Ein Vater lässt sich im Rahmen der Familienbehandlung in der Videosprechstunde beraten.
Änderung zum Jahreswechsel

Mehr Kinderkrankentage für Eltern ab 2024

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Berlin, 21. Dezember 2023 – Eltern haben ab dem 1. Januar 2024 einen erweiterten Anspruch auf Kinderkrankengeld. Pro Kind kann ein Elternteil dann jährlich für 15 Tage anstatt für regulär zehn Tage Kinderkrankengeld beantragen. Für Alleinerziehende erhöht sich der jährliche Anspruch auf 30 Tage je Kind. „Es ist wichtig, dass sich Eltern um ihr erkranktes Kind kümmern können und hierfür entlastet werden. Wir begrüßen daher, dass trotz Wegfall der Sonderregelungen die Anspruchstage nicht wieder auf Vor-Corona-Niveau zurückgehen“, sagt Gabriela Leyh, Landesgeschäftsführerin der Barmer Berlin/Brandenburg. Die pandemiebedingte Erhöhung der Kinderkrankentage endet am 31. Dezember dieses Jahres. Leyh begrüße zudem die Einführung eines neuen Kinderkrankengeldes bei stationären Aufenthalten. Eltern könnten ab Januar, wenn sie im Rahmen einer stationären Behandlung ihres Kindes aus medizinischen Gründen mitaufgenommen werden, ebenfalls Kinderkrankengeld beantragen. Hier gebe es keine Höchstanspruchsdauer, daher erfolge auch keine Anrechnung auf die Anspruchstage.

Barmer erwartet bis zum Jahresende viele Kindergeldanträge

In Brandenburg wird Kinderkrankengeld regelmäßig in Anspruch genommen. In den Jahren 2021 und 2022 sind landesweit von Barmer-Versicherten rund 55.000 beziehungsweise 59.000 Anträge auf Kinderkrankengeld gestellt worden. Bis Ende September dieses Jahres seien bereits mehr als 35.000 Kinderkrankengeldanträge eingegangen. „Wir rechnen aufgrund der aktuellen Infektionswelle vor allem in den letzten Monaten dieses Jahres mit nochmals steigenden Zahlen“, so Leyh. Bei der Frage, wer Kinderkrankengeld in Anspruch nehme, bestätige sich in Brandenburg der bundesweite Trend. Frauen würden die Leistung mehr als doppelt so häufig beantragen als Männer. So kamen von den bisher gestellten Anträgen in diesem Jahr und 25.000 von Frauen und rund 10.000 von Männern.

Krankengeldbezug auch bei telefonischer Krankmeldung möglich

Eltern haben auch dann Anspruch auf Kinderkrankengeld, wenn Sie ihr Kind bei der Kinderarztpraxis telefonisch krankgemeldet haben. Die Bescheinigung berechtigt zum Bezug von Kinderkrankengeld für maximal fünf Tage. Voraussetzung für die telefonische Krankmeldung ist, dass diese medizinisch vertretbar und das Kind in der Arztpraxis bekannt ist. Barmer-Versicherte können Kinderkrankengeld jederzeit von zu Hause aus online über die BARMER-App beantragen.

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Pressesprecher Barmer Berlin-Brandenburg
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