Auf den Punkt: Prof. Dr. Claudia Wöhler:

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"Stark, wenn du uns brauchst", lautet das Motto der Barmer. Denn uns als Krankenkasse gibt es nicht zum Selbstzweck, sondern unser Fokus liegt auf unseren Versicherten: Sie bestmöglich versorgt zu wissen, ist unser Auftrag und Antrieb. Die Versicherten in den Mittelpunkt des eigenen Handelns zu stellen bedeutet, von deren Bedürfnissen her zu denken. In Bayern gibt es im stationären Bereich ein umfangreiches, ortsnahes Versorgungsangebot. Daraus entstehen jedoch teilweise strukturelle Probleme. Aufgrund der hohen Krankenhausdichte konkurrieren die Krankenhäuser sowohl um Personal als auch um Betriebs- und Investitionsmittel. Zudem fehlt vielen kleinen Krankenhäusern die nötige technische und personelle Ausstattung und Routine, um lebensbedrohliche Notfälle oder bestimmte planbare Leistungen angemessen zu behandeln. In der Krankenhausplanung werden bestehende Strukturen oftmals fortgeschrieben,  ohne dass die Krankenhäuser klare Versorgungsaufträge zugewiesen bekommen. Das Leistungsangebot der Kliniken wird oftmals nicht mit Blick auf den tatsächlichen Versorgungsbedarf festgelegt. Darunter leidet immer wieder auch die Qualität. "Die Versorgungsstrukturen müssen deshalb dringend aus Sicht der Patientinnen und Patienten weiterentwickelt und im Rahmen regionaler, sektorenübergreifender und qualitätsorientierter Versorgungkonzepte gestaltet werden", fordert Professorin Dr. Claudia Wöhler, Landesgeschäftsführerin der Barmer in Bayern.

Steigerung von Qualität und Patientensicherheit

Denn Patientinnen und Patienten müssen sich - unabhängig vom Wohnort - auf eine hochwertige und sichere Versorgung im Krankenhaus verlassen können. "Eine flächendeckende, wohnortnahe Versorgung muss sich vor allem an Qualitätsaspekten orientieren", so Wöhler weiter. Grundlage dafür soll eine konzeptionelle Krankenhausplanung mit gestuften Versorgungsstrukturen aus Regel-, Grund- und Maximalversorgern sein. Dafür müssen die Leistungen auf Bundesebene den einzelnen Versorgungstufen verbindlich zugeordnet und die Versorgungsaufträge anhand der bestehenden bundesweiten Qualitätsvorgaben klar definiert werden. Damit die Versorgung auch in ländlichen Regionen sichergestellt ist, sond neue sektorenübergreifende Versorgungsstrukturen notwendig. Kleinere Krankenhäuser, die etwa infolge der zunehmenden Ambulantisierung der Leistungserbringung ihren Status als bedarfsnotwendiges Krankenhaus verlieren, können bei Bedarf zu regionalen Versorgungszentren weiterentwickelt werden um Versorgungsengpässen, insbesondere in ländlichen Regionen entgegenzuwirken.

Mindestmengen ohne Ausnahmen


Erfahrung zahlt sich bei stationären Behandlungen aus. Deshalb legt der  GBA Mindestmengen bei besonders schwierigen Eingriffen fest. Diese gelten bspw. für Leber- und Nierentransplantationen, Eingriffe an der Bauchspeicheldrüse oder die chirurgische Behandlung von Brustkrebs. Klinikstandorte mit höheren Fallzahlen erzielen bei komplexeren Eingriffen bessere Behandlungsergebnisse als Klinikstandorte mit niedrigen Fallzahlen. Das wurde bereits vielfach wissenschaftlich belegt. Entfernungen, kommunale Grenzen und vor allem finanzielle Erwägungen dürfen bei diesen planbaren Eingriffen nicht im Vordergrund stehen. „Allein die Behandlungsqualität soll hier über den Behandlungsort entscheiden“, stellt Claudia Wöhler fest.

Frühchen optimal versorgen


Dies gilt ganz besonders für die Behandlung von Früh- und Neugeborenen mit einem Geburtsgewicht von unter 1250 g. Die Qualität der medizinischen Versorgung hängt bei diesen Kindern maßgeblich von der Erfahrung und dem Fachwissen der behandelnden Ärztinnen und Ärzte sowie der Pflegenden ab. Umso mehr Frühchen in einer Klinik behandelt werden, umso besser sind ihre Überlebenschancen. Auch das Risiko von Spätfolgen, vor allem von neurologischen Defiziten, wird mit höheren Patientenzahlen deutlich verringert. Der GBA hat deshalb für die Versorgung von Früh- und Neugeborenen mit einem Geburtsgewicht von unter 1250 g eine solche Mindestmenge festgelegt und sie jetzt deutlich erhöht. Ab dem Jahr 2023 darf ein Krankenhaus diese Frühchen nur noch versorgen, wenn es diese Leistung 20-mal pro Jahr erbringt (25-mal ab dem Jahr 2024). Die Anzahl der Perinatalzentren in Deutschland wird dadurch voraussichtlich deutlich sinken, da viele Kliniken die Anforderungen dann nicht mehr erfüllen können. Die Versorgung der Frühchen wird aber verbessert: sie werden in Kliniken behandelt, deren Personal umfangreiche Erfahrung besitzt, und nach internationaler Studienlage sterben weniger Kinder oder erleiden schwere Schäden. Die Wege zu den verbleibenden Perinatalzentren in Deutschland wären zudem immer noch wesentlich kürzer als in anderen europäischen Ländern mit einer deutlich stärkeren Konzentration der medizinischen Versorgung auf wenige große Kliniken. "Damit möglichst viele dieser Kinder - trotz der schwierigen Umstände ihrer frühen Geburt - gut ins Leben starten können, müssen die Mindestmengen also ohne Ausnahme eingehalten werde“, fordert Wöhler. "Als Barmer Landesvertretung gestalten wir Gesundheitsversorgung in Bayern. Gerne beteiligen wir uns als Impuls- und Ideengeber an der Debatte, wie eine Krankenhausstrukturreform in unserem Freistaat erfolgreich gelingen kann."