Berlin, 1. August 2025 – Wenn das Kind krank ist, bleibt in den meisten Fällen die Mutter zu Hause. Das belegt eine aktuelle Analyse der BARMER zur Beantragung von Kinderkrankengeld. So wurden vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 in Berlin rund 12.410 Kinderkrankengeldanträge von Frauen und rund 5.170 Anträge von Männern gestellt, die bei der Krankenkasse versichert waren. „Kinderkrankengeld ist ein wichtiger finanzieller Ausgleich für den Verdienstausfall, den Eltern haben, wenn sie wegen eines erkranken Kindes nicht zur Arbeit können. Die Care-Arbeit ist aber sehr ungleich verteilt. Rund 70 Prozent der Kinderkrankengeldanträge werden von Frauen gestellt“, sagt Gabriela Leyh, Landesgeschäftsführerin der Barmer Berlin/Brandenburg.
Ungleichgewicht zwischen Frauen und Männern auch bei Zahltagen
Das Ungleichgewicht zwischen Frauen und Männern bei der Inanspruchnahme von Kinderkrankengeld zeigt sich der Analyse zufolge auch bei den Zahltagen. So bewilligte die BARMER in Berlin im Jahr 2024 insgesamt rund 39.220 Zahltage für Kinderkrankengeld. Auf Frauen entfielen dabei rund 28.430 Tage und auf Männer 10.790 Tage. Insgesamt haben Eltern im Jahr 2024 etwas seltener Kinderkrankengeld beantragt als im Jahr 2023. Die Zahl der Anträge sank in diesem Zeitraum von insgesamt rund 20.030 auf 17.580, die Zahl der Zahltage von rund 46.940 auf 39.220.
Erweiterter Anspruch auf Kinderkrankengeld seit Januar 2024
Das Kinderkrankengeld kann für die Betreuung erkrankter Kinder unter 12 Jahren beantragt werden. Es beträgt in der Regel 90 Prozent des ausgefallenen Netto-Gehalts. Pro Kind kann ein Elternteil die Leistung für 15 Tage im Jahr beantragen. Für Alleinerziehende erhöht sich der Anspruch auf 30 Tage je Kind. Elternteile mit mehr als zwei Kindern können für bis zu 35 Tage Kinderkrankengeld erhalten, Alleinerziehende mit mehr als zwei Kindern für bis zu 70 Tage.