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Krankenhauszukunftsfonds – wie ist der Stand der Dinge?

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Das Bild zeigt zwei Mitarbeitende eines Krankenhauses.

Für eine hochwertige und moderne Gesundheitsversorgung spielt eine gute Versorgung der Patientinnen und Patienten in den Krankenhäusern eine große Rolle. Kliniken sollten gut funktionieren und gut ausgerüstet sein. Die Pandemie hat bestehende Defizite, auch im Bereich Digitalisierung, näher in den Fokus gerückt. Mit dem Krankenhauszukunftsfonds will der Bund in die digitale Zukunft der Krankenhäuser investieren. Er stellt drei Milliarden Euro für moderne Notfallkapazitäten, die Digitalisierung und die IT-Sicherheit bereit.

Für die Hamburger Krankenhäuser stehen aus dem Investitionsprogramm rund 75 Millionen Euro zur Verfügung. Die Länder müssen 30 Prozent der Investitionskosten übernehmen. Anders als in den meisten Bundesländern müssen sich in Hamburg die Krankenhausträger hälftig an der Ko-Finanzierung beteiligen. Dies hat scheinbar jedoch keinen Einfluss auf die rege Antragsstellung seitens der Krankenhäuser.

Bisher 70 Anträge aus Hamburg

Nach Angaben des Bundesamtes für Soziale Sicherung (BAS) sind bis zum 1. Dezember 70 Anträge in Hamburg gestellt worden, für ganz Deutschland waren es 3.950. Der größte Teil der Anteil der Hamburger Anträge (20) dreht sich um den Bereich Digitale Dokumentation, gefolgt von Patientenportalen (12) und Medikationsmanagement (11). Weitere Anträge wurden beispielsweise zu Entscheidungsunterstützungs-Systemen, Informationssicherheit oder Leistungsanforderung gestellt. Die Summe der beantragten Fördermittel beträgt bisher rund 64 Millionen Euro.

Mittel fair verteilen

Die Krankenkassen haben ein Recht auf Stellungnahmen zu den Anträgen. Die Barmer hat davon Gebrauch gemacht und sich für eine faire Verteilung der zu Verfügung stehenden Mittel und den Ausschluss etwaiger Doppelfinanzierungen stark gemacht. Bis zum 31. Dezember dieses Jahres stellt die Stadt Hamburg die entsprechenden Förderanträge beim BAS, das zeitnah über die Förderfähigkeit der Anträge entscheidet. Bis zum Ende des ersten Quartals 2022 werden dann auf der Internetseite des Bundesamtes Details zu den Anträgen (u.a. Anzahl und Höhe des Förderungsvolumens) veröffentlicht.