Schematische Darstellung einer Sitzverteilung
Sozialwahl 2023

Fragen und Antworten zur Sozialwahl

Lesedauer unter 4 Minuten

Was ist eine Urwahl? Wer ist wahlberechtigt? Kann man auch online wählen? Hier die wichtigsten Antworten zur Sozialwahl.

2023 findet wieder eine Sozialwahl statt. Wir beantworten Ihnen die wichtigsten Fragen zu Terminplan, Wahlmodus und Kandidatenkür.

Bei der Sozialwahl geht es darum, die Gremien der Selbstverwaltung – also etwa den Barmer Verwaltungsrat – neu zu bestimmen. Die Kandidaten für den Verwaltungsrat sind selbst Mitglieder der Krankenkasse und deshalb "Experten in eigener Sache". Sie treffen wichtige Entscheidungen zum strategischen Kurs. 

Der Verwaltungsrat ist das Versichertenparlament der Krankenkasse. Er erfüllt wichtige Aufgaben bei der Barmer. Der Verwaltungsrat beschließt die Satzung, wählt und kontrolliert den Vorstand und verabschiedet den Haushalt.

Der Verwaltungsrat ist außerdem an vielen Entscheidungen beteiligt, die Versicherte direkt betreffen: Er beschließt Satzungsleistungen wie zum Beispiel Bonusprogramme oder Wahltarife, verantwortet wichtige Finanzentscheidungen und wählt die Mitglieder der Widerspruchsausschüsse.

Bei der Sozialwahl kandidieren Versicherte, die sich in Listen zusammenschließen. Sie sind entweder Mitglieder von Organisationen, die sie nominieren, oder sie kandidieren auf freien Listen, die sie auch selbst gründen können. Berechtigt, eine Wahlliste aufzustellen, sind Gewerkschaften sowie andere selbstständige Arbeitnehmervereinigungen mit sozial oder berufspolitischer Zielsetzung sowie Vereinigungen von Arbeitgebern sowie deren Verbände. Versicherte und Arbeitgeber können sich ebenfalls an der Sozialwahl beteiligen und als freie Liste antreten. Für die Zulassung neuer Listen zur Wahl ist eine bestimmte Anzahl von Unterstützer-Unterschriften erforderlich ("Quorum").

Grundsätzlich sieht der Gesetzgeber eine echte Wahl vor, bei der die Wahlberechtigten ihre Stimme für eine Liste ihres Versicherungsträgers abgeben können. Alternativ ist allerdings auch eine Wahl ohne Wahlhandlung möglich. Dabei befinden sich auf den zur Wahl stehenden Listen nicht mehr Bewerber, als Sitze in der Selbstverwaltung zu vergeben sind.

Bei der Barmer findet eine sogenannte Urwahl statt. Das heißt, die Wahlberechtigten können sich für eine der zur Wahl antretenden Listen entscheiden.

Alle  Wahlberechtigten erhalten ihre Wahlunterlagen automatisch per Post und können die roten Wahlbriefumschläge kostenlos zurücksenden – die über 100.000 Briefkästen der Post und viele DHL-Stationen sind sozusagen die Wahlurnen. Wer bei der Deutschen Rentenversicherung Bund versichert und Mitglied der Barmer ist, erhält somit zwei Wahlbriefe. 

Die Sozialwahl erfolgte bisher als reine Briefwahl. Erstmalig können im Rahmen eines Modellvorhabens bei der Sozialwahl 2023 die Wahlberechtigten bei den teilnehmenden Krankenkassen Ihre Stimme nicht nur in bewährter Form per Briefwahl, sondern alternativ auch per Mausklick abgeben.

Die Wahlberechtigten der Barmer erhalten ihre Wahlunterlagen und die Zugangsdaten für die Online-Wahl automatisch per Post. Entscheiden sie sich für den Weg der Briefwahl, können sie die roten Wahlbriefumschläge kostenlos zurücksenden. Bei doppelter Stimmabgabe von Briefwahl- und Online-Wahlstimme, zählt die Online-Wahlstimme.

Wer bei der Deutschen Rentenversicherung Bund versichert und Mitglied der Barmer ist, erhält somit zwei Wahlbriefe. 
 

Die Sozialwahl 2023 ist barrierefrei: Alle Sozialversicherungsträger bieten blinden und sehbehinderten Wählern Hör-CDs, Wahlschablonen in Brailleschrift sowie barrierefreie Internetauftritte an.

Bei der Sozialwahl dürfen Mitglieder der Barmer wählen, die am 1. Januar 2023 das 16. Lebensjahr vollendet haben. Die Nationalität spielt keine Rolle.

Ja, die Wahlunterlagen werden auch ins Ausland verschickt. Wahlberechtigte, die in den Staaten der Europäischen Union sowie Island, Liechtenstein, Norwegen und in der Schweiz leben oder arbeiten, werden angeschrieben.

Bei der Sozialwahl 2023 erwartet die Barmer rund 7,1 Millionen wahlberechtigte Mitglieder.

Die Wahlunterlagen werden per Post zugestellt. Der Versand erfolgt ab dem 11. April 2023. 

Die Mitglieder können wählen, sobald sie ihre Unterlagen erhalten haben. Die Frist des Wahltermins endet am 31. Mai 2023, 24 Uhr.

Direkt nach Ablauf des Wahltermins beginnt die Ermittlung des Wahlergebnisses. Dabei wird nach dem Verhältniswahlrecht (d’Hondtsches Höchstzahlverfahren) verfahren. Außerdem werden nur Listen berücksichtigt, die mindestens 5 Prozent der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten haben. Da die Zahl der Wahlberechtigten bei den Sozialversicherungsträgern unterschiedlich hoch ist, dauert die Stimmenauszählung unterschiedlich lange. Spätestens zwei Wochen nach Ende des Wahlgangs sind jedoch in der Regel alle Stimmen ausgezählt. Eine Besonderheit besteht bei der Sozialwahl 2023 durch das Modelvorhaben zur Online-Wahl. Erstmalig haben die wahlberechtigten Mitglieder der teilnehmenden Krankenkassen die Möglichkeit, alternativ zum etablierten Briefwahlverfahren ihre Stimme auch per Mausklick abzugeben. Bei doppelter Stimmabgabe zählt nur die Online-Wahlstimme. Daher erfolgt bei den teilnehmenden Krankenkassen zunächst ein Abgleich von Online-Wahlstimmen und Briefwahlstimmen.