Hessen: Zu geringe Beteiligung an der Darmkrebsfrüherkennung
- In Hessen lag die Teilnahme an Darmkrebsfrüherkennungsuntersuchungen laut BARMER Arztreport im Jahr 2024 bei ca. 4,7% der Anspruchsberechtigten ab 50 Jahren; Zwei-Jahres-Teilnahmerate 2023–2024 ca. 10%.
- BARMER-Landeschef Martin Till ermutigt zur Teilnahme und schlägt vor: „Eine Erinnerungsfunktion in der elektronischen Patientenakte wäre sinnvoll. Sie kann Leistungsansprüche sichtbarer machen und die Teilnahmebereitschaft bei der Darmkrebsfrüherkennung erhöhen.“
Hessen, 3. Februar 2026 – Nur ein Bruchteil der anspruchsberechtigten Hessinnen und Hessen nimmt die Darmkrebsfrüherkennungsuntersuchungen in Anspruch, die ihnen als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung zustehen würden. So ließen laut Barmer Arztreport im Jahr 2024 nur rund 4,7 Prozent der anspruchsberechtigten Hessinnen und Hessen im Alter ab 50 Jahren eine Stuhlprobenuntersuchung zur Krebsfrüherkennung durchführen. Berücksichtigt man, dass das Screening in einem zweijährigen Abstand in Anspruch genommen werden kann, so lag die Zwei-Jahres-Teilnahmerate in den Jahren 2023 und 2024 bei rund 10 Prozent. „Falls Sie bisher noch nicht an der Darmkrebsfrüherkennung teilgenommen haben, möchte ich Sie ermutigen, diesen wichtigen Schritt für Ihre Gesundheit zu gehen. Darmkrebs entsteht meist aus gutartigen Wucherungen. Diese können bei einer Vorsorgeuntersuchung erkannt und dann entfernt werden, bevor sie sich zu Krebs entwickeln“, sagt Martin Till, Landeschef der Barmer in Hessen. Um die Teilnahmebereitschaft an den wichtigen Früherkennungsuntersuchungen zu erhöhen, sei es zudem sinnvoll, die elektronische Patientenakte zukünftig um eine Erinnerungsfunktion zu erweitern, die auf den Leistungsanspruch hinweist.
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