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Sitzungen

Berichte und Termine der Verwaltungsratssitzungen 2023

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Berichte von den Sitzungen des Verwaltungsrats und wichtigen Veranstaltungen

Neue Zusatzangebote - Satzungsänderungsänderungen beschlossen

Die Barmer baut ihre freiwilligen Zusatzangebote weiter aus. Die entsprechenden Satzungsänderungen beschloss der Verwaltungsrat der Kasse in seiner Sitzung am 20. Dezember 2023 in Berlin. „Es ist unser Anspruch, mit unseren Bonusprogrammen und zusätzlichen Angeboten wie dem Haut-Check für unter 35-Jährige so viele Versicherte wie möglich zu gesundheitsbewusstem Verhalten zu motivieren. Der Ausbau unserer Wahltarife stärkt zudem unsere Attraktivität für Versicherte“, sagt Sylvi Krisch, Vorsitzende des BARMER-Verwaltungsrates. So könne man beim Barmer-Bonusprogramm zukünftig bereits mit 200 statt bisher mit 500 Bonuspunkten einen Zuschuss für individuelle Gesundheitsleistungen erhalten. Außerdem könnten Kinder bereits ab sechs Jahren einen Bonus von 60 Euro pro Kalenderjahr erreichen, wenn sie regelmäßig Sport trieben und an bestimmten Präventionsmaßnahmen teilnähmen. Zudem werde der Erstattungsbetrag für den Haut-Check für Versicherte unter 35 Jahren, der keine generelle Kassenleistung ist, erhöht.

Ausbau der Wahltarife

Der Verwaltungsrat hat zudem einen neuen Selbstbehalttarif beschlossen. Mit diesem Tarif könnten Mitglieder künftig eine Prämie von 450 Euro pro Kalenderjahr erhalten. Gleichzeitig wird die Einkommensgrenze zur Teilnahme am Selbstbehalttarif mit 300 Euro jährlicher Prämie auf 18.650 Euro gesenkt. Bisher galt das Erreichen der Beitragsbemessungsgrenze als Teilnahmevoraussetzung.

Beschluss des Haushaltes

Im kommenden Jahr wachse der finanzielle Druck auf die gesetzliche Krankenversicherung durch starke Ausgabenzuwächse in der GKV. Vor diesem Hintergrund hat der Verwaltungsrat den Haushalt der Kasse fürs kommende Jahr beschlossen. Um die finanziellen Lasten zu tragen, ergibt sich ein Beitragssatz von 16,79 Prozent.

Krankenhausreform darf nicht nur hohle Fassade sein

Die Barmer warnt vor deutlichen Abstrichen beim geplanten Umbau der Krankenhauslandschaft in Deutschland. Die Barmer sieht mit großer Sorge, dass es bei der Krankenhausreform die Einteilung in Versorgungsstufen nicht wie ursprünglich angedacht geben wird. Das ist eine vertane Chance. Es besteht die Gefahr, dass die Länder viele Ausnahmen durchsetzen und die Reform zu Lasten der Versorgungsqualität stark verwässern. Wenn am Ende doch wieder alle Kliniken alles machen dürfen, auch wenn die strukturellen Voraussetzungen für die geforderte Qualität fehlen, ist im Sinne der Patientensicherheit nichts gewonnen. Ein großer Schritt nach vorn wären hingegen Leistungsgruppen mit bundesweit einheitlichen Qualitätsvorgaben für alle Klinikleistungen. Schließlich gibt es keine bundeslandspezifische Art, eine bestimmte Erkrankung zu behandeln. Hier ist allerdings eine rasche weitere Differenzierung des Katalogs an Leistungsgruppen zu fordern.

