Fünf Jahre Cannabis-Gesetz

Nachfrage nach cannabishaltigen Arzneimitteln in Brandenburg sinkt

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Berlin, 1. April 2022 – Fünf Jahre nach Inkrafttreten des Cannabis-Gesetzes gehen die Anträge auf cannabishaltige Arzneimittel deutlich zurück. Das geht aus einer Analyse der Barmer hervor. Demnach gingen bei der Barmer in Brandenburg im Jahr 2019 noch 357 Anträge ein, in den Folgejahren waren es 307 und 281. Insgesamt hat die Barmer seit Inkrafttreten des Cannabis-Gesetzes am 10. März 2017 bis Ende des vergangenen Jahres in Brandenburg 1.416 Anträge auf cannabishaltige Arzneimittel erhalten. Davon wurden 1.130 Anträge, also rund 80 Prozent, bewilligt und 286 abgelehnt. „In einem therapeutischen Gesamtkonzept kann Cannabis einen wichtigen Beitrag zum Beispiel bei der Behandlung von Schmerzen, von Spastiken oder von Übelkeit und Erbrechen in Zusammenhang mit einer Krebstherapie leisten. Cannabis ist jedoch kein Allheilmittel. Der große Hype um Cannabis scheint vorbei zu sein und es wird gezielter eingesetzt“, sagt Gabriela Leyh, Landesgeschäftsführerin der BARMER Berlin/Brandenburg. Auch in Zukunft seien weitere Studien erforderlich, um die komplexen Wirkmechanismen von Cannabis noch besser zu verstehen und diese in individuelle Behandlungskonzepte zu integrieren. 

BARMER gibt in Brandenburg 4,1 Millionen Euro für Cannabispräparate aus

Wie aus der Barmer-Analyse weiter hervorgeht, gibt es große regionale Unterschiede bei den Anträgen auf cannabishaltige Arzneimittel. So wurden in Brandenburg 313 Anträge je 100.000 Barmer-Versicherte gestellt. Die höchste Zahl an Anträgen ging bei der BARMER im Saarland mit 410 je 100.000 Versicherten ein. Am geringsten war die Rate in Sachsen mit 198 je 100.000 Versicherten. Insgesamt rund 8.000 Barmer-Versicherte in Brandenburg haben zwischen März 2017 und November 2021 rund 9.000 Verordnungen für cannabishaltige Arzneimittel im Wert von etwa 4,1 Millionen Euro erhalten.
 

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