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Barmer-Umfrage zur Zweitmeinung: Die Hälfte der Patienten zweifelt am Sinn von Operationen

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Hamburg, 11. Juli 2019 – Laut einer repräsentativen Umfrage der Barmer unter 1.000 Männern und Frauen sind 56 Prozent der Deutschen unsicher, ob eine Operation tatsächlich notwendig ist. Doch diese Zweifel veranlassen nicht jeden der Befragten mit einem planbaren medizinischen Eingriff dazu, sich eine Zweitmeinung einzuholen. Dabei zeige die Umfrage, dass die Meinung anderer Ärzte bisweilen ganz anders ausfalle. Zwar hätten 72 Prozent der Befragten die Diagnose und 21 Prozent die Therapieempfehlung bestätigt bekommen. Acht Prozent erhielten jedoch eine andere Diagnose, 17 Prozent eine andere Therapieempfehlung.

Frank Liedtke, Landesgeschäftsführer der Barmer in Hamburg, sagt: „Patienten haben einen Anspruch auf Zweitmeinung. Das macht die medizinische Versorgung insgesamt sicherer, weil Spezialisten so ihre Expertise einbringen können. Das Einholen einer zweiten Meinung ist auch kein Vorwurf an den behandelnden Arzt. Es ist ein Ausdruck für die Souveränität der Patienten, die zunehmend an Entscheidungen mitwirken wollen, die ihre Gesundheit betreffen.“ Er forderte die Patienten auf, konsequent vom Recht auf Zweitmeinung Gebrauch zu machen. Laut Barmer-Umfrage folgten 56 Prozent derjenigen, die sich eine zweite Meinung einholten, der Alternativauffassung.

Die Barmer hat seit dem Jahr 2013 Angebote für Zweitmeinungen vor Eingriffen an Rücken, Knie, Hüfte und zu Zahnersatz aufgelegt. Das Versorgungsangebot setzt auf ein Netzwerk aus kompetenten Fachärzten und Physiotherapeuten, die mit einer konservativen Therapie Operationen vermeiden oder verzögern wollen. Für den Bereich geplanter Knieoperationen kommt die Expertise aus Hamburg.

Alter, Bildung und Einkommen beeinflussen das Interesse

Die zusammen mit dem Marktforschungsunternehmen respondi durchgeführte Online-Umfrage zeige, dass Alter, Bildung und Einkommen die Offenheit gegenüber Zweitmeinungen beeinflussen. Je höher Einkommen und Bildung, desto öfter würden weitere Meinungen erfragt. Besonders kritisch seien 40- bis 49-jährige Patienten. Frauen würden sich öfters eine Zweitmeinung einholen als Männer. „Mit dem sozialen Status und der Lebenserfahrung steigt die Bereitschaft, ärztliche Empfehlungen zu hinterfragen“, so Liedtke.

Grafik Zweitmeinung

Die Grafik kann unter Angabe der Quelle „Barmer“ kostenfrei genutzt werden.

Facharztgruppen und Eingriffsarten

Am häufigsten holten die Befragten Zweitmeinungen ein, wenn es um planbare Eingriffe im Bereich der Orthopädie und Unfallchirurgie (27 Prozent), der allgemeinen Chirurgie (24 Prozent), der Gynäkologie (zehn Prozent) sowie der Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde (acht Prozent) ging.

Von den Befragten, die keine Zweitmeinung eingeholt haben, sagen 67 Prozent, dass sie die Notwendigkeit des Eingriffs nicht bezweifelten. Mehr als jeder Zweite (55 Prozent) fühlte sich vom Arzt ausreichend aufgeklärt.

Die kompletten Ergebnisse der Barmer-Umfrage zum Thema Zweitmeinung finden Sie unter www.barmer.de/p011751.

Hintergrundinformationen zum Thema

Rechtsgrundlage

Der Gesetzgeber hat mit dem Versorgungstärkungsgesetz zum 23. Juli 2015 mit § 27b SGB V den Anspruch auf eine unabhängige ärztliche Zweitmeinung eingeführt. Der Anspruch richtet sich insbesondere auf solche Indikationen, bei denen mit Blick auf die zahlenmäßige Entwicklung die Gefahr einer Indikationsausweitung nicht auszuschließen ist.

