Das Bundesgesundheitsministerium hat den Entwurf für ein Gesetz für bessere Zusammenarbeit und bessere Strukturen bei der Organspende (GZSO) vorgelegt. Es sieht unter anderem vor, dass die Kompetenzen der Transplantationsbeauftragen in den Krankenhäusern deutlich ausgebaut werden, Entnahmekrankenhäuser mehr Geld bekommen und ein flächendeckendes Berichtssystem zur besseren Erkennung und Meldung von Organspendern eingeführt wird. Außerdem kündigte Bundesgesundheitsminister Spahn an, im Deutschen Bundestag eine Debatte über die Einführung der Widerspruchslösung führen zu wollen. Damit wäre automatisch Jeder Organspender, solange er nicht ausdrücklich widerspricht.
Die Spendenbereitschaft ist da
Eine Umfrage der Barmer hat ergeben, dass es in der Bevölkerung schon heute eine Mehrheit für eine Widerspruchslösung gibt. Demnach sind 58 Prozent der 1.000 repräsentativ befragten Barmer-Versicherten für einen Wechsel von der heute geltenden Entscheidungs– hin zu einer Widerspruchslösung. Außerdem zeigte die Befragung, dass Informationskampagnen die Bereitschaft zu einer Organspende deutlich erhöhen. So ist nach einer Informationskampagne der Barmer im vergangenen Jahr die Spendenbereitschaft unter ihren Versicherten um vier Punkte auf 34 Prozent gestiegen und die Anzahl der Besitzer eines Organspenderausweises um sechs Punkte auf 36 Prozent. Doch allein eine erhöhte Spendenbereitschaft reicht nicht aus. „Wenn die Zustimmung bei der Bevölkerung steigt, die Organspenden aber de facto seit Jahren stetig abnehmen, dann funktioniert irgendetwas anderes nicht richtig“, sagt Dr. Detlef Bösebeck, Geschäftsführender Arzt der Region Nord-Ost der DSO. Er beklagt zahlreiche hemmende Faktoren, wie zum Beispiel Personalmangel und Arbeitsverdichtungen in den Intensivstationen, sowie unklar definierte Rechten und Pflichten der Transplantationsbeauftragten. Mit dem vorliegende Gesetzesentwurf gebe es nun die Chance, diese Rahmenbedingungen zu verbessern.