München, 06. August 2025 – Betroffene mit einem Lipödem haben künftig einen klar geregelten Anspruch auf die operative Behandlung ihrer Erkrankung. Das ist nach Einschätzung der BARMER ein gesundheitspolitischer Meilenstein. "Wir begrüßen die Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses ausdrücklich, wonach die Liposuktion unter bestimmten Voraussetzungen zur Regelleistung der gesetzlichen Krankenkassen wird", so Alfred Kindshofer, Landesgeschäftsführer der BARMER in Bayern. Das bringe mehr Sicherheit für Betroffene, stärke die Anerkennung einer häufig verkannten Erkrankung und ermögliche eine wirksame Behandlung, die Schmerzen lindere und die Lebensqualität deutlich verbessere. Eine Auswertung des BARMER-Instituts für Gesundheitssystemforschung zeige, dass die Zahl dokumentierter Diagnosen des Lipödems in den Jahren 2017 bis 2023 bei Frauen bundesweit von 146.600 auf 419.700 gestiegen sei. In Bayern habe sich die Zahl von 25.500 auf 72.400 erhöht. Die Rate der Diagnosen sei je 1.000 Frauen von 4,3 auf 10,7 gestiegen.
Liposuktion bei Lipödem
Erweiterte Kassenleistung verbessert Versorgung
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