Richtlinie

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) wurde damit beauftragt, eine Richtlinie über die Konkretisierung des Anspruchs auf eine unabhängige ärztliche Zweitmeinung zu beschließen. Die Richtlinie zum Zweitmeinungsverfahren (Zm-RL) ist im Dezember 2018 in Kraft getreten. Die Zm-RL legt den Leistungsumfang, die Aufgaben der indikationsstellenden Ärzte sowie die Anforderungen und Aufgaben der Ärzte fest, die eine Zweitmeinung abgeben. Außerdem bestimmt sie die Eingriffe, bei denen ein Anspruch auf Einholung einer Zweitmeinung besteht, sowie die eingriffsspezifischen Anforderungen. Bislang gibt es auf Basis der Zm-RL Anspruch auf Zweitmeinungen zu Mandeloperationen (Tonsillotomien und Tonsillektomien) und Gebärmutterentfernungen (Hysterektomien).

Angebote über den gesetzlichen Rahmen hinaus

Krankenkassen können über die gesetzliche Regelung nach §27b SGB V hinaus zusätzliche besondere Verträge über Zweitmeinungen mit anerkannten Spezialisten für einzelne Indikationen schließen. Die Barmer hat solche Verträge für die Bereiche geplante Rücken-, Knie- und Hüftoperationen sowie den Bereich Zahnersatz und Kieferorthopädie geschlossen. Dabei erweist sich insbesondere das Zweitmeinungsverfahren bei Knie- und Hüftarthrose als erfolgreich. Das Versorgungsangebot setzt auf ein Netzwerk aus Fachärzten und Physiotherapeuten, die mit einer konservativen Therapie Operationen vermeiden oder verzögern wollen. Dies gelang bei der Indikation Kniearthrose zu 89 Prozent, bei Hüftarthrose zu 73 Prozent. Allein im Jahr 2018 nahmen daran 1.900 Patientinnen und Patienten teil. Bei ihnen reduzierte sich durch die konservative Therapie zum Beispiel die Schmerzintensität zwischen Beginn und Abschluss der Therapie im Schnitt um 43 Prozent (bei Kniearthrose) bzw. 33 Prozent (bei Hüftarthrose). Kooperationspartner der Barmer ist die Deutsche Arzt AG.

Weiterführende Informationen

Zur Motivation des Gesetzgebers, einen erweiterten Anspruch von Versicherten auf Zweitmeinungen einzuführen, sei ein Artikel aus den GMS-Mitteilungen (GMS steht für German Medical Science) der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) empfohlen. Demnach sei es eine Intention des Gesetzgebers gewesen, einer medizinisch nicht begründeten Indikationsausweitung entgegenzutreten. Dieses Argument stützt sich im Wesentlichen auf einen Bericht der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) aus dem Jahr 2013, demzufolge Deutschland Weltmeister bei der Zahl von Krankenhausbehandlungen und Operationen sein soll – insbesondere bei der Durchführung von Hüftgelenks- und Bypassoperationen (OECD Health at Glance, 2013). Laut der Gesundheitsberichterstattung des Bundes stieg die Zahl der Operationen in deutschen Krankenhäusern in den Jahren 2005 bis 2017 von 12,13 Millionen auf 16,87 Millionen.

Was Patienten wissen sollten

Recht auf eine Zweitmeinung zu haben, ist für Patientinnen und Patienten mit konkreten Ansprüchen verbunden. Für sie ist es auf Grund des Rechtes auf freie Arztwahl unproblematisch, einen zweiten Mediziner um Rat zu fragen. Zweitgutachter können ihre Beratung mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. Die für eine Zweitmeinung notwendigen Unterlagen sind in der Patientenakte enthalten, auf die Patienten einen vollen Anspruch auf Einsicht haben. Wer eine Zweitmeinung einzuholen beabsichtigt, sollte mit dem behandelnden Arzt sprechen und sich von ihm die notwendigen Berichte, Laborergebnisse oder Röntgenbilder aushändigen lassen. In Rechnung stellen darf der behandelnde Arzt dabei allenfalls Kosten für Kopien.