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Schutzimpfungen jetzt auch durch Betriebsärzte möglich

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Frankfurt, 3. Januar 2019 – Für zahlreiche Arbeitnehmer in Hessen wird es künftig einfacher sein, Arzttermine und Arbeit unter einen Hut zu bringen. Durch die Möglichkeit, sich auch beim Betriebsarzt impfen lassen zu können, soll zudem die Impfbereitschaft gesteigert werden. Die Barmer hat mit der Deutschen Gesellschaft für Arbeits- und Umweltmedizin e.V. (DGAUM) einen entsprechenden Vertrag abgeschlossen, der am 1. Januar in Kraft getreten ist. „Die Möglichkeit der Schutzimpfung im Umfeld der Arbeitswelt durch einen Betriebsarzt ist ein sinnvolles Angebot, das im Sinne der Arbeitnehmer ist. Damit unterstützen wir zudem aktiv die von Sozialminister Stefan Grüttner angekündigte neue landesweite Impfstrategie“, sagt Norbert Sudhoff, Landesgeschäftsführer der Barmer in Hessen.

Betriebsärzte können sich mit Inkrafttreten des Vertrags seit dem 1. Januar 2019 bei der DGAUM einschreiben und teilnehmen. Der Vertrag  über die Schutzimpfungen durch Betriebsärzte ist bundesweit der erste seiner Art. Erstmals wird damit möglich, dass Betriebsärzte ihren im Rahmen des Präventionsgesetzes gefassten Versorgungsauftrag auch im Feld der gesetzlichen Krankenversicherung erbringen können. Zudem können somit auch Betriebsmediziner aktiv an der Erhöhung der Durchimpfungsquote in der Bevölkerung mitwirken.

Vorlage der Gesundheitskarte genügt

Barmer-Versicherte können mit ihrer Gesundheitskarte zu eingeschriebenen Betriebsärzten gehen und sich impfen lassen. Barmer-Landeschef Norbert Sudhoff geht davon aus, dass auch andere Kassen ihren Versicherten zukünftig die Möglichkeit bieten werden, sich vom Betriebsarzt impfen zu lassen. Die Kosten der Impfung und des Impfstoffes rechnet der Betriebsarzt dann mit der Barmer ab. Der Vertrag umfasst die gängigen Standardimpfungen, die in der Schutzimpfungs-Richtlinie enthalten sind sowie die ärztliche Anamnese und Beratung. „Erstmals bietet sich die Möglichkeit, Arbeitnehmer direkt in ihrem Arbeitsumfeld für die Prävention durch Schutzimpfungen zu erreichen“, ist auch Dr. Thomas Nesseler, Hauptgeschäftsführer der DGAUM, von der neuen Regelung überzeugt. 

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Dr. Carlo Thielmann
Pressesprecher Barmer Hessen
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