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Bayern: Coupons für FFP2-Masken sind unterwegs

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München, 27. Januar 2021 – Seit 18. Januar gilt die FFP2-Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr und im Einzelhandel in Bayern. Besonders gefährdete Menschen erhalten per Post zwei Coupons für jeweils sechs FFP2- oder vergleichbare Masken. In mehreren Wellen werden die Coupons von den Krankenkassen verschickt. "Wir sind in Bayern schon sehr weit mit der Versandaktion und gehen davon aus, dass diese Anfang Februar abgeschlossen sein wird. Personen, die das 60. Lebensjahr vollendet haben oder bei denen bestimmte Erkrankungen oder Risikofaktoren vorliegen, müssen selbst nichts tun, sie werden automatisch angeschrieben", informiert Professor Dr. Claudia Wöhler, Landesgeschäftsführerin der Barmer in Bayern.

Über 60-Jährige und Menschen mit schweren Erkrankungen anspruchsberechtigt

Wer in welchem Umfang mit Schutzmasken versorgt werden soll, wurde vom Bundesgesundheitsministeriums (BMG) festgelegt. Dazu zählen Personen, die das 60. Lebensjahr vollendet haben oder bei denen eine chronische Erkrankung, Asthma bronchiale, chronische Herz- oder Niereninsuffizienz, Demenz, Schlaganfall, Diabetes mellitus Typ 2, eine aktive, eine fortschreitende oder metastasierte Krebserkrankung vorliegt oder die eine Chemo- oder Radiotherapie machen, Organ- oder Stammzellentransplantierte, Menschen mit Trisomie 21 und Risikoschwangere.

Abholung in zwei Zeitfenstern

Das Schreiben enthält zwei Berechtigungsscheine, mit denen jeweils sechs Masken in der Apotheke abgeholt werden können. Der Eigenanteil beträgt 2 Euro je sechs Masken. Die Masken können mit den Berechtigungsscheinen in zwei Zeitfenstern abgeholt werden: Die ersten sechs vom Tag des Erhalts der Coupons bis 28. Februar 2021, die zweiten sechs vom 16. Februar 2021 bis 15. April 2021. "Achten Sie auf Ihre Post; die Scheine kommen in einem weißen Umschlag", so Wöhler.

Kontakt für die Presse:

Stefani Meyer-Maricevic
Pressesprecherin Barmer Bayern
Telefon: 0800 33 30 04 25 1131
E-Mail: presse.by@barmer.de
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