Die Gesundheitsversorgung in Baden-Württemberg steht vor erheblichen Herausforderungen: Die Zahl chronisch Erkrankter nimmt stetig zu und der demografische Wandel führt zu einer älteren Bevölkerung. Dazu kommen die Folgen einer fehlenden Steuerung der Patientinnen und Patienten in die richtige Versorgungsebene. Diese zeichnen sich besonders in der Notfallversorgung und dem Rettungsdienst deutlich ab. Bagatelleinsätze und ineffiziente, uneinheitliche Strukturen drohen das System zu überlasten. Angesichts des steigenden Versorgungsbedarfs brauchen wir ein Umdenken. Weg von isolierten Strukturen, hin zu einer stärkeren Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Einrichtungen, Fachbereichen und Gesundheitsberufen, um den komplexen Anforderungen gerecht zu werden.
Ambulante Versorgung stärken
Ambulantisierungspotenzial nutzen und medizinischen Nachwuchs fördern
Zahlen des Barmer Institutes für Gesundheitssystemforschung (bifg) zeigen, dass das Ambulantisierungspotenzial in Deutschland beachtlich ist. In Baden-Württemberg hätte in der Vergangenheit bereits mehr als jede fünfte stationäre Behandlung auch ambulant durchgeführt werden können.
Doch das Ambulantisierungspotenzial kann nur ausgeschöpft werden, wenn auch ausreichend medizinisches Personal zur Verfügung steht. Aktuell sind laut der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) rund 1.000 Hausarztsitze unbesetzt. 41 Prozent der Hausärztinnen und -ärzte sind älter als 60 Jahre und werden in den kommenden Jahren in den Ruhestand gehen. Parallel dazu hält der Trend zu Teilzeitarbeit und Anstellung weiter an. Trotz eines nominalen Höchststandes an Ärztinnen und Ärzten werden heute oft mehrere Nachwuchskräfte benötigt werden, um eine ausscheidende Medizinerin oder einen ausscheidenden Mediziner vollständig zu ersetzen. Berechnungen des bifg und der Bertelsmann Stiftung zeigen, dass sich insbesondere in Kleinstädten und ländlichen Gebieten bis zum Jahr 2040 das Risiko einer hausärztlichen Unterversorgung zuspitzen wird. In Baden-Württemberg sind die meisten Landkreise davon betroffen.
Um dem Ärztemangel in den ländlichen Gebieten Baden-Württembergs entgegenzuwirken, hat die Regierung im Jahr 2021 eine Landarztquote eingeführt. Damit unterstützt sie jährlich 75 Medizinstudierende, die nach dem Studium und der Facharztweiterbildung für mindestens zehn Jahre als Landärztin oder Landarzt arbeiten. Und die Quote zeigt Wirkung. Denn im Jahr 2024 bewarben sich insgesamt 390 Personen auf die 75 geförderten Medizinstudienplätze. Vor dem Hintergrund des steigenden Versorgungsbedarfs und des Ärztemangels sollte eine Erhöhung der Landarztquote und der Studienkapazitäten sowie ein Absenken des Numerus clausus in Betracht gezogen werden. Die Rahmenbedingungen für Nachwuchsmediziner sollten regelmäßig und vorausschauend überprüft und entsprechend dem Bedarf angepasst werden.
Beste Versorgung landesweit sicherstellen
Medizinische Versorgungszentren (MVZ) sind ein zentraler Bestandteil der ambulanten Gesundheitslandschaft und bieten attraktive Bedingungen für neu ausgebildete Ärztinnen und Ärzte. Sie vereinen verschiedene ärztliche Fachrichtungen und Gesundheitsberufe unter einem Dach und ermöglichen so eine koordinierte, integrierte Behandlung. In Baden-Württemberg gab es laut KVBW im Jahr 2024 insgesamt 378 MVZ, in denen jeweils durchschnittlich rund sechs Ärztinnen und Ärzte arbeiten. Sowohl bei der Anzahl als auch der Größe gibt es eine steigende Tendenz. Der Trend zur Gründung von MVZ sollte daher durch das Land gefördert werden. Besonders in ländlichen Gebieten gilt es Anreize zur Ansiedlung zu setzen, damit eine wohnortnahe Versorgung auch dort sichergestellt wird.
