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Zahnreport 2018 zeigt auf: Erheblicher Nachholbedarf

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Auf einer Pressekonferenz im Altenpflegeheim „Am Grünen Tal“ in Schwerin sprach Landesgeschäftsführer Henning Kutzbach sich für die Entwicklung von Leitlinien und Handlungsempfehlungen für die zahnärztliche Versorgung von Pflegeheimbewohnern aus.

Denn laut Deutscher Mundgesundheitsstudie aus dem Jahr 2016 ist die Zahngesundheit von Bewohnern in Pflegeheimen im Vergleich zu Nicht-Pflegebedürftigen schlechter. Dabei haben die Krankenkassen allein im Jahr 2016 bundesweit mehr als 55 Millionen Euro für die neuen Leistungsziffern ausgegeben. „Durch die neuen Abrechnungsziffern werden mehr Pflegeheimbewohner durch den Zahnarzt erreicht, und vermutlich kommt es auch zu mehr Prävention. Allerdings erfolgte bei mehr als zwei Dritteln der Besuche am selben Tag keine therapeutische Leistung und bei mehr als der Hälfte auch innerhalb der folgenden 90 Tage nicht“, sagt Henning Kutzbach.

Die Grafik zeigt die Angaben zur Mundgesundheit von älteren Senioren mit Pflegebedarf.


Mecklenburg-Vorpommern im letzten Drittel

Betrachtet man die Inanspruchnahme des Zahnarztes und therapeutischer Leistungen ungeachtet der Frage, ob Kooperationsverträge vor Ort bestehen oder nicht, fällt die Bilanz in den Bundesländern sehr uneinheitlich aus. So hat in Mecklenburg-Vorpommern seit dem Jahr 2013 die Inanspruchnahme zahnärztlicher Leistungen im Pflegeheim insgesamt um 6,3 Prozent zugenommen, während die Inanspruchnahme der Therapieleistungen um lediglich 2,0 Prozent anstieg. Im Ländervergleich positioniert sich der Nordosten damit im unteren Drittel. Allerdings entwickelten sich beide Parameter hier positiv. Ein anderes Bild zeigt sich in Berlin. Dort haben zahnärztliche Leistungen im Pflegeheim seit dem Jahr 2013 insgesamt nur um 5,2 Prozent zugenommen, während Therapieleistungen sogar um 9,7 Prozent zurückgingen. In Thüringen wiederum waren es plus 0,6 Prozent und minus 14,3 Prozent, wohingegen in Rheinland-Pfalz die Steigerungsraten bei 20,5 Prozent und 3,3 Prozent lagen. Allerdings waren die Ausgangswerte in den Ländern auch sehr heterogen. „Wenn Zahnärzte in einigen Regionen häufiger ins Pflegeheim gehen als in anderen Gebieten und sich die Inanspruchnahme von Therapieleistungen ebenfalls sehr unterschiedlich entwickelt, müssen die Rahmenbedingungen überprüft werden“, sagt Henning Kutzbach.

Die Grafik zeigt die Abrechnungsgebühren für Zahnarzt-Dienste im Pflegeheim