Service für
Hilfsmittelanbieter

Vom digitalen Vertragsmanagement bis zur Zusammenarbeit mit der Barmer

In unserem Portal informieren wir Sie rund um die Versorgung mit Hilfsmitteln und zu vielen weiteren Themen für Vertragspartner im Hilfsmittelbereich.

Direkt zu den wichtigsten Themen:

Abrechnung
Newsletter

Qualitätssicherung
Software-Support
Verträge

Unkomplizierte Abrechnung

Als Abrechnungsstelle für Hilfsmittel steht Ihnen als Leistungserbringer das Deutsche Dienstleistungszentrum für das Gesundheitswesen (DDG) zur Verfügung:

DDG GmbH
Abrechnungsstelle für die Barmer
Grabenstr. 102
45141 Essen
IK 660 510 336

Geschäftszeiten: Montag bis Freitag von 07:30 – 17:00 Uhr.

Über das DDG Online-Servicecenter für Leistungserbringer stehen Ihnen jederzeit aktuelle Informationen zu Ihrer Abrechnung zur Verfügung, beispielsweise zum Eingang der Rechnung, zum Bearbeitungsstand oder zu Zahlungsterminen. Auch das Ergebnis der Rechnungsprüfung sowie die Absetzungsschreiben können digital eingesehen werden.

Zum DDG-ONLINE-SERVICECENTER

  
Telefon (Hotline/allgemein)0201/8998-620
E-Mailservicemanagement@ddg-online.de
Telefon (Hotline/Datenaustausch § 302 SGB V0201/8998-619
E-Maildta@ddg-online.de
Fax 0201/8998-600
Internet www.ddg-online.de

Bitte senden Sie Ihre Abrechnungen grundsätzlich an den Dienstleister DDG. Ausnahmen bestehen ausschließlich für Hilfsmittel, die von Apotheken über den vdek-Hilfsmittellieferungsvertrag abgegeben werden. Bitte übermitteln Sie diese an die Gesellschaft für Statistik im Gesundheitswesen (GfS).

Bitte wenden Sie sich auch bei Reklamationen zunächst an die DDG. Geben Sie dabei Ihr Institutionskennzeichen (IK), das Rechnungsdatum, die Rechnungsnummer und möglichst auch die Eingangsbuchnummer der DDG an. Sie helfen damit, Sucharbeiten zu vermeiden und die Antwort zu beschleunigen.

Bei Fragen zur Abrechnung, bei denen Ihnen die DDG nicht weiterhelfen kann, wenden Sie sich bitte an:

  
Telefon 0800 333 0606
Fax 0800 333004 328-239
E-Mail abrechnung-dienstleister@barmer.de

Hinweise zur Rechnung

  • Die vertragliche Zahlungsfrist beginnt mit Eingang der Rechnung inklusive der rechnungsbegleitenden Unterlagen sowie der Datensätze nach § 300 bzw. § 302 SGB V bei der richtigen Annahmestelle (DDG). Rechnungen, die bei der Barmer eingehen, müssen gesondert an die oben genannte Adresse weitergeleitet werden. Hierdurch kann es zu Verzögerungen bei der Bezahlung von Rechnungen kommen.
  • Sofern Sie am Datenaustausch nach § 300 bzw. § 302 SGB V teilnehmen, bitten wir Sie, die Daten ebenfalls direkt an die DDG zu senden. Informationen zum Datenaustausch finden Sie im Internet unter www.ddg-online.de oder unter www.gkv-datenaustausch.de.
  • Bitte verbinden Sie Originalabrechnungsunterlagen inklusive der rechnungsbegleitenden Unterlagen (z. B. Verordnungen) fest mit der Rechnung (etwa durch Heftung), um eine Trennung zu vermeiden.

Bitte denken Sie daran, dass alle Veränderungen zu Ihrem Institutionskennzeichen (IK) und den dazugehörigen Stammdaten (Name, Adresse, Bankverbindung, etc.) umgehend auch an die Arbeitsgemeinschaft Institutionskennzeichen (ARGE IK) zu melden sind:

ARGE IK
Alte Heerstraße 111
53757 Sankt Augustin

  
Fax 030 13001-1350
E-Mail info@arge-ik.de
Internet www.arge-ik.de

Änderungen von Daten, die unter dem IK gespeichert sind, nimmt die ARGE IK nur schriftlich per Post, E-Mail oder Fax entgegen. Bei der Rechnungsprüfung wird auf diese Daten zurückgegriffen. Abweichungen der Stammdaten zu den Informationen auf Ihrer Rechnung können zu Irritationen führen.

