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Fünf Jahre Cannabis-Gesetz - Weniger Anträge aber mehr Bewilligungen in Hessen

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Frankfurt, 21. März, 2022 – Die Zahl der Cannabis-Verordnungen ist während der Corona-Pandemie zurückgegangen. Die Barmer in Hessen konnte allerdings laut einer aktuellen Auswertung anteilig mehr Anträge auf Cannabis-Therapien bewilligen. „Im Jahr 2020 haben wir 304 Anträge auf eine Therapie mit cannabishaltigen Arzneimitteln erhalten. Das sind rund 29 Prozent weniger als noch im Vorjahr“, sagt Martin Till, Landeschef der Barmer in Hessen. Anteilig habe man jedoch im Jahr 2020 annähernd 10 Prozent mehr Anträge bewilligen können als 2019. Auch im Jahr 2021 habe die Zahl der Bewilligungen rund 7 Prozent über dem Niveau von 2019 gelegen. „In einem therapeutischen Gesamtkonzept kann Cannabis bei Schwerkranken sinnvoller Teil der Behandlung sein. Aber es ist eben kein Allheilmittel und als Schmerzmittel allein unzureichend. Der Trend spricht für eine zunehmend zielführende und sichere Arzneimittelversorgung. Er zeigt aber auch, dass die anfängliche Begeisterung für Cannabis als Medizin abnimmt“, ergänzt Till. Auch in Zukunft seien weitere Studien erforderlich, um die komplexen Wirkmechanismen von Cannabis noch besser zu verstehen und diese in individuelle Behandlungskonzepte zu integrieren. Neben Schmerzen seien Spastiken etwa bei Multipler Sklerose sowie Übelkeit und Erbrechen im Zusammenhang mit Krebsbehandlungen ein häufiges Einsatzgebiet von Cannabis. 

Einsatz von Cannabisblüten bedarf Erfahrung

Laut der Analyse bekamen Barmer-Versicherte in Hessen seit März 2017 rund 11.200 Cannabis-haltige Präparate im Wert von etwa fünf Millionen Euro verordnet. Darunter waren fast 2.000 Packungen unverarbeiteter Cannabisblüten. „Für den Einsatz von Cannabisblüten benötigen sowohl die behandelnden Ärztinnen und Ärzte als auch die Patientinnen und Patienten Erfahrung. Sie sind schwer dosierbar, die Wirkung ist nicht ohne Weiteres steuerbar. Zudem ist die übliche Anwendung als Inhalation mit Hilfe von Vaporisatoren für die Patientinnen und Patienten aufwändig“, so Barmer-Landeschef Till. Von einer Anwendung als Tee sei abzuraten, da der Übertritt der Wirkstoffe in das Wasser sehr variabel sei, insbesondere bei falscher Zubereitung. Die Cannabisblüten müssten 15 Minuten am Sieden gehalten werden. Leichter dosier- und anwendbar als Cannabisblüten seien flüssige Cannabisextrakte zum Einnehmen, ein Mundspray oder der isolierte Cannabiswirkstoff Dronabinol in Form von Kapseln oder Tropfen zum Einnehmen.

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Pressesprecher Barmer Hessen
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