Qualität der Patientenversorgung und Effizienzsteigerung als Ziele

Die Krankenhausreform muss unter allen Umständen gelingen. Sie ist Voraussetzung für eine flächendeckende, qualitätsgesicherte und zugleich effizientere Patientenversorgung. Im Interesse der Patienten dürfen sich die Bundesländer grundlegenden Änderungen bei der Neugestaltung der stationären Versorgung nicht verweigern. Zu lange sind echte Reformen und zielgerichtete Investitionen in die Krankenhausstruktur ausgeblieben. Insbesondere bleibt die nach dem Gesetz von den Ländern zu leistende Investitionskosten-Finanzierung seit Jahrzehnten hinter der notwendigen Summe zurück. Alle Verantwortlichen auf Bundes- und Landesebene wissen, dass eine grundlegende Krankenhausreform seit Jahren überfällig ist. Angesichts der schwierigen Finanzsituation vieler Kliniken muss die Politik jetzt endlich entschlossen handeln. Andernfalls wächst das Risiko einer kalten Marktbereinigung. Viele bedarfsnotwendige Häuser werden bei einem solchen Szenario insolvent und müssten schließen. Für die Patientenversorgung hätte ein unkontrolliertes Kliniksterben fatale Folgen.

Zentrale Plattform ganzheitlicher Gesundheitsvorsorge die elektronische Patientenakte (ePA)

Sie ist einer der wichtigsten Bausteine der Digitalisierung des Gesundheitswesens in Deutschland: die elektronische Patientenakte (ePA). Den Versicherten wird eine digitale Plattform zur Verfügung gestellt, mit der sie ihre Gesundheitsdaten sicher verwalten und mit ihren Ärztinnen und Ärzten teilen können. Die ePA wird zu einer umfassenden Vernetzung des deutschen Gesundheitssystems beitragen.

Für die Versicherten bedeutet das vor allem eine Vereinfachung vieler Abläufe und die Stärkung ihrer informationellen Souveränität. Es wird ihnen möglich, in der eigenen Gesundheitsversorgung eine viel größere und aktivere Rolle zu übernehmen.

Der Gesetzgeber hat strenge Datenschutzvorgaben und die zwingend erforderlichen Kernfunktionen definiert. Damit lag der Fokus in der Entwicklung zunächst auf der technologisch sicheren Umsetzung. In der Funktionalität zeigt sich zudem ein traditionelles Verständnis einer Akte als standardisierter, aber immer noch passiver Informationssammlung. Um jedoch den Versicherten ein vielseitig nutzbares und schließlich auch viel genutztes Produkt bereitzustellen, richtet die Barmer den Blick nun vor allem auf die von der Gesetzgebung ebenso ermöglichten zusätzlichen Mehrwertfunktionen.

Die genannten Pflichtfunktionen verbessern den Informationsaustausch etwa zwischen der Ärzteschaft, Krankenhäusern und therapeutischem Fachpersonal. Allerdings ist die reine Dokumentensammlung im Alltag für die Versicherten nur bedingt hilfreich. Um alle Vorteile der ePA wirklich nutzen zu können, geht es nun darum, die Bedürfnisse der Kundinnen und Kunden zu erkennen und in den Mittelpunkt zu stellen.

Das bedeutet, die ePA nicht nur als digitales Abbild bestehender Prozesse zu verstehen, sondern sie zu einem echten Serviceprodukt zu entwickeln, indem Bedarfe und Ansprüche der Nutzerschaft identifiziert und adressiert werden. So kann die Akte ganz konkret Wissensquelle, Nachschlagewerk oder Ratgeber werden, der die Inhalte der Patientendokumente sinnvoll verknüpft.

Denkbar ist zum Beispiel nicht nur eine Übersicht der Medikamente, die ein Patient oder eine Patientin zu sich nimmt, sondern auch eine automatische Prüfung möglicher Wechselwirkungen. Es sind umfangreiche Leitfäden vorstellbar, etwa für werdende Eltern. Auch administrative Hilfestellungen für Menschen, die Angehörige pflegen, oder einfach Terminerinnerungen steigern den Mehrwert der ePA.