Als Vertragspartner der Barmer versorgen Sie unsere Versicherten mit zum Verbrauch bestimmten Hilfsmitteln? In den maßgeblich geltenden Verträgen ist geregelt, dass monatliche Versorgungspauschalen nur dann abgerechnet werden können, wenn Versicherte vom Leistungserbringer mindestens einen Tag im jeweiligen Kalendermonat in ihrer Häuslichkeit versorgt wurden. Bei Unterbrechung der Versorgung für einen gesamten Kalendermonat ist die Versorgungspauschale für diesen Monat nicht abrechnungsfähig.

Die Barmer verstärkt in diesem Punkt die Abrechnungsprüfung für Leistungszeiträume ab Oktober 2023

Liegt uns zum Zeitpunkt der Rechnungsprüfung bereits die Information vor, dass der oder die Versicherte in diesem Kalendermonat nicht zu Hause war – beispielsweise durch einen langfristigen Krankenhausaufenthalt oder durch Versterben – wird die Rechnung für den Monat abgesetzt. Erreicht uns diese Information erst nach erfolgter Abrechnung, erhalten Sie eine zeitnahe Rückforderung der gezahlten Summe.

1. Welche Verträge und Hilfsmittel sind von dieser Regelung betroffen?

Betroffen sind folgende Verträge:

  • Aufsaugende Inkontinenz in der Home-Care, in Behinderteneinrichungen und in Pflegeheimen
  • Enterale Ernährung
  • Stoma sowie
  • die Anlagen des Medizintechnikvertrages 2 (Absauggeräte, Beatmung und Tracheostoma)

2. Wie erfahre ich den Grund der Absetzung?

Liegt ein laufendes Versicherungsverhältnis vor und Versicherte waren einen Monat nicht zu Hause, wird in der Änderungsmitteilung folgender Kürzungsgrund angegeben: „Versicherte/r im abzurechnenden Kalendermonat nicht in der Häuslichkeit“.

Liegt kein laufendes Versicherungsverhältnis vor (z.B. bei Versterben), wird in der Änderungsmitteilung folgender Kürzungsgrund angegeben: „Mit Versicherter/m besteht kein Versicherungsverhältnis.“.

3. Warum erteilt der Kürzungsgrund keine Auskunft darüber, ob Versicherte verstorben oder im Krankenhaus gewesen sind?

Diese Information unterliegt dem Datenschutz. Bitte wenden Sie sich zur Abklärung an die Versicherten.

4. Ein Versicherter hat die Hilfsmittel in das Krankenhaus mitgenommen und verbraucht. Muss ich trotzdem Hilfsmittel nachliefern?

Ja. Die Versorgung des Versicherten ist sicherzustellen. Um diesen Fall zu vermeiden, sind Versicherte im Zuge der Beratung darüber aufzuklären, dass sie im Falle eines Aufenthaltes alle erforderlichen Verbrauchshilfsmittel vom Krankenhaus gestellt bekommen und eine Mitnahme deswegen nicht erforderlich ist.

5. Ich habe erst nach Auslieferung der Hilfsmittel erfahren, dass eine Versicherte nicht in der Häuslichkeit gewesen ist. Kann ich trotzdem diesen Monat abrechnen?

Nein. Die Abrechnung einer Versorgungspauschale ist vertraglich ausgeschlossen, wenn Versicherte für einen ganzen Kalendermonat nicht in der Häuslichkeit anwesend waren. Sofern noch ausreichend Hilfsmittel bei den Versicherten vorhanden sind, kann eine Abrechnung der bereits gelieferten Hilfsmittel für Zeiträume nach dem Krankenhausaufenthalt erfolgen.

6. An wen wenden Sie sich mit Fragen zu Ihrer Absetzung?

Nutzen Sie bitte das DDG Online-Servicecenter bzw. wenden sich an die DDG GmbH. Sämtliche Kontaktdaten finden Sie oben unter dem Reiter „Wie erfolgt die Abrechnung von Hilfsmitteln“.

Hilfsmittel-Newsletter der Barmer

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  • Aktuelle Vertragsprojekte und Gesetzesänderungen
  • Umsetzungshinweise zu neuen Verträgen
  • Praktische Tipps zur Abrechnung

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Verfahren zur Qualitätssicherung

Wir überprüfen laufend die Qualität der Hilfsmittelversorgungen unserer Versicherten mit verschiedenen Qualitätssicherungsmaßnahmen, wie z. B. Versichertenbefragungen.

Unser Ziel ist es, die gegenwärtigen Versorgungen zu überwachen und zukünftige Versorgungen falls notwendig zu verbessern, und somit die Zufriedenheit unserer Versicherten durchgängig auf einem hohen Niveau sicherzustellen.

