Pressemitteilung 2025

Das fiese Jucken – Verordnungen von Läusemitteln nehmen zu

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Hannover, 12. Dezember 2025 – Sie sind nur zwei bis drei Millimeter groß, mit bloßem Auge kaum sichtbar und können massiven Juckreiz auf der Kopfhaut und Entzündungen verursachen: Läuse. Die Zahl der ärztlich verordneten Läusemittel für Kinder in Niedersachsen ist in den vergangenen Jahren gestiegen, wie eine aktuelle Analyse der BARMER zeigt.* Im Jahr 2024 wurde in Niedersachsen 1097 Mal ein Läusemittel auf Kassenrezept für bei der BARMER versicherte Kinder bis 12 Jahren ausgestellt. Im Jahr 2023 waren es noch 999 Rezepte, 2022 wurden 790 Rezepte abgerechnet. Da viele Läusemittel selbst bezahlt werden, ist die tatsächliche Anzahl der Betroffenen jedoch vermutlich nochmals deutlich höher. „Die kleinen Parasiten sind zwar lästig, aber in der Regel ungefährlich. Dennoch sollte man sie so schnell wie möglich bekämpfen, um Entzündungen an der Kopfhaut zu vermeiden und eine Übertragung zu verhindern“, sagt Heike Sander, Landesgeschäftsführerin der BARMER in Niedersachsen und Bremen. Das Vorurteil, Läuse hätten mit Unsauberkeit zu tun, sei immer noch verbreitet. Es gebe allerdings keinen Zusammenhang zwischen persönlicher Hygiene und Kopfläusen. Vielmehr begünstigten enge zwischenmenschliche Kontakte, wie sie insbesondere in Kindergärten und Grundschulen stattfinden, die Ausbreitung.

Therapie bei Kopfläusen

Sind Kopfläuse erst einmal in einer Einrichtung angekommen, können sie sich rasch verbreiten. „Sobald die Kita oder die Schule einen Lausbefall meldet, sollten Eltern ihre Kinder regelmäßig auf Kopfläuse hin untersuchen“, sagt die BARMER-Landeschefin. Zur Bekämpfung von Kopfläusen stehen verschiedene Mittel zur Verfügung, die Insektizide, das Silikon-Öl Dimeticon oder dickflüssiges Paraffin enthalten. „Es ist wichtig, die Packungsbeilage genau zu lesen und die empfohlene Einwirkdauer einzuhalten“, rät Sander. Da viele Mittel nicht alle Eier beim ersten Mal abtöteten, sollte die Therapie gemäß Beipackzettel einige Tage später wiederholt werden. Viele Läusemittel könnten für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr auf Kassenrezept verordnet werden. Zusätzlich zur Therapie mit Läusemittel sollten Schlafanzüge, Bettwäsche und Handtücher bei 60 Grad gewaschen werden. Kuscheltiere, die nicht in die Waschmaschine können, sollten für drei Tage in eine Plastiktüte gepackt werden. Eine Desinfektion der Wohnung oder der Einsatz von Insektiziden sei nicht notwendig.

Meldepflicht bei Lausbefall

Wenn ein Kind Läuse hat, dann darf es keine Gemeinschaftseinrichtung besuchen. Die Eltern sind gemäß Infektionsschutzgesetz verpflichtet, die Kita oder Schule umgehend zu informieren. Die Eltern der anderen Kinder einer Gruppe oder Klasse werden durch die Gemeinschaftseinrichtung über den Kopflausbefall ohne Namensnennung unterrichtet und zur Untersuchung und gegebenenfalls Behandlung ihrer eigenen Kinder aufgefordert. Das betroffene Kind selbst darf erst dann wieder in die Gemeinschaftseinrichtung, wenn nach dem Behandlungsbeginn keine Weiterverbreitung der Kopfläuse mehr zu befürchten ist. Eine Attestpflicht besteht nicht.

* Für die Analyse wurden Verordnungszahlen von Läusemitteln bei der BARMER mitversicherter Kinder im Alter bis 12 Jahren im Zeitraum von 2021 bis 2024 ausgewertet.

Kontakt für die Presse:

Julia Franz
Pressesprecherin Barmer Niedersachsen, Bremen
Telefon: 0800 33 30 04 65 4431
E-Mail: julia.franz@barmer.de