BARMER unterstützt Selbsthilfe in Bayern

Jetzt Förderanträge für das laufende Jahr stellen

Lesedauer unter 1 Minute

München, 13. März 2024 – Im letzten Jahr hat die BARMER in Bayern Projekte der gesundheitlichen Selbsthilfe im Freistaat mit mehr als 105.000 Euro unterstützt. Und auch für das laufende Jahr können Selbsthilfevereinigungen eine Förderung ihrer Arbeit bei der Krankenkasse beantragen. "Die Selbsthilfe ist ein wichtiger Pfeiler unseres Gesundheitssystems. Die Expertinnen und Experten in eigener Sache leisten unserer Gesellschaft einen großen Dienst, den wir gerne unterstützen. Deshalb kann ich alle nur dazu ermuntern, auf die Krankenkassen zuzugehen und einen Antrag auf Selbsthilfeförderung zu stellen", sagt Alfred Kindshofer, Landesgeschäftsführer der BARMER in Bayern. 

Unterscheidung zwischen Pauschal- und Projektförderung

Selbsthilfegruppen, Selbsthilfeorganisationen und -kontaktstellen können bei den gesetzlichen Krankenkassen eine finanzielle Unterstützung ihrer Arbeit beantragen. Das ist entweder kassenübergreifend (Pauschalförderung) oder kassenindividuell (Projektförderung) möglich. Regelmäßig wiederkehrende Veranstaltungen wie zum Beispiel Patiententage oder Schulungen, aber auch Ausgaben für die Öffentlichkeitsarbeit werden pauschal gefördert. Anträge für eine Pauschalförderung müssen bis zum 31. März gestellt werden. Eine individuelle Förderung von Projekten durch einzelne Krankenkassen kann das ganze Jahr über beantragt werden. Unter Start / SEKO Bayern (seko-bayern.de) finden Selbsthilfegruppen, -organisationen und -kontaktstellen den Leitfaden zur Selbsthilfeförderung, Ansprechpartner sowie Anträge zum Download. 

Kontakt für die Presse:

Stefani Meyer-Maricevic
Pressesprecherin Barmer Bayern
Telefon: 0800 33 30 04 25 1131
E-Mail: presse.by@barmer.de
Twitter: twitter.com/BARMER_BY