Pressemitteilungen aus Niedersachsen und Bremen

Drei Jahre Cannabis-Gesetz: Über 400 Anträge in Niedersachsen bewilligt

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Hannover, 28. Februar 2020 – Seit Inkrafttreten des Cannabis-Gesetzes im Jahr 2017 hat die Barmer bis Ende Januar dieses Jahres in Niedersachsen 719 Anträge auf Cannabis-haltige Arzneimittel erhalten, davon wurden 413 bewilligt (rund 57 Prozent). In Bremen wurden von 19 Anträgen 13 bewilligt (68 Prozent). Das geht aus einer aktuellen Analyse der Barmer  anlässlich des dreijährigen Bestehens des Cannabis-Gesetzes hervor. „Cannabis ist ein hoch komplexes Arzneimittel, das medizinisches Spezialwissen erfordert. Richtig eingesetzt kann es für schwerkranke Patientinnen und Patienten eine wertvolle Therapieoption sein, allerdings kein Allheilmittel“, sagt Heike Sander, Landesgeschäftsführerin der Barmer in Niedersachsen und Bremen.

Cannabis weiterhin Gegenstand medizinischer Forschung

Aktuell wird Cannabis fast wie ein Allheilmittel für viele Erkrankungen dargestellt. Fakt ist, dass Cannabis zwar seit mehreren tausend Jahren in der Medizin angewendet wird, aber der genaue Stellenwert dieser Behandlung bei den verschiedenen Krankheiten noch nicht festgelegt werden konnte. Bisher liegen Expertenmeinungen zum Einsatz von mehr als 50 Krankheiten vor, aber Cannabis hat noch keinen Einzug in medizinische Leitlinien gefunden. Daher bleibt Cannabis weiterhin Gegenstand von medizinischer Forschung. Präparate aus Cannabisblüten haben gegenüber Fertigarzneimitteln und Zubereitungen zwei erhebliche Nachteile. Sie sind nicht dosierbar, was Patientinnen und Patienten unter Umständen Schwierigkeiten bereitet, dazu wesentlich teurer. Zugelassen sind Cannabisprodukte zum Beispiel zur Verbesserung von Symptomen bei Patientinnen und Patienten mit mittelschwerer bis schwerer Spastik aufgrund von Multipler Sklerose. Eine Therapie mit Cannabisblüten hat für Patientinnen und Patienten keinerlei Vorteil und kostet im Schnitt das Vierfache einer Therapie mit dem Fertigarzneimittel Sativex, das einen Cannabisextrakt aus Tetrahydrocannabinol und Cannabidiol enthält. Cannabishaltige Arzneimittel sollten daher nur durch Ärzte verordnet werden, die sich mit der kompletten therapeutischen Breite des Medikamentes und seinen verschiedenen Inhaltsstoffen auskennen.

Eine Patienteninformation zu Cannabis-haltigen Medikamenten finden Interessierte unter www.barmer.de/s000743