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Barmer-Verwaltungsrat zu Pflegeneuordnungsgesetz - Bund spart auf dem Rücken der Pflegebedürftigen
Der Barmer-Verwaltungsrat appelliert an die Bundesregierung, bei der Pflege keine Sparpolitik auf Kosten der zu Pflegenden und ihrer Angehörigen zu betreiben.
Der Bund muss seine Schulden begleichen, und die Länder müssen die Investitions- und Ausbildungskosten vollständig übernehmen.
Barmer-Verwaltungsratschefin Krisch: „Es ist überfällig, dass die schwarz-rote Koalition eine Pflegereform in Angriff nehmen möchte. Doch es kann nicht sein, dass Bund und Länder sich aus ihrer finanziellen Verantwortung stehlen, während die Versicherten stärker belastet werden.“
Der Barmer-Verwaltungsrat appelliert an die Bundesregierung, bei der Pflege keine Sparpolitik auf Kosten der zu Pflegenden und ihrer Angehörigen zu betreiben. Der jetzige Gesetzentwurf zum Pflegeneuordnungsgesetz gehe nicht die eigentlichen Probleme bei den Finanzen in der sozialen Pflegeversicherung an, sondern belaste einseitig Pflegebedürftige, pflegende Angehörige und die Beitragszahlenden. „Die soziale Pflegeversicherung steht seit Jahren unter erheblichem finanziellem Druck. Daher ist es überfällig, dass die schwarz-rote Koalition jetzt eine Pflegereform in Angriff nehmen möchte. Doch es kann nicht sein, dass Bund und Länder sich aus ihrer finanziellen Verantwortung stehlen, während die Versicherten stärker belastet werden“, sagt Sylvi Krisch, Verwaltungsratsvorsitzende der Barmer.
Bund muss seine Schulden begleichen
Es sei geboten, dass der Bund seine Schulden begleicht und die Länder vollständig die Investitionskosten für die Infrastruktur der Pflegeheime sowie die Ausbildungskosten angehender Pflegekräfte übernehmen. Der Bund müsste allein für versicherungsfremde Leistungen wie die Arbeitslosen- und Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige bis zu sieben Milliarden Euro jährlich übernehmen. Diese gehörten vollständig aus Steuermitteln finanziert und nicht über Versichertengelder. Zudem sei es ein Fehler, dass der Bund auch im Jahr 2028 den Bundeszuschuss für die soziale Pflegeversicherung aussetzen wolle. „Pflegebedürftige und ihre Angehörigen tragen bereits heute eine enorme finanzielle Last. Zusätzliche Herausforderungen würden die Akzeptanz des Systems weiter gefährden. Das Pflegeneuordnungsgesetz darf kein Spargesetz auf dem Rücken der Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen werden. Bund und Länder müssen ihren Beitrag leisten“, so Krisch.
Finanzlage soziale Pflegeversicherung
10,7 Milliarden Euro betrugen die Gesamtausgaben der Barmer für die Pflegeversicherung im Jahr 2025. Die Finanzlage in der Sozialen Pflegeversicherung ist weiterhin angespannt. Im vergangenen Jahr wurde zwar ein leichtes Plus in Höhe von 10 Millionen Euro erwirtschaftet. Das war allerdings nur möglich, weil der Bund der Sozialen Pflegeversicherung im Oktober 2025 ein Darlehen in Höhe von 500 Millionen Euro gewährte. Damit setzte sich auch im Jahr 2025 fort, was sich bereits in den Vorjahren abzeichnete. Daran konnte auch die Erhöhung des allgemeinen Beitragssatzes zur Pflegeversicherung ab dem 1. Januar 2025 um 0,2 Beitragssatzpunkte nichts ändern. Zusätzlich wurde die Untergrenze der von den Pflegekassen vorzuhaltenden Betriebsmittel ein weiteres Mal abgesenkt. Damit wurde eine drohende Zahlungsunfähigkeit des Ausgleichsfonds der Pflegeversicherung zu Beginn des Jahres 2025 verhindert – zumal am 1. Januar 2025 eine Dynamisierung aller Leistungsbeträge um 4,5 Prozent erfolgte. Auch das Jahr 2026 wird die Soziale Pflegeversicherung nur mit flankierender Hilfe finanziell überbrücken können. Der Bund hat ein weiteres Darlehen in Höhe von 3,2 Milliarden Euro bewilligt, welches in vier gleichen Teilen ausgezahlt wird. Ohne dieses Darlehen würde sich ein deutliches Minus abzeichnen. Es wird damit gerechnet, dass die Pflegeversicherung einen weiteren Anstieg der Ausgaben um sieben Prozent auf 79 Milliarden Euro stemmen muss – obwohl keine weitere Dynamisierung der Leistungsbeträge vorgesehen ist. Die Beitragseinnahmen werden dagegen voraussichtlich nur um vier Prozent auf 75,3 Milliarden Euro steigen. Angesichts immer höherer Milliardenkosten für die Pflege wollten Bund und Länder Vorschläge für eine umfassende finanzielle Absicherung entwickeln. Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Zukunftspakt Pflege“ sollte Eckpunkte für eine Reform der Pflegeversicherung vorlegen. Sie hatte Anfang Juli 2025 die Arbeit aufgenommen. Am 11. Dezember 2025 wurden die Ergebnisse und eine Roadmap offiziell vorgestellt. Sie beinhaltet fachliche Eckpunkte zur Struktur- und Finanzierungsreform der Pflegeversicherung. Seitdem befindet sich der Prozess in der politischen Umsetzungsphase. Ein Gesetzentwurf des Bundesgesundheitsministeriums auf Grundlage dieser Ergebnisse ist für 2026 angekündigt.