Nachhaltigkeitsstudie – Gesundheitswesen von Klimaneutralität weit entfernt

Nur jede zehnte Organisation im deutschen Gesundheitswesen rechnet damit, dass dieses bereits im Jahr 2030 klimaneutral sein wird. Das geht aus der jährlichen Studienreihe „Klimaneutraler Gesundheitssektor“ der BARMER und des F.A.Z.-Instituts hervor. Im Sommer 2023 wurden dazu rund 440 Personen aus Praxen, Krankenkassen, Kliniken, Apotheken, Sanitätshäusern und der medizinischen Industrie interviewt. Demnach haben sich bis Mitte des Jahres erst 45 Prozent der Organisationen mit Klimaneutralität befasst. Bei weiteren 20 Prozent steht das auf der Agenda. Im Jahr zuvor lag der Wert noch bei 25 Prozent. Das Gesundheitswesen trägt in Deutschland stärker zum Klimawandel bei als der Flugverkehr. Deshalb müssen Klimaschutz und Nachhaltigkeit hier auch mehr Bedeutung bekommen. Nachhaltigkeit muss im Gesundheitswesen zur Basis des Verwaltungshandelns und im Sozialgesetzbuch verankert werden“, fordert die Barmer. So haben zuletzt 29 Prozent der Befragten regulatorische Vorgaben als wesentlichen Treiber für den klimaneutralen Betrieb ihrer Organisation genannt. Das sind zehn Prozentpunkte mehr als im Jahr zuvor. Der wichtigste Antrieb ist aber nach wie vor die gesellschaftliche Bedeutung des Themas Nachhaltigkeit.

Neuer Nachhaltigkeitspreis in Kooperation mit der Barmer

Laut der Nachhaltigkeitsstudie scheitert der klimaneutrale Betrieb im Gesundheitswesen vor allem am Geld und an Zweifeln an der Rentabilität. Dies geben 44 Prozent der befragten Organisationen an. 36 Prozent klagen über infrastrukturelle Hindernisse. Um Klimaschutz und Nachhaltigkeit verbindlich im Gesundheitswesen zu verankern, bedarf es deutlich mehr Kraftanstrengungen aller relevanten Akteure. Daher lobt die Stiftung Deutscher Nachhaltigkeitspreis in Kooperation mit der Barmer und der Stiftung Gesunde Erde – Gesunde Menschen einen neuen Nachhaltigkeitspreis für das Gesundheitswesen aus. Der „Sonderpreis DNP Gesundheit“ wird im kommenden Jahr erstmalig verliehen. Er soll Leuchtturmprojekte für Nachhaltigkeit im Gesundheitswesen bekannt machen und so die Transformation des Sektors befördern.

Verwaltungsrat der BARMER hat sich konstituiert – Neues Präsidium gewählt

Die BARMER hat einen neuen Verwaltungsrat. Das 30-köpfige ehrenamtliche Gremium trat heute erstmals nach der diesjährigen Sozialwahl zu seiner konstituierenden Sitzung in Berlin zusammen. Es besteht aus 27 Versichertenvertreterinnen und -vertretern und drei Mitgliedern aus der Gruppe der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber. Zur neuen Vorsitzenden des BARMER-Verwaltungsrates wurde einstimmig Sylvi Krisch (44), Bereichsleiterin Tarifkoordination bei ver.di, gewählt. Neuer stellvertretender Vorsitzender des Verwaltungsrates ist Dietmar Katzer (71), ehemaliger Leiter der vdek-Landesvertretung Schleswig-Holstein, der ebenfalls einstimmig gewählt wurde. Der bisherige Verwaltungsratsvorsitzende Bernd Heinemann (71) und seine Stellvertreterin Ulrike Hauffe (72) kandidierten nicht mehr für den Verwaltungsrat.

