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Sprechstunde bei Psychotherapeuten

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Psychotherapeuten mit Kassenzulassung müssen ab April dieses Jahres allwöchentliche Sprechstunden anbieten. Dies hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beschlossen. Er reagiert damit auf das Problem, dass Patienten meist auf den Anrufbeantwortern von Psychotherapeuten landen – und ein Rückruf durchaus auch ausbleibt.

Die Psychotherapeutenkammer Hamburg sieht die Ursache in einer zu geringen Anzahl von Praxissitzen. Im Durchschnitt warten Patienten drei Monate auf einen Therapieplatz. Und das, obwohl es in Hamburg mittlerweile mehr Psychotherapeuten als hausärztlich tätige Ärzte gibt.

Mit der neu eingeführten Sprechstunde können Patienten bis zu sechsmal 25-minütige Gespräche bekommen. Die Behandlung kann ohne Antragsverfahren sowohl in der Sprechstunde als auch in der Akutbehandlung sofort beginnen. Außerdem soll es Akutbehandlungen mit bis zu 24 etwa 25-minütigen Gesprächen geben. Bislang sind Kurzzeittherapien mit bis zu 25 Sitzungen von jeweils 50 Minuten üblich.

Behandler mit einem vollen Praxissitz haben zukünftig Sprechstundenzeiten von mindestens 100 Minuten pro Woche anzubieten. Die Sprechstunde ist verpflichtend. Sie wird vermutlich in der Regel als Bestellsprechstunde geführt werden.

„Wir begrüßen diese Neuregelung, weil dadurch die Wartezeiten auf einen ersten Kontakt erheblich kürzen als bisher sein werden und die persönliche Erreichbarkeit von Therapeuten in den Mittelpunkt gerückt wird“, sagt Frank Liedtke, Landesgeschäftsführer der Barmer in Hamburg.

Schaubild Psychotherapierichtlinie