Gesetzliche Krankenversicherung - Reformen müssen Ausgaben bremsen
Mit Spannung wurden die Ergebnisse der Expertengruppe „FinanzKommission Gesundheit“ Ende März erwartet. Alle Akteure im Gesundheitswesen sind sich einig, dass es jetzt schnell gehen muss. Kaum lagen die 66 Vorschläge der Kommission vor, folgte Mitte April der Referentenentwurf zum GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz.
Richtiger Grundgedanke
Das grundsätzliche Ziel des Gesetzes ist es, weitere Beitragserhöhungen bei den gesetzlichen Krankenkassen zu vermeiden. Aus Sicht der Barmer enthielt der Referentenentwurf damit den richtigen Grundgedanken. Die Leistungsausgaben sollen an die Entwicklung der Einnahmen gekoppelt werden. Doch die Entwicklung, die mit dem Ende April beschlossenen Kabinettsentwurf kam, bereitet dem Verwaltungsrat Sorge. „Die Rückkehr zu einer einnahmeorientierten Ausgabenpolitik ist richtig. Dass sich nun aber der Bund bei der Finanzierung versicherungsfremder Leistungen seiner Verantwortung entziehen will, belastet die beitragszahlenden Versicherten und Arbeitgeber“, sagt Sylvi Krisch, Verwaltungsratsvorsitzende der Barmer.
Einsparungen bei der GKV
Statt den Bundeszuschuss zu kürzen, müsse der Bund diesen eigentlich deutlich erhöhen, unter anderem für eine vollständige Refinanzierung der Krankenversicherungskosten der Bürgergeldempfänger. Hier soll es aber im Jahr 2027 nur 250 Millionen Euro zusätzlich geben. Darüber hinaus zahlt der Bund der GKV zwei Milliarden Euro weniger Steuerzuschuss pro Jahr. „Die kostendeckende Finanzierung der Beiträge von Bürgergeldbezieherinnen und -beziehern ist nicht Aufgabe der GKV, sondern des Bundes. Würde der Staat seine Aufgabe übernehmen, könnte auf die geplanten Belastungen für die Versicherten vollständig verzichtet werden“, betont Krisch.
Leistungen auf dem Prüfstand
Der ursprüngliche Gedanke war, dass alle Player einen Beitrag zur GKV-Reform leisten. Einschnitte sind auch im GKV-Leistungskatalog geplant. Bei den Präventions- und Vorsorgeleistungen steht unter anderem das Hautkrebsscreening auf dem Prüfstand. Ziel ist eine gezieltere Vorsorge. Zudem sollen die Werbeausgaben für Krankenkassen gebremst und der Innovationsfonds verkleinert werden. Auch die Versicherten müssen ihren Beitrag leisten. Sie sollen zum Beispiel höhere Zuzahlungen für Arzneimittel, Hilfsmittel und Krankenhausaufenthalte leisten. Geplant sind zudem eine einmalige Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze sowie Einschränkungen bei der beitragsfreien Familienmitversicherung.