Zeitgemäße Zusammenarbeit verschiedener Professionen ermöglichen
Das Land Baden-Württemberg fördert seit mehreren Jahren Forschungs- und Modellprojekte zur Weiterentwicklung einer sektorenübergreifenden Gesundheitsversorgung. In diesem Zusammenhang wurde die multiprofessionelle Zusammenarbeit verschiedener Gesundheitsberufe wie Community Health Nurses und Case Manager erfolgreich erprobt. Allerdings enden die meisten Modellprojekte mit dem Auslaufen der Fördermittel, da bislang die rechtlichen Voraussetzungen für eine Überführung in die Regelversorgung fehlen. Das Land Baden-Württemberg hat sich auf Bundesebene für die Schaffung eines entsprechenden gesetzlichen Rahmens engagiert. Diesen Einsatz begrüßen wir. Er sollte auch von der neuen Landesregierung gezeigt werden.
Krankenhauslandschaft bedarfsgerecht weiterentwickeln
Die Krankenhauslandschaft in Baden-Württemberg hat in den vergangenen Jahren nachhaltige Strukturveränderungen erfahren, die zu einer effizienteren Versorgung geführt haben. So sank die Anzahl der Kliniken stetig. Gleichzeitig wurden die Bettenkapazitäten verringert und Behandlungsfälle auf weniger Standorte konzentriert. Baden-Württemberg weist so im bundesweiten Vergleich die niedrigste Bettendichte auf und liegt bei der Zahl der vollstationären Fälle deutlich unter dem Bundesdurchschnitt. Auf diesem Erfolg darf sich das Land jedoch nicht ausruhen. An vielen Standorten werden nach wie vor wenige Fälle behandelt, was die Bedeutung weiterer, gezielter Konzentrationen unterstreicht. Insbesondere in den Ballungsgebieten besteht dabei ein großes Potenzial, die Versorgungsqualität durch eine Bündelung der Ressourcen weiter zu verbessern. Dabei ist es wichtig, Krankenkassen stärker in die Krankenhausplanung einzubeziehen und ihnen mehr Mitspracherecht zu gewähren, um praxisnahe und patientenorientierte Lösungen sicherzustellen.
Hohe Qualität in der Versorgung sicherstellen
Wie gut Menschen versorgt werden, darf nicht von deren Wohnort abhängen. Daher ist es wichtig, dass in der Versorgung bundesweit einheitliche Qualitätsvorgaben gelten und diese dem aktuellen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse entsprechen. Die vom Gemeinsamen Bundesausschuss vorgegebenen Mindestmengen müssen daher konsequent eingehalten werden. Erfüllt ein Krankenhaus über einen vorgegebenen Zeitraum eine Mindestmenge nicht, ist diese Leistung von der Vergütung auszuschließen.
Baden-Württemberg hat in der Behandlung von Schlaganfällen und in der geriatrischen Versorgung gute Konzepte etabliert, wodurch eine hohe Behandlungsqualität in diesen Bereichen sichergestellt wird. Im Rahmen der Krankenhausplanung sollte die medizinische Fachplanung vom Land gezielt ausgebaut werden. Die bestehenden Konzepte können hierbei als Blaupause dienen.
Stärkere Verzahnung von Landeskrankenhausplanung und ärztlicher Bedarfsplanung
Die Planung der Versorgungsangebote muss stärker aus Sicht der Patientinnen und Patienten erfolgen und Sektorengrenzen überwinden. Dies erfordert eine Anpassung der bundesgesetzlichen Rahmenbedingungen. Dennoch können auch die Länder wichtige Impulse setzen, zum Beispiel über die Krankenhausplanung. Die Planungsebenen und Versorgungsregionen in Baden-Württemberg sind dabei ein Schritt in die richtige Richtung. Das Land sollte im Zuge der Anpassung des Krankenhausplans überprüfen, welche Krankenhausstandorte perspektivisch in sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen umgewandelt werden können. Damit lassen sich stationäre, ambulante sowie medizinisch-pflegerische Leistungen im Sinne einer zukunftsfesten Versorgung besser miteinander verzahnen.
Integrierte Notfallversorgung umsetzen
Strukturen im Rettungsdienst optimieren
Eine gute Notfallversorgung braucht vernetzte Strukturen. Der Rettungsdienst, die Notaufnahmen der Krankenhäuser und der vertragsärztliche Bereitschaftsdienst müssen eng und koordiniert zusammenarbeiten, damit Patientinnen und Patienten zur richtigen Zeit am richtigen Ort behandelt werden. Eine Analyse des Barmer Instituts für Gesundheitssystemforschung verdeutlicht, dass der Rettungsdienst und Notärzte oftmals auch bei leichteren Fällen zum Einsatz kommen, die in der ambulanten ärztlichen Versorgung behandelt werden könnten. Häufig auftretende Diagnosen sind dabei etwa Bluthochdruck oder Flüssigkeitsverlust bei älteren Patientinnen und Patienten. Eine Stärkung der Primärversorgung besonders mit dem Fokus auf hochaltrige und pflegebedürftige Menschen kann den Rettungsdienst und Krankenhäuser massiv entlasten.