Präsidium besteht aus fünf Mitgliedern

Dem Präsidium des Verwaltungsrates gehört auch weiterhin Dirk Wiethölter (57) an, der hauptberuflich als Zentralbereichsleiter Personal der DRK Blutspendedienst West gGmbH tätig ist. Er vertritt im Präsidium die Interessen der Arbeitgeber. Das Präsidium komplettieren Katrin von Löwenstein (44), Fachbereichsleiterin Organisationsmanagement bei der Bundesagentur für Arbeit und Herbert Fritsch (71), ehemaliger Referent der Deutschen Angestellten Akademie. Alle wurden ebenfalls einstimmig in ihre Ämter gewählt.

Frauenanteil gestiegen

Dem neuen Verwaltungsrat gehören 14 Frauen und 16 Männer an. Bei der diesjährigen Sozialwahl galt für die Zusammensetzung der Verwaltungsräte der Gesetzlichen Krankenversicherung erstmals eine Geschlechterquote, die einen Frauenanteil von mindestens 40 Prozent vorschreibt. Hier zeigte sich der Verwaltungsrat der BARMER bereits in der letzten Legislaturperiode als Vorreiter, in der 13 Frauen (43,3 Prozent) dem Gremium angehörten.

Zu Beginn der Sitzung richtete der Oberbürgermeister von Schwäbisch Gmünd, Richard Arnold, der bereits seit dem Jahr 2009 im Amt ist, ein Grußwort an den Verwaltungsrat der Barmer. Er hob die Rolle der Barmer als einer der größten Arbeitgeberinnen der Region und ihr Engagement als Ausbilderin hervor. Zugleich dankte er der Barmer für ihr Engagement und die aktive Begleitung beispielsweise der Landesgartenschau im Jahr 2014 mit über 2 Millionen Besucherinnen und Besuchern. Schlüssel für den Erfolg sei vor allem auch die Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger gewesen. Eine ständige Herausforderung sei es, den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu wahren. Der Zusammenhalt sei eine Aufgabe, die immer mehr in den Vordergrund gerückt sei. 

Barmer-Verwaltungsrat – Rekordhaushalt von 45,9 Milliarden Euro im Jahr 2023

Die Barmer bestreitet das Jahr 2023 mit einem Rekordhaushalt von 45,9 Milliarden Euro. Sie ist damit sehr gut für die Herausforderungen des laufenden Jahres aufgestellt. Das Jahr 2022 konnte zudem mit einem leichten Finanzüberschuss abgeschlossen werden. In seiner Sitzung in Schwäbisch Gmünd hat der Verwaltungsrat der Kasse das endgültige Finanzergebnis für das letzte Jahr einstimmig abgenommen und den Vorstand entlastet. „Die solide Finanzentwicklung ist unter anderem das Ergebnis unserer vorausschauenden Haushaltspolitik. Zudem macht sich die fortlaufende Optimierung der Prozess- und Organisationsstruktur samt zunehmender Digitalisierung finanziell bemerkbar“, sagte Bernd Heinemann, Vorsitzender des Barmer-Verwaltungsrates. Während die Mehrheit der gesetzlichen Krankenkassen zum Jahreswechsel ihre Beitragssätze hätten anheben müssen, konnte die Barmer mit einem stabilen und unter dem bundesweiten Durchschnitt liegenden Zusatzbeitragssatz in das Jahr 2023 gehen. 

Sozialwahl: Stimmabgabe bis zum 31. Mai möglich

Anlässlich der Sozialwahl appellierte Heinemann an alle wahlberechtigten Barmer-Mitglieder, die ihre Stimme noch nicht abgegeben hätten, ihr demokratisches Recht auf Mitbestimmung zu nutzen. Sie könnten damit über die Zusammensetzung des aus 30 ehrenamtlichen Mitgliedern bestehenden Verwaltungsrates entscheiden. Die Wahlunterlagen seien allen Wahlberechtigten bis Ende April per Post zugestellt worden. Die Stimmabgabe sei noch bis zum 31. Mai möglich. Entscheidend sei, dass der Stimmzettel bis zu diesem Stichtag bei der Barmer einginge. Die Stimmabgabe sei in diesem Jahr so einfach wie nie zuvor. Denn neben der Briefwahl hätten die Mitglieder erstmalig die Möglichkeit, sich auch online per PC, Tablet oder Smartphone an der Wahl des neuen Versichertenparlamentes zu beteiligen.

