Sektorenübergreifende Versorgung
Seit Langem versucht der Gesetzgeber, die sektorübergreifende Versorgung zu verbessern. Doch bis heute fehlt ein überzeugendes Gesamtkonzept, wie Krankenhäuser und niedergelassene Ärzte ihre Arbeit zum Wohl der Patienten aufeinander abstimmen können.
Das Problem
Egal ob Krankenhaus, niedergelassener Arzt, Reha oder Pflege: die einzelnen Versorgungsbereiche funktionieren weitgehend nach einer eigenen Logik. „Oft bestimmt nicht der medizinische Bedarf die Versorgung von Patienten, sondern die Regelung zur Vergütung und Leistungserbringung“, sagt Barmer GEK Landesgeschäftsführer Winfried Plötze. Dadurch bilden sich unwirtschaftliche Doppelstrukturen. Hinzu kommt eine unzureichende Kommunikation und Kooperation an den Sektorengrenzen. Plötze: „Das Nebeneinander von ambulanter und stationärer Versorgungsplanung führt zu Fehl-, Unter– und Überversorgung. Wir brauchen mehr Patientenorientierung.“
Lösungsansatz: sektorübergreifende Bedarfsplanung
Bisher liegt die Krankenhausplanung in der Hand der Bundesländer, der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist für den ambulanten Bereich zuständig. Grundlage muss aber eine sektorübergreifende Versorgungsplanung sein. Dafür sollte der G-BA eine bundeseinheitliche Richtlinie erarbeiten. „Wichtig ist, dass wir uns bei der Weiterentwicklung der Versorgungsplanung nicht an den bestehenden Kapazitäten, sondern am tatsächlichen medizinischen Bedarf orientieren.“ Voraussetzung für eine Zulassung von Leistungserbringern müssen Qualitätsindikatoren und Mindestmengen sein.
Sektorübergreifende Vergütung: Gleiches Geld für gleiche Leistung
Leistungen, die sowohl ambulant als auch stationär erbracht werden können, werden in den beiden Sektoren unterschiedlich vergütet. Das setzt Fehlanreize und die Patienten müssen im Zweifelsfall unnötige Doppeluntersuchungen über sich ergehen lassen. Zudem verhindert die unterschiedliche Vergütung sektorübergreifende Versorgungskonzepte. „Die gleiche Leistung muss dasselbe kosten, egal, wo sie erbracht wird“, fordert Winfried Plötze. Zur Vereinheitlichung der Vergütung könnten Komplexpauschalen entwickelt werden, für die Indikationen berücksichtigt werden, für die es klar definierte Behandlungspfade gibt. Leistungen außerhalb dieser Behandlungspfade können nicht separat abgerechnet werden.
Bildung von regionalen Versorgungsverbünden
Regionale Versorgungsverbünde zwischen niedergelassenen Fachärzten und Krankenhäusern sind eine Antwort auf die Forderung nach einer stärkeren Vernetzung der Leistungserbringer. Sie könnten die Zusammenarbeit an den Sektorengrenzen entscheidend verbessern. Initiiert werden muss dieser Zusammenschluss von Kassenärztlicher Vereinigung, Krankenhäusern und Krankenkassen. Ausgangspunkt ist der regionale Versorgungsbedarf. „Es wird ermittelt, was an ambulanten und stationären Leistungen je Fachgebiet notwendig ist. Danach wird festgelegt, welche Anbieter zur Leistungserbringung berechtigt werden sollen“, erklärt Plötze und fordert Bewegung im Gesundheitswesen. „Momentan betreiben wir eine monetäre Flickschusterei, das ist falsch. Wir müssen endlich an einem Strang ziehen und das Gesundheitssystem reformieren und zukunftsfähig machen.“