Das Gesundheitssystem wird zu wesentlichen Teilen aus Beiträgen der Versicherten und Arbeitgeber finanziert. Es werden aber immer mehr Kosten der allgemeinen staatlichen Daseinsvorsorge, die in der Finanzierungsverantwortung von Bund und Ländern liegen, auf die gesetzlichen Versicherten verlagert. Dies verschärft die angespannte Finanzsituation der gesetzlichen Krankenkassen.
Schwerpunktstaatsanwaltschaft für das Gesundheitswesen schaffen
Den gesetzlichen Krankenkassen entsteht durch Abrechnungsbetrug allein in Baden-Württemberg jährlich ein zweistelliger Millionenschaden. Dieses Geld fehlt für die Patientenversorgung. Daher fordert die Barmer, dass in Baden-Württemberg eine eigene Schwerpunktstaatsanwaltschaft geschaffen wird, die ausschließlich auf Fälle im Gesundheitswesen spezialisiert ist. Andere Bundesländer, wie zum Beispiel Bayern, gehen hier mit gutem Beispiel voran. Spezialisierte Ermittlungsstrukturen sind besonders effektiv bei der Bekämpfung von Abrechnungsbetrug und Korruption im Gesundheitswesen, besonders vor dem Hintergrund des komplexen Sozialversicherungsrechts, das sich häufig verändert.
Investitionsquote bei der Krankenhausfinanzierung erhöhen
Der jahrelange, strukturelle Investitionsstau in der baden-württembergischen Krankenhauslandschaft sorgt dafür, dass das Defizit der Krankenhäuser immer weiter steigt. Laut der Baden-Württembergischen Krankenhausgesellschaft betrug die Finanzierungslücke im Jahr 2025 über eine Milliarde Euro. Trotz aufgestockter Investitionsmittel, unter anderem auch für die Co-Finanzierung des Krankenhaustransformationsfonds, wird der tatsächliche Bedarf nicht gedeckt. Um diesen Herausforderungen zu begegnen, fordert die Barmer, dass jährlich mindestens zehn Prozent der stationären Gesamtkosten vom Land in Investitionen fließen. Damit knüpft sie an die Empfehlungen der Expertenkommission zur Zukunft der Krankenhausstruktur in Baden-Württemberg aus dem Jahr 2006 an.
Investitionen im Rettungsdienst auskömmlich finanzieren
Investitionen und Vorhaltekosten sind auch im Rettungsdienstbereich ein wesentlicher Bestandteil der Daseinsvorsorge und müssen daher von den Ländern getragen werden. Das Land kommt seinen Verpflichtungen in diesem Bereich allerdings nicht ausreichend nach. Dadurch verlagern sich die Investitionskosten zunehmend auf die Krankenkassen und damit letztlich auf die Beitragszahlenden. Um eine klare und faire Kostenverteilung zu gewährleisten, ist es notwendig, genau zu definieren, welche Ausgaben als Investitions- und Vorhaltekosten gelten. Diese Kosten dürfen nicht in die Kalkulation der Benutzungsentgelte einfließen, um eine transparente und sachgerechte Finanzierung sicherzustellen.
Wiedereinstieg des Landes in die Investitionsförderung von Pflegeheimen
Die Länder sollen gemäß § 9 SGB XI eine leistungsfähige, zahlenmäßig ausreichende und wirtschaftliche pflegerische Versorgungsstruktur aufbauen. Das bedingt auch eine auskömmliche Investitionsförderung ambulanter und stationärer Strukturen. Pflegebedürftige in Baden-Württemberg, die in einer stationären Pflegeeinrichtung versorgt werden, müssen in den ersten 12 Monaten im Schnitt 3.532 Euro monatlich aus eigener Tasche bezahlen. Das Land ist im Jahr 2010 aus der Investitionsförderung für die stationäre Pflege ausgestiegen. Würde die baden-württembergische Regierung ihrer gesetzlichen Verpflichtung zur Übernahme der Investitionskosten nachkommen, könnten Pflegebedürftige in Baden-Württemberg derzeit um rund 461 Euro im Monat entlastet werden. Daher fordert die Barmer, dass das Land wieder in die Investitionsförderung einsteigt.
Grafik: vdek