Pressemitteilungen aus Mecklenburg-Vorpommern

Parodontitis - rund ein Viertel in Mecklenburg-Vorpommern betroffen

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Gemeinsame Pressemitteilung der Landesvertretung der Barmer und der Zahnärztekammer Mecklenburg-Vorpommern

Schwerin, 7. Juli 2017 - Bei rund 24 Prozent der Versicherten in Mecklenburg-Vorpommern wurde eine Parodontitis im Jahre 2015 festgestellt. Nur bei 1,7 Prozent der Patienten wird auch eine Therapie durchgeführt. Dies geht aus dem aktuellen Zahnreport der Barmer hervor. Nach der Parodontitis-Therapie gehen bei etwa einem Drittel der Erkrankten Zähne verloren. „Die Parodontitis-Therapie scheint für viele Patienten zu spät zu kommen. Wir können den Betroffenen daher nur dringend raten, frühzeitig zum Zahnarzt zu gehen und dessen Therapie-Empfehlungen auch konsequent umzusetzen“, sagt Henning Kutzbach, der Landesgeschäftsführer der Krankenkasse in Mecklenburg-Vorpommern.

Auch die Zahnärztekammer in Mecklenburg-Vorpommern appelliert in diesem Zusammenhang an die Patienten, regelmäßig zur zahnärztlichen Kontrolluntersuchung zu gehen. Präsident Prof. Dr. Dietmar Oesterreich „Wer das nicht tut, erhöht deutlich sein Risiko, im Zusammenhang mit einer Parodontitis Zähne zu verlieren. Wichtig sind die Früherkennung und eine regelmäßige Nachsorge, da der am Zahnhalteapparat Erkrankte auch nach der Behandlung ein Risikopatient bleibt. Schließlich handelt es sich bei der Parodontitis um eine chronische Erkrankung“.

Hohes Risiko bei Diabetes

Besonders wichtig sind Früherkennungs- und Nachsorgeuntersuchungen zu Parodontitis bei Zuckerkranken. „Zahnentfernungen nach einer Parodontitis-Therapie erfolgen bei Diabetikern deutlich häufiger. Bei jungen Diabetikern ist das Risiko mehr als doppelt so hoch wie bei gleichaltrigen Nicht-Diabetikern“, sagt Henning Kutzbach. Als Konsequenz daraus solle die regelmäßige Kontrolle auf Parodontitis zum Bestandteil der bereits bestehenden strukturierten Behandlungsprogramme für Diabetiker werden.

Kosten für die Kontrolle bezahlen die Krankenkassen

Die Krankenkassen übernehmen halbjährlich die Kosten für eine Kontrolluntersuchung beim Zahnarzt. Zudem werden jährlich die Kosten für die Entfernung von Zahnstein und Belägen sowie alle zwei Jahre für eine erweiterte Parodontitis-Untersuchung übernommen.