Eingriffe in Selbstverwaltung
Der Gesetzentwurf sieht zudem eine Deckelung der Vorstandsgehälter und der Gehälter von Führungskräften bei Krankenkassen vor. Der Verwaltungsrat der Barmer spricht sich deshalb eindringlich gegen Eingriffe in die Hoheit der Selbstverwaltung aus. „Die Vorstandsvergütung gehört in den Kernbereich der Selbstverwaltung. Deren Ausgestaltung muss hier auch bleiben, um wettbewerbsfähige Rahmenbedingungen für qualifiziertes Management sicherzustellen“, sagt Krisch.
Weiterhin finanzieller Druck in der GKV
Die Gesetzliche Krankenversicherung stand auch im Jahr 2025 unter finanziellem Druck. Zwar blieb der allgemeine Beitragssatz bei 14,6 Prozent stabil, doch der durchschnittliche Zusatzbeitrag wurde vom Bundesgesundheitsministerium auf 2,5 Prozent festgelegt – eine Erhöhung um 0,8 Prozentpunkte und damit die höchste jemals erfolgte Steigerung. Tatsächlich liegt der Zusatzbeitrag bei vielen Krankenkassen deutlich darüber. Zahlreiche Kassen mussten ihre Beiträge über den festgelegten Wert hinaus anheben, um die gesetzlich vorgeschriebene Mindestreserve wieder aufzufüllen. Auch die Barmer musste ihren Zusatzbeitragssatz zum 1. Januar 2025 auf 3,29 Prozent anheben.
Damit konnte im Jahresergebnis 2025 ein positives Ergebnis in Höhe von 718 Millionen Euro erwirtschaftet werden. Das Jahr 2025 hat sich per Saldo zudem besser entwickelt als im Haushaltsplan angenommen. Die Rücklage der Barmer war – wie bei fast allen Krankenkassen – im Jahr 2024 unter den gesetzlichen Sollwert (20 Prozent einer Monatsausgabe laut Haushaltsplan) gefallen. Bereits im ersten Quartal 2025 ermöglichte es ein Überschuss, diesen Fehlbetrag aufzufüllen und darüber hinaus freie Vermögensreserven aufzubauen. Das schaffte eine gute Ausgangssituation für den weiteren Jahresverlauf. Auf der Ausgabenseite gab es in den meisten Leistungsbereichen deutliche Kostenzuwächse. Die Barmer gab im Jahr 2025 über zwei Milliarden Euro mehr aus als noch im Jahr zuvor. Allein die Ausgaben im Krankenhausbereich sind um fast eine Milliarde Euro gestiegen. Eine moderate Fallzahlentwicklung, die nur leicht über dem Niveau des Vorjahres lag, traf dabei auf eine erneut hohe Preisdynamik.
Regelhafte Online-Sozialwahl
Es braucht eine unabhängige und starke Selbstverwaltung, die sich für eine bestmögliche und effiziente Versorgung der Versicherten einsetzt. Daher ist die Sozialwahl so wichtig, da sie das Wirken der Selbstverwaltung legitimiert. Bereits bei der vergangenen Sozialwahl im Jahr 2023 konnten Barmer-Versicherte ihre Stimme online abgeben. Die Barmer hatte ein Modellprojekt, in dem zusätzlich zur Briefwahl eine Online-Wahl stattfand, erfolgreich umgesetzt. Mit der Verabschiedung des Betriebsrentenstärkungsgesetzes hat der Deutsche Bundestag Ende 2025 die Voraussetzung geschaffen, dass die Sozialwahl 2029 auch online regelhaft erfolgen kann. Die Barmer hat gemeinsam mit TK, DAK, KKH und hkk die „ARGE Online-Wahlen 2029“ gegründet, um alle notwendigen Vorbereitungen vorzunehmen.
GKV-Finanzreform: Kurzfristig sparen, dann strukturell reformieren
Barmer-Verwaltungsrat kritisiert aktuelle populistische Diskussionen über Leistungskürzungen zur Rettung der Finanzen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).
Statt Patientinnen und Patienten zusätzlich zu belasten, müssen in einem ersten Schritt alle Leistungserbringer ihren Beitrag zur Konsolidierung der GKV-Finanzen leisten.
Milliardenschwere versicherungsfremde Leistungen gehören gesamtgesellschaftlich auskömmlich finanziert. Die finanzielle Überforderung der Beitragszahlenden muss ein Ende haben.
