STANDORTinfo - Der Newsletter der Barmer Landesvertretung Baden-Württemberg

Mehr Kompetenzen für Pflegekräfte und nicht ärztliches Personal

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Es liegen erste Vorschläge des Bundesministeriums für Gesundheit für ein Pflegekompetenzgesetz vor. Die Pflegefachkräfte sollen demnach mehr Kompetenzen erhalten, um eigenverantwortlich und selbstständig heilkundliche Tätigkeiten ausführen zu können.

Was bislang im Rahmen von Modellprojekten erprobt wurde, soll nun Einzug in die Regelversorgung halten: mehr Befugnisse für qualifizierte Pflegefachpersonen im Bereich der Wundversorgung, bei der Behandlung von Diabetes und Demenz. "Das ist ein wichtiger Schritt zur Aufwertung der Pflegeberufe. Damit können Arbeitsplätze in der Pflege attraktiver werden, auch für Bewerberinnen und Bewerber aus dem Ausland, wo die selbstständige Ausübung von heilkundlichen Tätigkeiten zum Teil schon lange etabliert ist", sagt Barmer Landesgeschäftsführer Winfried Plötze. Regelungsbedarf bestehe aber auch für die nicht ärztlichen Assistenzberufe in der Arztpraxis, in den Medizinischen Versorgungszentren und sektorenübergreifenden Einrichtungen. Vor dem Hintergrund des bereits bestehenden Fachkräftemangels müsse die Sicherstellung einer guten medizinischen und pflegerischen Versorgung der Patientinnen und Patienten im Mittelpunkt der Überlegungen des Gesetzgebers stehen.

Ein Mann mit Glatze, Brille, Anzug und Krawatte lächelt in die Kamera

Winfried Plötze, Landesgeschäftsführer der Barmer in Baden-Württemberg

Neue Arbeitsteilung zwischen ärztlichem und nicht ärztlichem Personal

Es gibt gute Gründe, die Aufgabenverteilung innerhalb der Gesundheitsfachberufe neu aufzustellen. Hohe Anforderungen an Versorgung, Behandlungsqualität und Patientensicherheit können nur durch gut ausgebildetes Fachpersonal erfüllt werden. Wenn qualifizierte nicht ärztliche Fachkräfte Kompetenzen erhalten, die bisher dem ärztlichen Personal vorbehalten sind, dann ließe sich die Versorgung verbessern und die Effizienz steigern. Sowohl in den pflegerischen als auch in den medizinischen Gesundheitsberufen. Ein Beispiel dafür liefert der aktuelle Barmer-Pflegereport. Plötze: "Wir sehen in unserer Analyse, dass jeden Monat Tausende Pflegebedürftige nur deshalb in die Klinik eingeliefert werden, weil sie zuvor im Pflegeheim oder in der Arztpraxis nicht optimal versorgt wurden. Sie landen zum Beispiel mit einem Harnwegsinfekt im Krankenhaus, weil der Blasenkatheter nicht gewechselt wurde. Das darf nicht sein. Wir müssen diese unnötigen Krankenhausaufenthalte vermeiden. Und das wird uns nur mit gut ausgebildeten Fachkräften gelingen, die mehr Kompetenzen haben als bisher."

Delegation ausbauen und die Vergütung ändern

Ein rechtlicher Rahmen für die Delegation ärztlicher Tätigkeiten auf nicht ärztliches Personal existiert bereits im niedergelassenen Bereich. Hier gibt es eine Vielzahl unterschiedlicher, nicht ärztlicher Assistenzberufe, deren Ausbildung und Tätigkeiten von Bundesland zu Bundesland variieren. Wichtig ist, dass deren Fortbildung einheitlich ist und die Lerninhalte klar definiert sind. Denn nur dann können die Beschäftigten in diesen Berufen bundesweit und auch sektorenübergreifend eingesetzt werden. Außerdem brauchen wir eine neue Form der Vergütung. Statt des bestehenden Strukturzuschlags für die Delegation, etwa bei nicht ärztlichen Praxisassistentinnen, sollte eine allgemeine tätigkeitsbezogene Vergütung für die erbrachten Leistungen geschaffen werden. Dazu müssen die Regelungen im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) überarbeitet und um neue EBM-Ziffern ergänzt werden.

Heilkundliche Tätigkeiten rechtssicher übertragen

Damit nicht ärztliche Gesundheitsberufe ein breiteres Tätigkeitsspektrum in der Versorgung übernehmen können, muss die selbstständige Ausübung heilkundlicher Tätigkeiten im Sozialgesetzbuch V geregelt werden. Entsprechend qualifizierte, nicht ärztliche Assistenzberufe sollen in Zukunft eigenverantwortlich handeln können. "Ein wesentlicher Unterschied zur Delegation liegt darin, dass die nicht ärztlichen Gesundheitsberufe in eigener Haftung arbeiten. Dafür brauchen sie Rechtssicherheit", sagt Winfried Plötze. Die Rahmenvorgaben sowie den pflegerisch-medizinischen Katalog der substituierbaren Leistungen könnte der Gemeinsame Bundesausschuss definieren.