Dr. Detlef Bösebeck, Geschäftsführender Arzt der Gerion Nord-Ost der DSO
STANDORTinfo für Berlin und Brandenburg

Interview mit Dr. Detlef Bösebeck: Da funktioniert etwas nicht richitig

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Der vorliegende Entwurf für ein Gesetz für bessere Zusammenarbeit und bessere Strukturen bei der Organspende (GZSO) baut in wesentlichen Teilen auf die Novellierung des Transplantationsgesetzes auf, die der Deutsche Bundestag im Mai 2012 beschlossen hat. Krankenkassen und Behörden wurden damals verpflichtet, stärker über das Thema Organspende zu informieren, Organspender wurden besser abgesichert und die Strukturen der Krankenhäuser sollten besser für Transplantationen ausgerichtet werden. Doch die Bilanz der Novellierung fiel nüchtern aus. Bundesweit ist die Zahl der Organspenden seit dem Jahr 2010 kontinuierlich um 39 Prozent gesunken. Die Standortinfo sprach mit Dr. Detlef Bösebeck, Geschäftsführender Arzt der Region Nord-Ost der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO), über die Rahmenbedingungen für Organspenden in Deutschland.

Herr Bösebeck, nach einer repräsentativen Umfrage der Barmer spricht sich eine Mehrheit für eine Widerspruchsregelung aus. Auch der Deutsche Ärztetag und der Bundesgesundheitsminister haben sich erstmals dafür ausgesprochen. Würde die Widerspruchslösung die Anzahl der Organspenden erhöhen?

Bösebeck: Zunächst einmal sei klargestellt, auch bei einer Widerspruchslösung zählt die eigene Entscheidung und wird respektiert! Gegen den Willen eines Verstorbenen werden keine Organe entnommen. Die Widerspruchslösung würde in erster Linie die Angehörigen entlasten, die nicht wissen, wie der Verstorbene über Organspende gedacht hat. Vermutlich würde mit einer Widerspruchslösung auch die Anzahl der Organspenden erhöht werden. Die Probleme des Organmangels sind aber nicht allein auf die Entscheidungssituation zurückzuführen. Seit Jahren steigt die Zustimmung zur Organspende in der Bevölkerung. Wenn aber die Zustimmung bei der Bevölkerung steigt, die Organspenden aber de facto seit Jahren stetig abnehmen, dann funktioniert irgendetwas anderes nicht richtig.

Was genau funktioniert nicht richtig? Jedes Krankenhaus mit einer Intensivstation ist schon heute ein potenzielles Entnahmekrankenhaus. Transplantationsbeauftragte sollen schon jetzt dafür sorgen, dass Organspenden nach Möglichkeit realisiert werden. Tatsächlich finden in 77 Prozent der Krankenhäuser aber keine Organspenden statt.

Bösebeck: Die Ursachen sind vielschichtig – es gibt nicht die eine Ursache. Zunächst ist es wichtig, im Krankenhaus die Voraussetzung für eine mögliche Organspende abzuklären. Das bedeutet: Im ersten Schritt muss im Krankenhaus auf der Intensivstation bei einem schwer hirngeschädigten Patienten erkannt werden, dass sich ein irreversibler Hirnfunktionsausfall abzeichnen könnte. Hier setzt die Arbeit der Transplantationsbeauftragten an. Sie sollen Mitarbeiter schulen und die organisatorischen Voraussetzungen schaffen, damit auf den Intensivstationen potenzielle Spender erkannt und an die DSO gemeldet werden. Einzelfälle, die wir gemeinsam mit den Kliniken untersucht haben, führen zu dem Ergebnis, dass es zahlreiche hemmende Faktoren und Rahmenbedingungen in den Prozessen gibt. Dazu zählen unter anderem Arbeitsverdichtung und Personalmangel auf den Intensivstationen, die Rechte und Pflichten von Transplantationsbeauftragten sind nicht klar definiert, aber auch Fehlinterpretationen bei Patientenverfügungen und vorzeitige Therapielimitierungen können Organspenden unmöglich machen. Einige Krankenhäuser fürchten finanzielle Nachteile, da sehr aufwendige Untersuchungen zur Empfängersicherheit durchgeführt werden müssen. Solange bleibt das, für andere Patienten benötigte, Intensivbett belegt und der OP Saal wird für mehrere Stunden ebenfalls für die Organspende benötigt.

