STANDORTinfo für Baden-Württemberg

Sozialwahl bei der Barmer

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Für die Mitglieder der Barmer findet die Sozialwahl aufgrund der Fusion von Barmer GEK und der Deutscher BKK zum 1. Januar 2017 zu einem späteren Zeitpunkt statt. Die Wahlunterlagen werden Anfang September verschickt, die Frist für die Stimmabgabe endet am 4. Oktober. Bis dahin müssen die Stimmzettel für die Sozialwahl bei der Barmer vorliegen, es zählt das Datum des Posteingangs, nicht der Tag des Poststempels.

Insgesamt sind etwa 7,5 Millionen Versicherte der Barmer zur Stimmabgabe bei der Sozialwahl aufgerufen und damit berechtigt, den Verwaltungsrat der Kasse neu zu bestimmen. Die 30 Frauen und Männer der Selbstverwaltung üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus. Sie sind Impulsgeber für neue Leistungsangebote und treffen bei der Barmer alle wichtigen Entscheidungen. Zum Beispiel darüber, wie die Beiträge der Krankenversicherung eingesetzt werden sollen. Sie kennen die Bedürfnisse und Interessen der Versicherten, da 27 Mitglieder des Verwaltungsrats selbst versichert beziehungsweise drei Mitglieder des Verwaltungsrats Arbeitgeber von Barmer Versicherten sind.

Für die Mitglieder der übrigen Ersatzkassen sowie die Deutsche Rentenversicherung Bund und Saarland endete die Frist zur Stimmabgabe am 31. Mai. Erste Prognosen gehen dahin, dass die Wahlbeteiligung wie beim letzten Urnengang vor sechs Jahren wieder bei circa 30 Prozent liegt. Barmer Landesgeschäftsführer Winfried Plötze appelliert an alle Wahlberechtigen, ihre Stimme bei der diesjährigen Sozialwahl abzugeben. „Wer wählt, entscheidet auch mit. Die Selbstverwalter sorgen dafür, dass die Interessen der Versicherten gewahrt bleiben. Mit ihrer Stimme stärken Versicherte der Selbstverwaltung den Rücken und verleihen ihren Interessen mehr Gewicht.“