Mittel-, bis langfristig können nur tiefgreifende Strukturreformen gemeinsam mit einer fairen Gesamtfinanzierung durch Kassen und Bund zum Erhalt einer stabilen, leistungsfähigen und bezahlbaren Gesundheitsversorgung beitragen.
„Um die finanzielle Stabilität der Gesetzlichen Krankenversicherung kurzfristig zu sichern, erwarten wir einen spürbaren Sparbeitrag aller Leistungserbringer. Die Gesetzliche Krankenversicherung leidet nicht unter zu geringen Einnahmen, sondern unter chronischen Ausgabensteigerungen“, erklärt Sylvi Krisch, Vorsitzende des Barmer-Verwaltungsrats.
Angesichts der bevorstehenden Vorstellung des ersten Berichts der FinanzKommission Gesundheit zur kurzfristigen Konsolidierung der GKV-Finanzen fordert der Barmer-Verwaltungsrat ein zeitnah wirkendes Sparpaket, das alle Leistungserbringer betrifft. „Die gesetzliche Krankenversicherung leidet nicht unter zu geringen Einnahmen, sondern unter chronischen Ausgabensteigerungen. Populistische Debatten über höhere Zuzahlungen oder Leistungskürzungen zulasten der Versicherten gehen klar am Kernproblem vorbei. Wir brauchen als erstes einen spürbaren Sparbeitrag der Leistungserbringer, um die davon galoppierenden Ausgaben kurzfristig in den Griff zu kriegen. Im Laufe des Jahres müssen dann Vorschläge für tiefgreifende Strukturreformen diskutiert werden“, erklärt Sylvi Krisch, Vorsitzende des Barmer-Verwaltungsrats.
Strukturreformen für die GKV
Um die finanzielle Stabilität der gesetzlichen Krankenversicherung dauerhaft zu sichern seien tiefgreifende Veränderungen im Gesundheitswesen nötig, um Ausgaben und Einnahmen auf lange Sicht wieder in ein Gleichgewicht zu bringen und zugleich die Versorgungsqualität zu verbessern, betont Krisch. Über viele Jahre hinweg stiegen die Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung fast doppelt so stark wie die Einnahmen – ohne dass die Gesundheitsversorgung in Deutschland qualitativ besser sei als in vergleichbaren Industrienationen. „Reformen in allen Leistungsbereichen für mehr Effizienz sind das eine. Sie müssen aber dringend mit einem spürbaren Qualitätssprung in der medizinischen Versorgung einhergehen“, so Krisch.
Etablierung eines Primärversorgungssystems erforderlich
„Es gilt, Strukturen zu etablieren, die Patientinnen und Patienten geordnet und priorisiert nach Dringlichkeit, Schwere und therapeutischen Möglichkeiten in die jeweils passende Versorgung führen“, so Sylvi Krisch, Vorsitzende des BarmerVerwaltungsrats. Voraussetzung hierfür ist der Aufbau eines leistungsfähigen Primärversorgungssystems, in dem die verschiedenen medizinischen Berufsgruppen enger zusammenarbeiten. Hausund Fachärzte müssen zukünftig weit stärker mit anderen Berufsgruppen wie Pflegekräften, Community Health Nurses, Advanced Nurse Practitioners und Physician Assistants kooperieren und sich mit anderen Leistungserbringern im System vernetzen. Ein gut organisiertes Primärversorgungssystem nutzt die Kompetenzen verschiedener Berufe und entlastet die anderen Versorgungsebenen.
Vom Primärversorgungssystem profitiert auch der stationäre Sektor
Ein gut organisiertes Primärversorgungssystem kommt auch den nachgelagerten Versorgungsebenen zugute, insbesondere dem Krankenhaussektor. Dort bedarf es weiterer Strukturreformen hin zu weniger, dafür jedoch leistungsfähigen Kliniken. Vor diesem Hintergrund darf die Notfallreform mit einem funktionierenden, standardisierten Ersteinschätzungssystem nicht länger aufgeschoben werden. Dieses ist sowohl für die Koordination von Notfällen als auch von Akutfällen unverzichtbar.
Faire Finanzierung versicherungsfremder Leistungen
Neben mehr Effizienz und Qualität brauche es einen fairen und verlässlichen finanziellen Ausgleich für die milliardenschweren versicherungsfremden Leistungen, die bislang überproportional von den Beitragszahlenden getragen würden. Dazu zählt unter anderem die Finanzierung der Krankenversicherung für Bürgergeldempfangende, für die die GKV sachfremd rund zehn Milliarden Euro pro Jahr aufwenden muss, weil der Finanzierungsanteil des Bundes nur rund ein Drittel der Gesamtausgaben deckt. „Diese Aufgaben müssen in Zukunft ausnahmslos gesamtgesellschaftlich geschultert werden“, fordert Krisch.