Mit 7,2 Organspender pro eine Millionen Einwohner ist Brandenburg bundesweites Schlusslicht bei den durchgeführten Transplantationen. In Mecklenburg-Vorpommern sind es mit 16,8 mehr als doppelt so viel. Warum sind die regionalen Unterschiede so hoch?

Bösebeck: Wir haben keine valide Kennzahl, mit der man die Ergebnisse der Organspenden beurteilen kann. Auch innerhalb von Bundesländern gibt es große Unterschiede zwischen den Krankenhäusern. Können plus Wollen ist vielleicht die beste Beschreibung. In den spendenstarken Krankenhäusern trifft man immer auf hochmotivierte Kümmerer, die ein Standing haben und sich meist schon über viele Jahre zu Organspendeexperten entwickelt haben. Wenn dann noch die notwendige personelle und apparative Infrastruktur vorhanden ist und die Klinikleitung erkennbar Organspenden im Haus unterstützt, sind das sehr gute Voraussetzungen.

Die Hamburger Bürgerschaft hat ein Transplantationsgesetz beschlossen, das neue Vorgaben für die Qualifikation und Kompetenzen der Transplantationsbeauftragten beinhaltet, sowie eine Berichtspflicht der Kliniken über mögliche und realisierte Organentnahmen an die Gesundheitsbehörde. Ähnliche Maßnahmen sieht der Gesetzentwurf aus dem Bundesgesundheitsministerium vor. Ist das der richtige Weg, die Anzahl der Transplantationen zu erhöhen?

Bösebeck: Qualifikationen und Kompetenzen befähigen die Transplantationsbeauftragten, ihren Aufgaben und Herausforderungen nachzukommen. Ich würde es begrüßen, wenn im Sinne des Qualitätsmanagements überprüft wird, ob die erreichbaren Ziele realisiert wurden und wo es Verbesserungspotential gibt. Dazu erscheint mir auch ein Austausch mit anderen Transplantationsbeauftragten aus Krankenhäusern mit gut funktionierender Organspende sinnvoll. Solche Peer Reviews sind bei den Ärzten auf Intensivstationen bekannt und ermöglichen über die Stärken und Schwächen des Organspendeprozesses ins Gespräch zu kommen und voneinander zu lernen und die Erfahrungen in einem Bericht niederzulegen.

Benötigen wir mehr oder weniger als die jetzigen 50 Transplantationszentren, damit die Qualität und die Ausbildung von Ärzten aus in Zukunft gesichert sind?

Bösebeck: Wir sehen bereits bei der Organspende, Übung macht den Meister. Erfahrungen bei Organspenden und Transplantationen zu machen, erfordert möglichst viele Fälle gesehen und behandelt zu haben. Es wäre eine Katastrophe, wenn das wertvolle Geschenk eines Organs aufgrund mangelnder Erfahrungen nicht, oder nicht gut genug entnommen und transplantiert würde. Neben dem Organmangel würden Mängelorgane die schwerkranken Patienten, die auf ein Organ warten, zusätzlich gefährden. Eine dafür qualitativ hochwertige Ausbildung von Ärzten ist m. E. nur in Transplantationszentren mit vielen Transplantationen zu erreichen. Darum sehe ich in der Zukunft wenige Center of Excellence als Chance für eine bessere Versorgung mit lebensrettenden Transplantationen.

Stimmt Sie der vorliegende Gesetzentwurf optimistisch, dass mit seiner Umsetzung die Zahl der Transplantationen erhöht wird?

Bösebeck: Mit diesem Gesetzentwurf und der Stellungnahme zur Widerspruchslösung gibt Bundesgesundheitsminister Jens Spahn ein deutliches und mutmachendes politisches Signal zur Förderung der Organspende in Deutschland. Die angedachten Maßnahmen setzen an den erkannten Problemen an und sollen Hemmnisse beseitigen. Eine wirkungsvolle Umsetzung hängt davon ab, ob es gelingt, das erforderliche qualifizierte Personal zu gewinnen. Da auch unter den jetzigen Rahmenbedingungen einzelne Kliniken Spitzenleistungen bei der Organisation der Organspende erzielen, ist und bleibt der Faktor Mensch und Motivation mindestens genauso wichtig wie Gesetz und Geld.