Barmer erzielt Bestnoten bei Krankenkassen-Test – Exzellente Leistungen für junge Leute

Die Barmer gehört auch im Jahr 2023 zu den besten Krankenkassen Deutschlands. In der Kategorie „Leistung für junge Leute“ wurde sie von dem Wirtschaftsmagazin „Focus Money“ (Ausgabe 22/2023) mit der Bestnote „exzellent“ ausgezeichnet. Auch Familien sind bei der Barmer bestens aufgehoben. Dies unterstreicht ein „sehr gut“ in der Kategorie „Leistung für Familien“. Die Barmer bietet außerordentliche Leistungen und Services. Zudem steht sie für ein ausgezeichnetes Preis-Leistungsverhältnis mit einem unterdurchschnittlichen Zusatzbeitragssatz.

Ausgezeichnete Mehrleistungen

Die Barmer könne mit innovativen und exklusiven Mehrleistungen und Angeboten überzeugen, die auf die Bedürfnisse der Versicherten zugeschnitten seien. So biete sie ihren 8,7 Millionen Versicherten in ihrer erweiterten Teledoktor-App ein ausgeweitetes digitales medizinisches Beratungsangebot. Herzstück sei die neue ärztliche Fernbehandlung über Videosprechstunden. Es ist der Anspruch der Barmer, ihren Versicherten mit dem konsequenten Ausbau ihres Leistungsangebotes die bestmögliche medizinische Versorgung zu bieten. Mit dem Präventionsprojekt „DURCHBLICKT!“ stärke sie beispielsweise die digitale Gesundheitskompetenz von Schülern, deren Eltern und Lehrkräften. Das Leistungsportfolio der Kasse reiche von speziellen Leistungen für Familien über individuelle Bonusprogramme für gesundheitsbewusstes Verhalten bis hin zum Impfschutz für Reisen.

Top-Leistungen in der Langzeitbewertung

In der Langzeitbewertung über die Jahre 2014 bis 2023 sei die Barmer ebenfalls als „Top-Krankenkasse“ für junge Leute ausgezeichnet worden. Damit zeige sie, dass ihre Leistungen und Services auf konstant hohem Niveau blieben.

Gesund und nachhaltig gewinnt

In vielen Branchen der deutschen Wirtschaft herrscht seit Jahren ein Fachkräftemangel. Eine problematische Entwicklung, denn qualifizierte Arbeitskräfte sind die Grundlage für Innovation, Wettbewerbsfähigkeit und Wachstum. Auch angesichts des demografischen Wandels ist die Sicherung des Fachkräftebedarfs eine der größten Herausforderungen für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, Mitarbeiterbindung und-qualifizierung sind dabei wichtige Bausteine. Bei den Jüngsten, also den Azubis in den Betrieben, lohnen sich diese Bemühungen ganz besonders, denn sie haben noch ein langes Arbeitsleben vor sich. Mit dem Barmer-Programm „Moveguide”, können Firmen das kreative Potenzial ihrer Auszubildenden für die betriebliche Gesundheitsförderung nutzen. Damit wird der Teamgeist gestärkt und die Bindung ans Unternehmen erhöht.

