Per Ersatzvornahme hat Bundesgesundheitsminister Jens Spahn im August Pflegepersonaluntergrenzen (PPUG) in Kliniken festgelegt. Sie gelten ab dem 1. Januar 2019 für die pflegesensitiven Bereiche Intensivmedizin, Geriatrie, Unfallchirurgie und für die Kardiologie. Die PPUG regelt, um wie viele Patienten sich eine Pflegekraft in Zukunft maximal kümmern darf. So wird ein Pfleger oder eine Pflegerin auf der Intensivstation tagsüber nicht mehr als zwei und nachts nicht mehr als drei Patienten versorgen dürfen. Kliniken, die in diesen vier Abteilungen dauerhaft zu wenig Pflegekräfte haben, müssen entweder Personal einstellen oder weniger Patienten behandeln.
Nur jede vierte Klinik muss aufstocken
Die Barmer sieht Spahns Erlass als Schritt in die richtige Richtung, hin zu einer besseren Versorgung und mehr Patientensicherheit. Die Klinken dagegen behaupten, die PPUG könnten fatale Folgen für die medizinische Versorgung haben. Schlimmstenfalls seien die Häuser gezwungen, Patienten abzuweisen, weil sie die Personalvorgaben nicht erfüllen. "Das ist Panikmache. Vielmehr ist es doch so, dass der Personalmangel fatale Folgen für die Patienten haben kann. Deshalb sollten die Personaluntergrenzen auch für die weiteren klinischen Bereiche festgelegt werden", sagt Winfried Plötze. Die Äußerungen der Kliniken seien auch deshalb nicht nachvollziehbar, weil aktuell nur jedes vierte Haus Personal aufstocken muss. Für 75 Prozent der Krankenhäuser ändert sich zunächst einmal gar nichts.
InEK ermittelt den Personalbedarf
Das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) wird bis zum 15. November 2018 den Pflegeaufwand der Kliniken standortbezogen ermitteln und den betroffenen Häusern mitteilen. Die Namen dieser Krankenhäuser und der ermittelte Pflegeaufwand veröffentlicht das InEK bis zum 15. Februar 2019 auf seiner Internetseite. Ab 2019 müssen die Krankenhäuser dem Institut quartalsweise alle Schichten anzeigen, in denen die Grenzen unterschritten wurden. Eine Kompensierung von unterbesetzten Schichten durch überbesetzte Schichten ist unzulässig. „Mittelfristig muss eine Nichteinhaltung der PPUG zum Ausschluss der betroffenen Fachabteilung oder Station aus der Versorgung führen“, sagt Barmer Landesgeschäftsführer Winfried Plötze. Fraglich ist, wo kurzfristig die zusätzlich benötigten Pflegekräfte herkommen sollen, denn der Markt ist leer gefegt. Langfristig könnte das Krankenhausstrukturgesetz die Lage entspannen, denn bei einer Strukturbereinigung der Kliniklandschaft könnte sich das Pflegepersonal umverteilen.