Pressemitteilungen aus Mecklenburg-Vorpommern

Zwei Drittel der Cannabis-Anträge in MV bewilligt

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Schwerin, 11. Februar 2020 – Seit Inkrafttreten des Cannabis-Gesetzes im Jahr 2017 hat die Barmer in Mecklenburg-Vorpommern bis Ende Januar dieses Jahres 369 Anträge auf Cannabishaltige Arzneimittel erhalten. Davon wurden 243, also zwei Drittel, bewilligt. 

Das geht aus einer aktuellen Analyse der Barmer hervor. Diese wurde anlässlich des dreijährigen Bestehens des Cannabis-Gesetzes durchgeführt. „Richtig eingesetzt, kann Cannabis für schwerkranke Patientinnen und Patienten eine wertvolle Therapieoption sein. Es ist allerdings kein Allheilmittel. Cannabishaltige Arzneimittel sollten daher nur durch Ärzte verordnet werden, die über das nötige Spezialwissen dieser hoch komplexen Arzneimittel verfügen“, sagt Henning Kutzbach, Landesgeschäftsführer der Barmer in Mecklenburg-Vorpommern. Auf diesem Wege würde Cannabis als Medizin bei Patienten gezielt eingesetzt werden.

Geringe Nachfrage nach „Cannabis auf Rezept“ im Nordosten

Nach der Barmer-Analyse ist die Zahl der Anträge auf Kostenübernahme Cannabishaltiger Arzneimittel in Mecklenburg-Vorpommern in den vergangenen Jahren leicht gestiegen. Während es sich von März bis einschließlich Dezember 2017 um 74 Anträge gehandelt habe, waren es im darauffolgenden Jahr 129 und im Jahr 2019 insgesamt 156 Anträge. Die Fallzahlen in Mecklenburg-Vorpommern halten sich allerdings auf einem niedrigen Niveau.

Die Grafik zeigt, die Anzahl der Anträge auf Cannabis bei Barmer-Versicherten von März 2017 bis Januar 2020.


Die meisten Anträge kommen aus Bayern

Bundesweit ist Bayern mit 3.029 Anträgen von März 2017 bis Ende Januar dieses Jahres Spitzenreiter. Nach Mecklenburg-Vorpommern sind nur in zwei Flächenländern weniger Anträge eingereicht worden: In Thüringen sind im genannten Zeitraum 307 Anträge und im Saarland 252 Anträge registriert. „Die geringen Fallzahlen hierzulande zeigen, dass die Nachfrage nach Cannabis-Medizin im Nordosten nach wie vor eher marginal ist“, so Henning Kutzbach.