Hannover, 21.11.2025 - Auch ohne akute Beschwerden sollten Erwachsene bestenfalls zweimal jährlich ihren Zahnarzt oder ihre Zahnärztin zur Zahnvorsorge aufsuchen. „Regelmäßige Vorsorge beim Zahnarzt ist wichtig für die dauerhafte Zahngesundheit und zahlt sich aus. Denn Versicherte, die in ihrem Bonusheft eine lückenlose Vorsorge nachweisen können, erhalten einen höheren Zuschuss für Brücke, Krone oder Prothese”, erläutert Heike Sander, Landesgeschäftsführerin der BARMER in Niedersachsen und Bremen. Wer in diesem Jahr noch nicht in der Zahnarztpraxis war, solle daher vor Jahresende noch einen Termin wahrnehmen. Die Zahnvorsorge wird im Bonusheft eingetragen.
Bestandsaufnahme von Zähnen und Zahnfleisch
Ziel der Zahnvorsorge ist eine umfassende Bestandsaufnahme von Zähnen, Zahnfleisch, Kiefer und Mundschleimhaut. Bei der Kontrolluntersuchung kann der Arzt oder die Ärztin eventuelle Zahn- oder Zahnfleischschäden (Parodontitis) im Frühstadium erkennen, indem jeder Zahn einzeln überprüft wird. So werden Verfärbungen, Zahnstein, Karies oder auch Putzfehler aufgedeckt. Zusätzlich begutachtet der Zahnarzt oder die Zahnärztin auch den Status des Zahnfleischs und der Zahnfleischtaschen. Wenn es medizinisch erforderlich sein sollte, kann auch eine Röntgenuntersuchung oder eine Sensibilitätsprüfung der Zähne ausgeführt werden. Zusätzlich kann eine Zahnsteinentfernung durchgeführt werden. Zahnstein gilt als Risikofaktor für eine Paradontitis (auch Parodontose genannt). Im schlimmsten Fall hat die Entzündung im Zahnbett den Verlust der Zähne zur Folge. Da eine Parodontitis meist nicht mit Schmerzen einhergeht, zählt die Früherkennung durch Ermittlung des Parodontalen Screening Index (PSI) ebenfalls alle zwei Jahre zur Zahnvorsorge. Der PSI bestimmt den Schweregrad einer Parodontitis und die möglichen Behandlungsoptionen.
Höherer Festzuschuss
Ist das Bonusheft fünf Jahre lang lückenlos geführt, erhöht sich der Festzuschuss von 60 auf 70 Prozent. Können die Termine zehn Jahre lückenlos nachgewiesen werden, erhöht sich der Zuschuss der Krankenkasse auf 75 Prozent.