Wie Ressourcen im Rettungsdienst effizient gebündelt werden können, zeigt die Leistellenstruktur in Niederösterreich eindrucksvoll. Dort koordiniert eine Leitstelle den gesamten Rettungsdienstbereich. In Baden-Württemberg gibt es 34 Leitstellen in 35 Landkreisen und einer kreisfreien Stadt. Dies ist angesichts der knappen Ressourcen nicht mehr zeitgemäß. Daher fordert die Barmer, die Leitstellen in Baden-Württemberg zu reduzieren und landkreisübergreifend zu planen.
Mehr Effizienz durch digitale Vernetzung schaffen
Das im Juli 2024 verabschiedete Rettungsdienstgesetz enthält wichtige Regelungen, die den Rettungsdienst zukunftsfähig aufstellen. Dennoch sind einige Punkte im Gesetz nur vage formuliert, wie zum Beispiel der Einsatz von Ersthelfer-App Systemen. Derzeit sind vier verschiedene Systeme in Baden-Württemberg im Einsatz, allerdings noch nicht flächendeckend in allen Stadt- und Landkreisen implementiert. Doch schnelle Hilfe im Notfall ist essenziell. Mit Ersthelfern kann die Zeit bis zum Eintreffen des Rettungswagens sinnvoll durch Hilfsmaßnahmen überbrückt werden. Daher fordert die Barmer, dass Ersthelfer-App-Systeme flächendeckend in allen Stadt- und Landkreisen implementiert werden. Diese Apps sollen professionelle Ersthelfer, die über medizinisches Hintergrundwissen verfügen, alarmieren.
Digitale Vernetzung ist eine wesentliche Voraussetzung für eine funktionierende Notfallversorgung. Damit alle Integrierten Leitstellen kreis- und länderübergreifend zusammenarbeiten können, braucht es Softwareprodukte, die miteinander kompatibel sind. Eine softwaregestützte, strukturierte Notrufabfrage muss verbindlicher Standard in allen Leitstellen sein. Ebenso notwendig ist, die Notrufnummern 112 (Rettungsdienst) und 116117 (ärztlicher Bereitschaftsdienst) in einer gemeinsamen Organisationsstruktur innerhalb der Integrierten Leitstellen zusammenzuführen. In diesem Zuge gilt es die telefonische Erreichbarkeit der 116117 an gängige Service-Standards auszurichten, um eine zuverlässige Patientensteuerung sicherzustellen. Eine Erreichbarkeitsquote von mindestens 90 Prozent muss dabei das Ziel sein.
Selbstverwaltung im Rettungsdienst stärken
Der Rettungsdienst in Baden-Württemberg wird nach dem Prinzip der Selbstverwaltung organisiert. Demnach werden die Benutzungsentgelte und Budgets in verschiedenen Gremien auf Landes- und Regionalebene verhandelt. Dieses System ist innerhalb Deutschlands einzigartig und hat sich über viele Jahrzehnte bewährt. Die gesetzlichen Krankenkassen finanzieren den Großteil des Rettungsdienstes. In diesem Zuge sollte den Kassen ein stärkeres Mitspracherecht und eine Entscheidungskompetenz, insbesondere bei der Planung, eingeräumt werden.
Menschen zur Ersten Hilfe befähigen
Die Laienreanimation stellt eine der entscheidendsten Maßnahmen dar, um die Überlebenschancen bei einem Herz-Kreislauf-Stillstand signifikant zu erhöhen. In Deutschland liegt die Reanimationsquote durch Laien allerdings nur bei etwa 40 Prozent, während in Schweden mehr als 80 Prozent von Ersthelfern wiederbelebt werden. Seit dem Jahr 2006 unterstützt die Barmer Baden-Württemberg gemeinsam mit dem Deutschen Roten Kreuz den Schulsanitätsdienst, bei dem Jugendliche zu Ersthelfern ausgebildet und mit Erste-Hilfe-Rucksäcken ausgestattet werden. Damit wird ein wichtiger Beitrag zur Stärkung der Ersthilfe-Kompetenz in der Bevölkerung geleistet.
Um die Reanimationsrate weiter zu steigern, sollte das Land regelmäßige Schulungsmaßnahmen zur Ersten Hilfe verbindlich in allen staatlichen Institutionen und Lehrplänen verankern, etwa an Schulen und Universitäten. Nur so kann langfristig sichergestellt werden, dass möglichst viele Menschen für Notfallsituationen qualifiziert sind und schnell handeln können.