Pressemitteilungen aus Berlin und Brandenburg

Schutzimpfungen ab sofort auch im Betrieb möglich

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Berlin, 8. Januar 2019 – Barmer-Versicherte in Berlin und Brandenburg können sich ab sofort auch am Arbeitsplatz von Betriebsärzten impfen lassen. Möglich wird dies durch einen Vertrag der Barmer mit der Deutschen Gesellschaft für Arbeits- und Umweltmedizin e.V. (DGAUM). „Die Schutzimpfung am Arbeitsplatz erleichtert es Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, Arzttermine und Arbeitszeiten unter einen Hut zu bringen. Unser Ziel dabei ist auch, die Impfbereitschaft zu erhöhen“, sagt Gabriela Leyh, Landesgeschäftsführerin der Barmer Berlin/Brandenburg. Je mehr Menschen sich neben der Grippe gegen Krankheiten wie Pneumokokken oder Masern impfen ließen, desto besser könne man diesen Krankheiten vorbeugen und Epidemien vermeiden.

Vorlage der elektronischen Gesundheitskarte genügt

Barmer-Versicherte können sich ab sofort unter Vorlage ihrer elektronischen Gesundheitskarte von Betriebsärzten impfen lassen. Einzige Voraussetzung ist, dass der Betriebsarzt im Barmer-Vertrag eingeschrieben ist. Dieser umfasst die gängigen Standardimpfungen, die in der Schutzimpfungs-Richtlinie enthalten sind, sowie die ärztliche Anamnese und Beratung. Die Kosten der Impfung und des Impfstoffes rechnet der Betriebsarzt direkt mit der Bamer ab.  

Reiseschutzimpfungen vom Hausarzt

Reiseschutzimpfungen für Privatreisen können sich Barmer-Versicherte von ihrem Hausarzt verabreichen lassen, wenn diese von der Ständigen Impfkommission des Robert Koch-Instituts empfohlen werden. Eine entsprechende Satzungs-Mehrleistung hat der Verwaltungsrat der Barmer im Dezember vergangenen Jahres beschlossen.