Auf diesem Bild ist ein auf der Couch liegendes Kind mit geschlossenen Augen zu sehen. Die Hand der Mutter liegt auf der Stirn des Kindes.
Aktuelles aus Baden-Württemberg

Kind krank? Mama pflegt, Papa arbeitet. Kinderkrankengeld wird vor allem von Frauen genutzt

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Stuttgart, 24. November 2025 – Im Herbst steigen die Infektionszahlen in den Kitas und Schulen. Und wenn kranke Kinder zuhause betreut werden müssen, dann übernehmen das in Baden-Württemberg meistens die Mütter.

Eine aktuelle Auswertung der Barmer zeigt: Zwischen Januar und September 2025 gingen bei der Krankenkasse rund 13.700 Anträge auf Kinderkrankengeld von Frauen ein, aber nur etwa 4.250 von Männern. Im Vorjahreszeitraum sei das Verhältnis ähnlich gewesen. Den rund 15.500 Anträgen von Müttern hätten nur 4.700 Anträge von Vätern gegenübergestanden. "Wenn es um die Betreuung kranker Kinder geht, dann übernehmen die Frauen noch immer den Großteil der Care-Arbeit, oft verbunden mit beruflichen und finanziellen Nachteilen. Damit die Betreuung partnerschaftlich organsiert werden kann, brauchen wir familienfreundliche Arbeitsbedingungen und ein neues Rollenverständnis", sagt Winfried Plötze, Landesgeschäftsführer der Barmer in Baden-Württemberg.

Deutliche Unterschiede auch bei den Zahltagen

Das Ungleichgewicht zwischen Frauen und Männern bei der Inanspruchnahme von Kinderkrankengeld zeigt sich der Analyse zufolge auch bei der Anzahl der Tage, an denen die Krankenkasse Kinderkrankengeld gezahlt hat. So bewilligte die Barmer in Baden-Württemberg von Januar bis Ende September 2025 rund 36.100 Zahltage für Kinderkrankengeld. Von diesen entfielen rund 28.000 auf Frauen und etwa 8.100 auf Männer.

Erweiterter Anspruch auf Kinderkrankengeld seit Januar 2024

Das Kinderkrankengeld kann für die Betreuung erkrankter Kinder unter zwölf Jahren beantragt werden. Es beträgt in der Regel 90 Prozent des ausgefallenen Netto-Gehalts. Seit 2024 stehen einem Elternteil 15 Tage pro Kind im Jahr zu, Alleinerziehenden 30 Tage. Bei mehr als zwei Kindern erhöht sich der Anspruch auf bis zu 35 beziehungsweise 70 Tage. Diese Regelung hatte der Bundestag gestern auch für das Jahr 2026 festgeschrieben.

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