Berichte von den Sitzungen des Verwaltungsrats und wichtigen Veranstaltungen
Sozialwahl 2023 – Online-Stimmabgabe ist Zeitenwende im Wahlrecht
Der Countdown zur Wahl des Verwaltungsrates der Barmer läuft. Ab Mitte April erhalten rund 7,1 Millionen Mitglieder der Kasse die Wahlunterlagen per Post zugestellt. Erstmalig können sie ihre Stimme auch online abgeben. Der Verwaltungsrat der Barmer rief anlässlich seiner Sitzung am 29. März 2023 in Berlin alle Wahlberechtigten auf, mit ihrer Stimme den Kurs der Kasse mitzugestalten. „Mit der Online-Stimmabgabe erlebt das deutsche Wahlrecht eine Zeitenwende. Nie war es einfacher, das Sozialparlament und dessen wichtige Rolle mitzuprägen“, so Bernd Heinemann, Verwaltungsratsvorsitzender der Barmer. Das Gremium ist für alle grundlegenden Angelegenheiten der Kasse zuständig wie etwa die Abnahme der Jahresrechnung, die Einführung von Satzungsleistungen und die Aufsicht über den Vorstand.
Online-Wahlsystem erfüllt hohe Sicherheitsanforderungen
„Die Voraussetzungen zur Teilnahme an dem vom Deutschen Bundestag beschlossenen Modellprojekt zur Online-Wahl hat der Barmer-Verwaltungsrat bereits im Juni 2020 durch eine Satzungsänderung beschlossen“, so Heinemann. Nach einer von der Barmer federführend für alle an der Online-Wahl teilnehmenden Kassen durchgeführten europaweiten Ausschreibung sei ein Dienstleister mit der Entwicklung und dem Betrieb eines Online-Wahlsystems beauftragt worden. Dieses erfülle alle vom Bundesministerium für Gesundheit und dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnologie festgelegten hohen organisatorischen und technischen Sicherheitsanforderungen.
Selbstverwaltung stark in der Krise - Sozialwahl 2023 erstmals online
Dies, so Herr Heinemann mit Blick auf die Sozialwahl 2023, ist ein starker Beleg für die Gestaltungskraft der Selbstverwaltung. Vorgesehen hat der Verwaltungsrat, im Jahr 2023 erstmals eine Sozialwahl auch als Onlinewahl durchzuführen. Der Verwaltungsrat verspricht sich von Onlinewahlen eine Stärkung der demokratischen Legitimation durch eine höhere Wahlbeteiligung, eine Modernisierung der Wahlen und einen Beitrag zur Nachhaltigkeit der Barmer, die seit diesem Jahr als erste gesetzliche Krankenkasse klimaneutral ist. Gewählt werden bei der Sozialwahl 2023 die 27 Vertreterinnen und Vertreter aus der Gruppe der Versicherten.
Stichtag für die Stimmabgabe ist der 31. Mai
Mit ihrer Stimme entscheiden die Mitglieder über die Zusammensetzung des aus 30 Mitgliedern bestehenden Verwaltungsrates der Barmer. Die Zugangsdaten zur Online-Wahl werden den Wahlberechtigten zusammen mit den Briefwahlunterlagen zugesandt. Stichtag bis zur Stimmabgabe ist der 31. Mai. Die Sozialwahl findet alle sechs Jahre statt und ist nach der Bundestags- und Europawahl die drittgrößte Wahl in Deutschland.
Nähre Informationen rund um die Sozialwahl und die bei der Barmer antretenden Listen finden Sie hier.
Elektronische Krankschreibung
Mittlerweile gehen dauerhaft über 80 Prozent aller Krankschreibungen auf digitalem Wege bei der Barmer ein. Bei weiter steigender Tendenz und einer verschwindend geringen Fehlerquote. Man könnte auch sagen: Es läuft! Was nicht heißt, dass die Abläufe in den Praxen, bei den Krankenkassen und hinsichtlich Techniknutzung nicht noch weiter optimiert werden könnten. Dennoch ist der Siegeszug der eAU nicht mehr zu stoppen. Am 1. Januar 2023 fiel der Startschuss für die nächste Stufe. Jetzt sind die Unternehmen verpflichtet, am elektronischen Verfahren teilzunehmen. Das heißt: Die Zeiten, in denen der gelbe Schein an die Personalabteilung geschickt werden musste, sind größtenteils vorbei. Nun erhalten die Firmen die AU-Nachweise von den Krankenkassen digital. Das heißt: Die Barmer und andere gesetzliche Kassen stellen ihnen die Arbeitsunfähigkeitsdaten elektronisch zur Verfügung und die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber rufen diese Daten dann ab. Das spart Zeit und Geld und ist obendrein auch nachhaltiger, weil etliche Tonnen Papier weniger bedruckt werden müssen. Wie funktioniert das mit der eAU aber genau? Ein Video auf der Barmer Homepage gibt einen schnellen Überblick über alles Wichtige. Ausführlicher kann man sich in einem Webinar informieren. Mit konkreten und anschaulichen Beispielen aus der Praxis. Beides zu finden unter:
barmer.de/f005567
BARMER eCare: Ein sicherer Speicher für Gesundheits- und Krankheitsdaten
Der Verwaltungsrat befasst sich regelmäßig mit der eCare. Das ist die elektronische Patientenakte (ePA) der Barmer. Die elektronische Patientenakte, kurz ePA bietet Versicherten zum ersten Mal einen sicheren, digitalen Speicher für Ihre medizinischen Dokumente.