Niemand darf zurückbleiben - Digitalkompetenz

Die Barmer ist eine auf den Menschen zentrierte Krankenkasse und übernimmt aktiv Verantwortung für eine gesunde digitale Gesellschaft. Sie kommt damit auch ihrem gesetzlichen Auftrag nach, sich für die digitale Gesundheitskompetenz der Versicherten einzusetzen. Die Barmer kommt diesem Auftrag mit einem breiten und stetig wachsenden Portfolio an digitalen Gesundheitsangeboten nach, das auch ganz bewusst auf die Steigerung der individuellen digitalen Gesundheitskompetenz abzielt. Wir möchten unsere Versicherten dazu befähigen, digitale Gesundheitsinformationen, digitale Gesundheitsservices und digitale Behandlungsmöglichkeiten für sich persönlich zu erschließen, zu nutzen und am Ende natürlich auch von ihnen zu profitieren. Die SocialHealth@Work-Langzeitstudie, die die Barmer seit mehreren Jahren gemeinsam mit der Uni St. Gallen durchführt, zeigt: Fehlende Digitalkompetenz führt zu Stress und kann sich nachteilig auf die Gesundheit auswirken. Unser Anspruch ist, dass niemand bei der Digitalisierung zurückbleiben darf. 

Immer auf dem neuesten Stand

Der Barmer Kompass sorgt dafür, dass man bei der Beantragung von Krankenkassenleistungen nicht die Orientierung verliert. Jetzt auch bei Reha und Kur. Ein Kompass gibt die Richtung vor, sorgt für Orientierung. So auch der Barmer-Kompass. Mit diesem Online-Tool können Versicherte den Bearbeitungsstatus von Anträgen auf Krankengeld, Mutterschaftsgeld, Hilfsmittel oder Zahnersatz jederzeit nachverfolgen. So wie bei Online-Bestellungen, bei denen man sich im „Netz“ kontinuierlich darüber informieren kann, wo sich das Paket gerade befindet, auf dessen Zustellung man wartet.

Neues Kompassmodul Reha 

Seit Februar können Versicherte ein weiteres Kompass-Modul nutzen, mit dem sich nun auch der Bearbeitungsstatus von Anträgen auf Reha-Leistungen, Mutter-/Vater-Kind-Kuren oder medizinische Anschluss-Rehas nachverfolgen lässt. Auch zeigt der Kompass zum Beispiel an, für wie lange eine Reha genehmigt wurde. Oder er gibt einen Überblick darüber, wie hoch der Erstattungsbetrag der Krankenkasse bei ambulanten Vorsorgemaßnahmen ausfällt, die im Ausland durchgeführt werden. 

Mit Zuzahlungsrechner 

Sich schon im Vorfeld darüber informieren, wie hoch der Eigenanteil für die Anschlussheilbehandlung ausfällt: Ein in den Kompass integrierter Zuzahlungsrechner macht auch das möglich. Doch die Barmer möchte mehr als nur ein Kostenträger sein. Mithilfe des Kompass‘ können sich ihre Versicherten deshalb schon im Kranken- oder Reha-Bett über die nächsten, beziehungsweise über weitere Behandlungs- oder Therapieschritte informieren. 
 

Sozialwahl 2023 – Online-Stimmabgabe ist Zeitenwende im Wahlrecht

Der Countdown zur Wahl des Verwaltungsrates der Barmer läuft. Ab Mitte April erhalten rund 7,1 Millionen Mitglieder der Kasse die Wahlunterlagen per Post zugestellt. Erstmalig können sie ihre Stimme auch online abgeben. Der Verwaltungsrat der Barmer rief anlässlich seiner Sitzung am 29. März 2023 in Berlin alle Wahlberechtigten auf, mit ihrer Stimme den Kurs der Kasse mitzugestalten. „Mit der Online-Stimmabgabe erlebt das deutsche Wahlrecht eine Zeitenwende. Nie war es einfacher, das Sozialparlament und dessen wichtige Rolle mitzuprägen“, so Bernd Heinemann, Verwaltungsratsvorsitzender der Barmer. Das Gremium ist für alle grundlegenden Angelegenheiten der Kasse zuständig wie etwa die Abnahme der Jahresrechnung, die Einführung von Satzungsleistungen und die Aufsicht über den Vorstand.

