Versorgungsstufen zugeordnet. Eine wesentliche Rolle spielt dabei die Qualitätssicherung. Erfahrung und Routine sind die entscheidenden Parameter für mehr Qualität im Krankenhaus und für bessere Behandlungsergebnisse: Die Einhaltung von bestehenden Mindestmengen muss deshalb ohne Ausnahme verpflichtend werden, dies dient der Patientensicherheit. Krankenhausstandorte werden den Versorgungsstufen zugeordnet mit der Folge, dass nicht mehr jedes Krankenhaus jede Leistung erbringen kann. Damit wird eine stärkere Spezialisierung einzelner Krankenhäuser erreicht. Perspektivisch sollten die derzeitige Krankenhausplanung sowie die Bedarfsplanung für die vertragsärztliche Versorgung zu einer sektorenübergreifenden Versorgungsstrukturplanung weiterentwickelt werden, unter Berücksichtigung der Qualität und des Bedarfs sowie der Erreichbarkeit.

Eine solche Anpassung der Krankenhauslandschaft bildet aus Sicht der Barmer die Grundlage für eine Weiterentwicklung des DRG-Vergütungssystems, das sich als Finanzierungsinstrument aufgrund seiner Leistungsorientierung grundsätzlich bewährt hat. Da die Vorhaltekosten in den Versorgungsstufen stark variieren, sollten diese vom Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus neu kalkuliert werden. Die DRG werden dabei differenzierter ausgestaltet. Leistungen können auf diese Weise besser abgebildet und angemessen finanziert werden, die Vorhaltekosten je Versorgungsstufe werden bei der Kalkulation besser berücksichtigt.

Zielgenauere Fallpauschalen sind aus Sicht der Barmer aber nur ein erster Schritt. Um die Grenzen zwischen dem ambulanten und stationären Bereich zu überwinden, wird perspektivisch ein sektorenübergreifendes Vergütungssystem benötigt. Ein Ausgangspunkt dafür könnte die Überarbeitung des Katalogs für ambulante Operationen und seine Erweiterung auf ambulante Leistungen sein. Im Sinne des Grundsatzes „ambulant vor stationär“ könnten damit bestehende ambulante Behandlungsmöglichkeiten in den Krankenhäusern noch besser genutzt und ausgebaut werden.

Seit Jahren kommen die Bundesländer ihren Verpflichtungen für die Investitionskostenfinanzierung nicht mehr in ausreichendem Maße nach. Dies hat zur Folge, dass in großem Umfang Mittel der Krankenkassen zur Patientenversorgung für die Refinanzierung notwendiger Investitionen zweckentfremdet werden. Deshalb fordern wir eine deutliche Anhebung der Mittel zur Finanzierung von Investitionen. Neben dem Bund können daran in Zukunft auch die Krankenkassen beteiligt werden. Im Gegenzug dafür müssten sie ein Mitwirkungsrecht bei der Krankenhausplanung erhalten.


Alles Gute für das noch recht neue Jahr wünscht

Ihre Heike Sander
Landesgeschäftsführerin der Barmer in Niedersachsen und Bremen


Unsere Reformvorschläge für eine Weiterentwicklung der stationären Versorgungsstrukturen sowie ein zukunftsfähiges Gesundheitswesen nach Corona finden Sie hier: www.barmer.de/d000906

https://www.youtube.com/watch?v=c_IJzD1JLwQ