Digitale Gesundheitsangebote – Wertvolle Mehrwerte für Barmer-Versicherte
Der Verwaltungsrat der Barmer bewertet digitale Gesundheitsangebote grundsätzlich positiv und sieht sie als wichtigen Bestandteil moderner Versichertenservices. Die Barmer bietet ihren Versicherten ein breites Spektrum an kostenfreien digitalen Gesundheitsangeboten, die über die App „Meine Barmer“ oder spezielle Partnerplattformen zugänglich sind. Highlights sind die 7Mind-App (Meditation), Gymondo (Fitness), Kurse von GLÜCKSMAMA für junge Mütter, die Videosprechstunde sowie ein Bonusprogramm, das gesunde Aktivitäten finanziell belohnt.
Ethische Herausforderungen bei der Digitalisierung im Gesundheitswesen
Die Barmer übernimmt bei der Digitalisierung und beim Einsatz Künstlicher Intelligenz ganz bewusst Verantwortung - weit über gesetzliche Vorgaben hinaus. Der technologische Fortschritt der vergangenen Jahre ist enorm. Auch im Gesundheitswesen: Menschen buchen Arzttermine per App und verwalten ihre Gesundheitsdaten digital. Herzschrittmacher senden Herzdaten automatisch an die behandelnde Praxis. Künstliche Intelligenz unterstützt bei Diagnosen und erkennt Risiken frühzeitig. Mit den Vorteilen, die diese neuen Technologien bieten, wachsen auch die Herausforderungen, insbesondere ethischer Art. KI-Systeme treffen Entscheidungen, deren Grundlage nicht immer transparent ist. Verzerrte Datensätze können zu diskriminierenden Ergebnissen führen. Der Verwaltungsrat einer der größten Krankenkassen Deutschlands setzt sich deshalb für eine verantwortungsvolle Nutzung neuer Technologien ein. Die Barmer gestaltet Veränderung aktiv mit und arbeitet an einer Digitalisierung, die zur Gesundheit aller Menschen beiträgt und niemanden außen vorlässt. Die Barmer stärkt die digitale Souveränität ihrer Versicherten, fördert die KI- und Digitalkompetenz ihrer Mitarbeitenden und prüft neue Anwendungen auf ihren Nutzen und ihre Fairness. Sie übernimmt damit Verantwortung – für die Versicherten, die Mitarbeitenden und ein gesundes Leben in einer digitalisierten Welt.
Unterstützung durch den Barmer Pflegekompass
Der Barmer-Verwaltungsrat sieht den Pflegekompass als wichtiges Instrument, um Versicherte und ihre Angehörigen besser durch das komplexe System der Pflegeleistungen zu führen. Mit dem Barmer Kompass besitzt die Barmer ein Alleinstellungsmerkmal in Sachen Transparenz: Er macht bei Leistungsprozessen die Kommunikation mit der Krankenkasse, den aktuellen Bearbeitungsstatus und die Entscheidungen einsehbar und verständlich.
Der Barmer Pflegekompass unterstützt Pflegebedürftige und deren Angehörige in der Pflege. Er ist seit Dezember 2024 als digitales Format abrufbar über die App Meine Barmer.
Er liefert Transparenz über die Pflegeleistungen:
- So besteht jederzeit die Möglichkeit, den Bearbeitungsstand von Anträgen zu sichten.
- Der Pflegekompass gibt einen Überblick über regelmäßige, laufende Zahlungen.
- Versicherte erhalten Übersicht über ein vorhandenes Pflegebudget.
- Der Pflegekompass wird stetig nach den Kundenbedürfnissen weiterentwickelt.
Bereits in den Jahren zuvor hatte die Barmer den Kompass sukzessive erweitert. Damit werden persönliche Geschäftsstellenbesuche, Anrufe oder herkömmlicher Briefverkehr zunehmend hinfällig. Der Barmer Kompass ist Bestandteil des persönlichen Mitgliederbereichs Meine Barmer auf der Website barmer.de sowie im Hauptmenü der Barmer-App. Er steht allen Versicherten exklusiv zur Verfügung.