Online-Wahlsystem erfüllt hohe Sicherheitsanforderungen

„Die Voraussetzungen zur Teilnahme an dem vom Deutschen Bundestag beschlossenen Modellprojekt zur Online-Wahl hat der Barmer-Verwaltungsrat bereits im Juni 2020 durch eine Satzungsänderung beschlossen“, so Heinemann. Nach einer von der Barmer federführend für alle an der Online-Wahl teilnehmenden Kassen durchgeführten europaweiten Ausschreibung sei ein Dienstleister mit der Entwicklung und dem Betrieb eines Online-Wahlsystems beauftragt worden. Dieses erfülle alle vom Bundesministerium für Gesundheit und dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnologie festgelegten hohen organisatorischen und technischen Sicherheitsanforderungen.

Selbstverwaltung stark in der Krise - Sozialwahl 2023 erstmals online

Dies, so Herr Heinemann mit Blick auf die Sozialwahl 2023, ist ein starker Beleg für die Gestaltungskraft der Selbstverwaltung. Vorgesehen hat der Verwaltungsrat, im Jahr 2023 erstmals eine Sozialwahl auch als Onlinewahl durchzuführen. Der Verwaltungsrat verspricht sich von Onlinewahlen eine Stärkung der demokratischen Legitimation durch eine höhere Wahlbeteiligung, eine Modernisierung der Wahlen und einen Beitrag zur Nachhaltigkeit der Barmer, die seit diesem Jahr als erste gesetzliche Krankenkasse klimaneutral ist. Gewählt werden bei der Sozialwahl 2023 die 27 Vertreterinnen und Vertreter aus der Gruppe der Versicherten. 

Stichtag für die Stimmabgabe ist der 31. Mai

Mit ihrer Stimme entscheiden die Mitglieder über die Zusammensetzung des aus 30 Mitgliedern bestehenden Verwaltungsrates der Barmer. Die Zugangsdaten zur Online-Wahl werden den Wahlberechtigten zusammen mit den Briefwahlunterlagen zugesandt. Stichtag bis zur Stimmabgabe ist der 31. Mai. Die Sozialwahl findet alle sechs Jahre statt und ist nach der Bundestags- und Europawahl die drittgrößte Wahl in Deutschland. 

Nähre Informationen rund um die Sozialwahl und die bei der Barmer antretenden Listen finden Sie hier

Elektronische Krankschreibung

Mittlerweile gehen dauerhaft über 80 Prozent aller Krankschreibungen auf digitalem Wege bei der Barmer ein. Bei weiter steigender Tendenz und einer verschwindend geringen Fehlerquote. Man könnte auch sagen: Es läuft! Was nicht heißt, dass die Abläufe in den Praxen, bei den Krankenkassen und hinsichtlich Techniknutzung nicht noch weiter optimiert werden könnten. Dennoch ist der Siegeszug der eAU nicht mehr zu stoppen. Am 1. Januar 2023 fiel der Startschuss für die nächste Stufe. Jetzt sind die Unternehmen verpflichtet, am elektronischen Verfahren teilzunehmen. Das heißt: Die Zeiten, in denen der gelbe Schein an die Personalabteilung geschickt werden musste, sind größtenteils vorbei. Nun erhalten die Firmen die AU-Nachweise von den Krankenkassen digital. Das heißt: Die Barmer und andere gesetzliche Kassen stellen ihnen die Arbeitsunfähigkeitsdaten elektronisch zur Verfügung und die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber rufen diese Daten dann ab. Das spart Zeit und Geld und ist obendrein auch nachhaltiger, weil etliche Tonnen Papier weniger bedruckt werden müssen. Wie funktioniert das mit der eAU aber genau? Ein Video auf der Barmer Homepage gibt einen schnellen Überblick über alles Wichtige. Ausführlicher kann man sich in einem Webinar informieren. Mit konkreten und anschaulichen Beispielen aus der Praxis. Beides zu finden unter:
barmer.de/f005567

BARMER eCare: Ein sicherer Speicher für Gesundheits- und Krankheitsdaten

Der Verwaltungsrat befasst sich regelmäßig mit der eCare. Das ist die elektronische Patientenakte (ePA) der Barmer. Die elektronische Patientenakte, kurz ePA bietet Versicherten zum ersten Mal einen sicheren, digitalen Speicher für Ihre medizinischen Dokumente. 

