Aktuelles aus Baden-Württemberg

Mehr Kinderkrankentage ab Januar 2024

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Stuttgart, 20. Dezember 2023 – Eltern haben ab dem 1. Januar 2024 einen erweiterten Anspruch auf Kinderkrankengeld. Pro Kind kann ein Elternteil dann jährlich für 15 Tage Kinderkrankengeld beantragen. Für Alleinerziehende erhöht sich der jährliche Anspruch auf 30 Tage je Kind. Eltern mit mehr als zwei Kindern können insgesamt für bis zu 35 Tage Kinderkrankengeld erhalten, Alleinerziehende mit mehr als zwei Kindern für bis zu 70 Tage. Bisher lag der reguläre Anspruch bei zehn Tagen pro Elternteil und 20 Tagen bei Alleinerziehenden.

"Die Erhöhung der Kinderkrankentage ist ein positives Signal. Es ist wichtig, dass Eltern entlastet werden, wenn ihr Kind krank ist. Deshalb ist es auch richtig, dass trotz des Wegfalls der Sonderregelungen die Anspruchstage nicht auf das Vor-Corona-Niveau abgesenkt werden", sagt Winfried Plötze, Landesgeschäftsführer der Barmer in Baden-Württemberg. Er begrüße zudem die Einführung eines neuen Kinderkrankengeldes bei stationären Aufenthalten. Eltern könnten ab Januar, wenn sie im Rahmen einer stationären Behandlung ihres Kindes aus medizinischen Gründen mit aufgenommen werden, ebenfalls Kinderkrankengeld beantragen. Hier gebe es keine Höchstanspruchsdauer, daher erfolge auch keine Anrechnung auf die Anspruchstage.

Pandemiebedingte Sonderregelung läuft Ende Dezember aus

Während der Pandemie wurde der Anspruch auf Kinderkrankengeld erhöht. Momentan kann jeder gesetzlich krankenversicherte Elternteil für jedes Kind für maximal 30 Tage das Kinderkrankengeld bei der Kasse beantragen. Bei mehr als zwei Kindern beträgt der maximale Anspruch 65 Tage. Alleinerziehende können doppelt so viele Tage nehmen. Diese Sonderregelung endet aber am 31. Dezember.

In den meisten Fällen bleiben die Frauen beim kranken Kind

In den Jahren 2021 und 2022 hätten rund 30.900 beziehungsweise 30.400 Barmer-Versicherte aus Baden-Württemberg einen Antrag auf Kinderkrankengeld gestellt. Bis Ende September dieses Jahres seien mehr als 17.200 Anträge eingegangen. "Wir rechnen aufgrund der aktuellen Infektionswelle vor allem in den letzten Monaten dieses Jahres mit nochmals steigenden Zahlen", so Winfried Plötze. Die Antwort auf die Frage, wer im Ländle Kinderkrankengeld in Anspruch nehme, sei die Antwort eindeutig. "Etwa 77 Prozent der Anträge auf Kinderkrankengeld werden von den Müttern gestellt."

Entlastung für Eltern mit digitalen Angeboten 

Die Barmer unterstützt Eltern im Krankheitsfall ihres Kindes auch mit digitalen Angeboten, so Winfried Plötze. So gebe es die Möglichkeit, sich den Kinderkrankenschein im Rahmen der Videosprechstunde digital über die Barmer Teledoktor-App ausstellen zu lassen. Zudem könne der Antrag auf Kinderkrankengeld von zu Hause aus online über die Barmer-App beantragt werden. Das spare Zeit und Wege und helfe, das Infektionsgeschehen einzudämmen.

FAQ Kinderkrankengeld

Wie hoch ist das Kinderkrankengeld?
Das Kinderkrankengeld beträgt in der Regel 90 Prozent des ausgefallenen Nettogehalts. Eltern, die in den letzten zwölf Monaten eine Einmalzahlung wie z.B. Weihnachtsgeld erhalten haben, bekommen sogar 100 Prozent des ausgefallenen Nettogehaltes.

Wer kann Kinderkrankengeld beantragen? 
Berufstätige Eltern, die mit Anspruch auf Krankengeld versichert sind, können die Leistung beantragen. Voraussetzung ist, dass ein ärztliches Attest bestätigt, dass das Kind erkrankt ist und eine Betreuung benötigt.

Wo beantrage ich Kinderkrankengeld?
Eltern können Kinderkrankengeld bei ihrer Krankenkasse beantragen. Bei der Barmer versicherte Eltern können den Antrag digital über die Barmer-App einreichen.

Ist das Kinderkrankengeld abhängig vom Alter des Kindes?
Kinderkrankengeld gibt es für jedes gesetzlich versicherte Kind, das jünger als zwölf Jahre alt ist. Für Kinder mit Behinderung, die auf Hilfe angewiesen sind, gibt es keine Altersgrenze.

Auf wie viele Kinderkrankentage habe ich Anspruch? 
Der Anspruch der Kinderkrankentage erhöht sich ab 2024 auf 15 Tage pro Kind und Elternteil. Der Anspruch ist insgesamt begrenzt auf maximal 35 Tage im Jahr. Der reguläre Anspruch betrug bisher zehn Tage im Jahr. Während der Corona-Pandemie hatte ein Elternteil Anspruch auf 30 Kinderkrankentage. Für Alleinerziehende besteht ab 2024 ebenfalls ein höherer Anspruch.

Bekomme ich Kinderkrankengeld, wenn ich während einer stationären Behandlung meines Kindes im Krankenhaus mit aufgenommen werde? 
Ab 2024 wird ein neues Kinderkrankengeld bei stationärer Mitaufnahme von Eltern während der Krankenhausbehandlung ihres versicherten Kindes eingeführt, sofern das Kind jünger als zwölf Jahre ist oder behindert und auf Hilfe angewiesen ist. Der Anspruch auf das neue Kinderkrankengeld bei stationärer Mitaufnahme soll für die gesamte Dauer der medizinisch notwendigen Begleitung gelten. Eine Höchstanspruchsdauer, wie beim Kinderkrankengeld bei häuslicher Betreuung, gibt es nicht. Somit erfolgt auch keine Anrechnung auf die oben genannten Anspruchstage. Die medizinische Notwendigkeit wird von der stationären Einrichtung bescheinigt. Bei Kindern die jünger als neun Jahre sind, gilt die Mitaufnahme eines Elternteils immer als medizinisch notwendig.

Können Eltern sich Kinderkrankentage flexibel untereinander "überschreiben"?
Wenn ein Elternteil seinen Anspruch auf Kinderkrankengeld ausgeschöpft hat, kann der andere gesetzlich versicherte Elternteil seine noch offenen Kinderkrankentage übertragen. Vorausgesetzt der Arbeitgeber stimmt einer erneuten Freistellung zu.

Mehr zum Thema Kinderkrankengeld auch unter www.barmer.de/kinderkrankengeld