Ein Mädchen beim Zahnarzt guckt erschrocken in die Kamera
STANDORTinfo Hamburg

Barmer-Zahnreport zeigt Lücken in der Zahn-Prophylaxe bei Kindern

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In Hamburg ist nur rund jedes zweite Kind regelmäßig zur Vorsorge bei der Zahnärztin oder beim Zahnarzt. Das zeigt der aktuelle BARMER-Zahnreport. Demnach erhielten im Jahr 2023 54,5 Prozent der Mädchen und Jungen bis neun Jahre eine Prophylaxe-Untersuchung. Laut Zahnreport besteht vor allem bei jüngeren Kindern Nachholbedarf: Etwas mehr als ein Drittel (39 Prozent) der Kleinkinder bis vier Jahre war bei der Vorsorge.

„Der erste Zahnarztbesuch sollte im ersten Lebensjahr erfolgen. So wird der Grundstein für eine gute Mundgesundheit gelegt und das Kind an den Zahnarzt gewöhnt“, betont Dr. Susanne Klein, Landesgeschäftsführerin der BARMER in Hamburg. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen ab dem sechsten Lebensmonat die Kosten für Früherkennungsuntersuchungen.

Obwohl noch zu wenige Eltern in Hamburg mit ihren Kleinkindern zur Vorsorge gingen, zeigt der BARMER-Zahnreport auch einen positiven Trend: Von 2019 bis 2023 ist der Anteil der Kinder bis vier Jahre, die bei dieser Untersuchung waren, um über 50 Prozent gestiegen.

Neu: Zahnärzte dokumentieren Früherkennung bald im „Gelben U-Heft“

In Hamburger Schulen und Kindergärten finden regelmäßig zahnmedizinische Gruppenuntersuchungen statt. Ziel ist es, Kinder und Jugendliche zu guter Zahn- und Mundpflege anzuleiten. „Trotz dieser Gruppenuntersuchungen sollten Eltern mit ihren Kindern regelmäßig die Früherkennungsangebote beim Zahnarzt nutzen“, sagt Dr. Klein.

Und: Ab Januar 2026 wird das Kinderuntersuchungsheft (das gelbe U-Heft) erweitert. Dann werden dort auch die Ergebnisse der sechs zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen vermerkt und mit Tipps zur Zahngesundheit für die Eltern ergänzt. Klein: „Das hilft Eltern und motiviert, regelmäßig zur Vorsorge zu gehen. Auch Kinderärzte sehen dann, ob die Zahnarzttermine wahrgenommen wurden und können Eltern dabei unterstützen.“

Interaktive Grafiken zum BARMER-Zahnreport, unter anderem mit Daten zur Inanspruchnahme der Zahnprophylaxe unter: www.bifg.de/Y925gY

G-BA-Beschluss zur Erweiterung des U-Heftes um zahnärztliche Früherkennungsangebote: https://www.g-ba.de/presse/pressemitteilungen-meldungen/1258/