Fakten-Check: Was bedeutet das Opt-Out für die ePA?
Aktuell wird in den Medien viel über die politische Initiative des Bundesministers für Gesundheit zur Einführung des Opt-Out-Verfahrens berichtet. Opt-Out kommt aus dem Englischen und bedeutet „sich gegen etwas zu entscheiden“. Der Begriff bezieht sich auf die Möglichkeit, für Nutzerinnen und Nutzer, der Verwendung einer Anwendung zu widersprechen. Die gesetzlichen Krankenkassen werden zukünftig ihren Versicherten automatisch eine ePA zur Verfügung stellen. Wer keine ePA bekommen möchte, kann widersprechen und so von seinem Opt-Out Gebrauch machen. Denn die Nutzung der ePA wird freiwillig bleiben, so wie es heute schon der Fall ist. Das Opt-Out für die elektronische Patientenakte ist Teil der Digitalstrategie des Bundesministeriums für Gesundheit. Es wird für die Versicherten den Zugang zur ePA vereinfachen. Heute ist eine aktive Anmeldung notwendig. Zukünftig übernehmen die Krankenkassen diese Aufgabe für ihre Versicherten. Das erspart Versicherten den Aufwand.
Bislang gilt das Opt-Out-Verfahren noch nicht. Ein aktiver Widerspruch ist insofern nicht notwendig. Die Anlage einer ePA setzt weiterhin voraus, dass die Versicherten sich selber anmelden. Die Bundesregierung wird erst noch einen Gesetzentwurf zum neuen Opt-Out-Verfahren vorlegen. Termine sind noch nicht festgelegt. Aktuellen Berichten zufolge soll dies bis Ende 2024 umgesetzt werden. Wichtig ist: Nur Versicherte entscheiden, welche Arztpraxen und Krankenhäuser Zugriff auf Ihre Daten haben dürfen. Es findet keine Weitergabe ihrer Daten statt. Nur diejenigen, die Versicherte selber freigeschaltet haben, haben Zugriff auf die ePA. Versicherte entscheiden, welche Arztpraxen oder Krankenhäuser wie lange auf ihre ePA zugreifen dürfen. Für jede Einrichtung bestimmen Versicherte, ob diese Dokumente nur einstellen oder lesen und einstellen darf.
Der Vorteil für die Versicherten: Die ePA fördert mehr Transparenz und dadurch eine bessere Versorgung. Berechtigen Versicherte ihre Ärztinnen und Ärzte dazu, so haben diese Zugang zu Informationen über Ihre Medikamente, Diagnosen oder Allergien, die für Ihre Behandlung wichtig sind. Ein Beispiel: Weiß der Arzt oder die Ärztin, welche Medikamente ein Versicherter einnimmt, kann er oder sie bei einer Verschreibung potentielle Wechselwirkungen besser ausschließen.
Exklusiv für Hochschulen: Der neue Barmer Campus-Coach
Das Präventionsprogramm Barmer Campus-Coach bringt gesunde Abwechslung in den Hochschul-Alltag: Mit exklusiven Angeboten und Events rund um die Themen Psychische Gesundheit, Ernährung und Fitness. Der Campus-Coach ist speziell für die Bedürfnisse von Studierenden entwickelt worden und wird von den Expertinnen und Experten begleitet. Er setzt sich aus verschiedenen Konzepten zusammen: interessante Beiträge, wechselnde digitale Highlight Events sowie die kostenfreie Nutzung der 7Mind Study App für Ihre Studierenden. Mit facettenreichen und interaktiven Inhalten bietet die Barmer Hochschulen die Möglichkeit, Studierenden ein einzigartiges Angebot für körperliche und mentale Gesundheit zu bieten.