Pressemitteilungen aus Berlin-Brandenburg

Auf den Impfpass kommt es an

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Berlin, 4. Juni 2021 – Mit der Freigabe der Corona-Schutzimpfung für die gesamte Bevölkerung ab dem kommenden Montag sollte Impfwillige nun ihren Impfpass hervorholen. Zumindest übergangsweise ist der Impfpass mit Nachweis einer COVID-19-Impfung Voraussetzung für bestimmte Aktivitäten in der Öffentlichkeit. „Wer sich mit einem Impfpass ausweisen kann, ist klar im Vorteil. Doch so groß die Freude über eine Corona-Impfung ist, es sollten keine Fotos des Impfausweises in sozialen Medien gepostet werden. Die Daten, wie die Chargennummer des Impfstoffes oder Stempel der Arztpraxis, können von Fälschern missbraucht werden“, sagt Gabriela Leyh, Landesgeschäftsführerin der Barmer Berlin/Brandenburg.

Digitale Impfplaner können Impfpass ergänzen

Im Impfpass werden alle Regelimpfungen und Reiseschutzimpfungen jeweils mit Datum, Handelsnamen und Chargen-Nummer des Impfstoffes sowie Stempel und Unterschrift des Arztes oder der Ärztin dokumentiert. Auch die COVID-19-Schutzimpfung wird im Impfpass vermerkt. Barmer-Versicherte können sich zusätzlich einen datensicheren Impfplaner in der Barmer-App anlegen, der automatisch an fehlende oder anstehende Impfungen erinnert.

Bei Verlust gibt es einen neuen Impfpass in der Hausarztpraxis

Doch was, wenn der Impfpass unauffindbar ist? „Wer den Impfpass verloren hat, sollte aus diesem Grund nicht auf eine  COVID-19-Impfung verzichten. In diesem Fall wird in einem neuen Impfpass oder in einem Ersatzdokument vermerkt, wann die Impfung stattfand und welcher Impfstoff verabreicht wurde“, sagt Leyh. Einen neuen Impfpass gibt es auch beim Hausarzt bzw. der Hausärztin. Diese können die bereits erfolgten Impfungen in der Regel im neuen Impfausweis nachtragen. Denn Impfungen müssen in der Patientenakte, die mindestens zehn Jahre aufbewahrt wird, dokumentiert werden. Lässt sich nicht mehr rekonstruieren, welche Impfungen durchgeführt wurden, können sie zur Sicherheit nochmals verabreicht werden. Gesundheitliche Risiken durch eine „Überimpfung“ bestehen nicht.

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