Der baden-württembergische Landesgeschäftsführer der Barmer, Winfried Plötze, und der Landesvorsitzende von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Baden-Württemberg, Oliver Hildenbrand, sprechen sich dafür aus, dass Beamte in Baden-Württemberg zukünftig wählen können, ob sie sich gesetzlich oder privat krankenversichern.
"Ein finanzieller Anreiz darf nicht ausschlaggebend sein für die Wahl des einen oder anderen Systems. Die Entscheidung muss aus der Antwort auf die Frage resultieren: Wo bekomme ich die für mich beste Versorgung, und zwar heute und im Alter", sagt Barmer Landeschef Winfried Plötze. Derzeit beteilige sich der Staat über die sogenannte Beihilfe mit bis zu fünfzig Prozent an den Behandlungskosten von Landesbeamten, was dazu führe, dass sich praktisch alle baden-württembergischen Staatsdiener aus Kostengründen für eine private Krankenversicherung (PKV) entschieden. Denn in der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) müssten die Beamten den vollen Beitrag aus der eigenen Tasche bezahlen, was sie wesentlich teurer käme.
Für Winfried Plötze ist die Trennung zwischen GKV und PKV nicht mehr zeitgemäß, viele Beamte seien Privatpatienten wider Willen. Deshalb haben Beamte in Hamburg seit August 2018 die Wahl. Dort erhalten neue Beamte, die sich gesetzlich krankenversichern möchten und jene, welche die GKV-Beiträge bisher alleine gezahlt haben, ebenfalls eine Beihilfe von der Hansestadt. Ein Jahr später hätten sich über 1.300 Hamburger Beamte für eine gesetzliche Krankenversicherung entschieden. "Es ist nicht akzeptabel, dass Beamtinnen und Beamte in Baden-Württemberg mit finanziellen Nachteilen bestraft werden, wenn sie sich für die gesetzliche Krankenversicherung entscheiden.
Das Hamburger Modell führt zu echter Wahlfreiheit und sorgt für mehr Gerechtigkeit. Ich halte es für ein positives Signal an die Gesellschaft, wenn wir es Staatsdienerinnen und Staatsdienern erleichtern, sich für das Solidarsystem der gesetzlichen Krankenversicherung zu entscheiden", so GRÜNEN-Landeschef Oliver Hildenbrand. Die Bundesländer Bremen, Brandenburg und Thüringen haben sich dazu entschlossen, ab Januar 2020 identische oder weitestgehend ähnliche Regelungen bei der Wahl der Krankenversicherung für Beamte einzuführen