Fakten-Check: Was bedeutet das Opt-Out für die ePA?

Aktuell wird in den Medien viel über die politische Initiative des Bundesministers für Gesundheit zur Einführung des Opt-Out-Verfahrens berichtet. Opt-Out kommt aus dem Englischen und bedeutet „sich gegen etwas zu entscheiden“. Der Begriff bezieht sich auf die Möglichkeit, für Nutzerinnen und Nutzer, der Verwendung einer Anwendung zu widersprechen. Die gesetzlichen Krankenkassen werden zukünftig ihren Versicherten automatisch eine ePA zur Verfügung stellen. Wer keine ePA bekommen möchte, kann widersprechen und so von seinem Opt-Out Gebrauch machen. Denn die Nutzung der ePA wird freiwillig bleiben, so wie es heute schon der Fall ist. Das Opt-Out für die elektronische Patientenakte ist Teil der Digitalstrategie des Bundesministeriums für Gesundheit. Es wird für die Versicherten den Zugang zur ePA vereinfachen. Heute ist eine aktive Anmeldung notwendig. Zukünftig übernehmen die Krankenkassen diese Aufgabe für ihre Versicherten. Das erspart Versicherten den Aufwand.

Bislang gilt das Opt-Out-Verfahren noch nicht. Ein aktiver Widerspruch ist insofern nicht notwendig. Die Anlage einer ePA setzt weiterhin voraus, dass die Versicherten sich selber anmelden. Die Bundesregierung wird erst noch einen Gesetzentwurf zum neuen Opt-Out-Verfahren vorlegen. Termine sind noch nicht festgelegt. Aktuellen Berichten zufolge soll dies bis Ende 2024 umgesetzt werden. Wichtig ist: Nur Versicherte entscheiden, welche Arztpraxen und Krankenhäuser Zugriff auf Ihre Daten haben dürfen. Es findet keine Weitergabe ihrer Daten statt. Nur diejenigen, die Versicherte selber freigeschaltet haben, haben Zugriff auf die ePA. Versicherte entscheiden, welche Arztpraxen oder Krankenhäuser wie lange auf ihre ePA zugreifen dürfen. Für jede Einrichtung bestimmen Versicherte, ob diese Dokumente nur einstellen oder lesen und einstellen darf.

Der Vorteil für die Versicherten: Die ePA fördert mehr Transparenz und dadurch eine bessere Versorgung. Berechtigen Versicherte ihre Ärztinnen und Ärzte dazu, so haben diese Zugang zu Informationen über Ihre Medikamente, Diagnosen oder Allergien, die für Ihre Behandlung wichtig sind. Ein Beispiel: Weiß der Arzt oder die Ärztin, welche Medikamente ein Versicherter einnimmt, kann er oder sie bei einer Verschreibung potentielle Wechselwirkungen besser ausschließen.

Exklusiv für Hochschulen: Der neue Barmer Campus-Coach

Das Präventionsprogramm Barmer Campus-Coach bringt gesunde Abwechslung in den Hochschul-Alltag: Mit exklusiven Angeboten und Events rund um die Themen Psychische Gesundheit, Ernährung und Fitness. Der Campus-Coach ist speziell für die Bedürfnisse von Studierenden entwickelt worden und wird von den Expertinnen und Experten begleitet. Er setzt sich aus verschiedenen Konzepten zusammen: interessante Beiträge, wechselnde digitale Highlight Events sowie die kostenfreie Nutzung der 7Mind Study App für Ihre Studierenden. Mit facettenreichen und interaktiven Inhalten bietet die Barmer Hochschulen die Möglichkeit, Studierenden ein einzigartiges Angebot für körperliche und mentale Gesundheit zu bieten.