Qualitätsüberprüfungen und deren Ergebnisse

Versichertenbefragung zu Anti-Dekubitus-Systemen (November/Dezember 2020)

  • Befragung von 2.500 Versicherten, die im Abrechnungszeitraum Januar 2020 bis September 2020 versorgt wurden. Ausgenommen sind Versicherte mit Betreuung.
  • Befragungszeitraum November/Dezember 2020
  • Schriftliche Befragung per Post
  • Rücklaufquote 47,0 %
  • Ergebnis ist eine hohe Zufriedenheit bei der Versorgung mit Anti-Dekubitus-Systemen

Hier finden Sie die Ergebnisse unserer Qualitätsbefragung im Detail.

Versichertenbefragung Orthopädische Schuhe/Diabetiker-Schutzschuhe (Februar/März 2020)

  • Befragung von 3000 Versicherten, die im Abrechnungszeitraum Mai 2018 bis April 2019 versorgt wurden. Ausgenommen sind Versicherte mit Betreuung.
  • Befragungszeitraum Februar/März 2020
  • Schriftliche Befragung per Post
  • Rücklaufquote 66,5 %
  • Ergebnis ist eine hohe Zufriedenheit bei der Versorgung mit Orthopädischen Schuhen/Diabetiker-Schutzschuhen

Hier finden Sie die Ergebnisse unserer Qualitätsbefragung im Detail.

Versichertenbefragung aufsaugende Inkontinenzartikel (September/Oktober 2019)

  • Befragung von 3000 Versicherten, die im Abrechnungszeitraum April 2018 bis April 2019 versorgt wurden. Ausgenommen sind Versicherte mit Betreuung.
  • Befragungszeitraum September/Oktober 2019
  • Schriftliche Befragung per Post
  • Rücklaufquote 52,8%
  • Ergebnis ist eine hohe Zufriedenheit bei der Versorgung mit aufsaugenden Inkontinenzartikeln

Hier finden Sie die Ergebnisse unserer Qualitätsbefragung im Detail.

Versichertenbefragung Hörgeräte (August/September 2019)

  • Befragung von 3000 Versicherten, die im Abrechnungszeitraum Juli 2017 bis April 2019 versorgt wurden. Ausgenommen sind Versicherte mit Betreuung.
  • Befragungszeitraum August/September 2019
  • Schriftliche Befragung per Post
  • Rücklaufquote 47,4%
  • Ergebnis ist eine hohe Zufriedenheit bei der Versorgung mit Hörgeräten

Hier finden Sie die Ergebnisse unserer Qualitätsbefragung im Detail.

Versichertenbefragung zur Stomaversorgung (August 2019)

  • Befragung von 3000 Versicherten, die im Abrechnungszeitraum Mai 2018 bis April 2019 versorgt wurden
  • Befragungszeitraum August 2019
  • Schriftliche Befragung per Post
  • Rücklaufquote 54,9%
  • Ergebnis ist eine hohe Zufriedenheit bei der Versorgung mit Stoma-Artikeln

Hier finden Sie die Ergebnisse unserer Qualitätsbefragung im Detail.

Versichertenbefragung zu Badewannenliftern (Mai/Juni 2021)

  • Befragung von 1.122 Versicherten, die im Abrechnungszeitraum Januar 2020 bis September 2020 versorgt wurden. Ausgenommen sind Versicherte mit Betreuung.
  • Befragungszeitraum Mai/Juni 2021
  • Schriftliche Befragung per Post
  • Rücklaufquote 60,7%
  • Ergebnis ist eine hohe Zufriedenheit bei der Versorgung mit Badewannenliftern.

Hier finden Sie die Ergebnisse unserer Qualitätsbefragung im Detail.

Versichertenbefragung CPAP (April 2018)

  • Befragung von 2400 Versicherten, die 2017 mit einem CPAP-Gerät erstmalig versorgt wurden und Patienten, die sich schon länger in einer CPAP-Therapie befinden
  • Befragungszeitraum April 2018
  • Schriftliche Befragung per Post mit anonymisierten Antwortbögen
  • Rücklaufquote 70%
  • Ergebnis ist eine hohe Zufriedenheit bei der Versorgung mit CPAP-Geräten

Hier finden Sie alle Ergebnisse unserer Qualitätsbefragung.

Versichertenbefragung Sauerstoff-Therapie (Oktober 2018)

  • Befragung von 2200 Versicherten, die im Zeitraum ab 01.05.2017 erstmalig eine Sauerstoff-Therapie erhielten
  • Befragungszeitrum Oktober 2018
  • Schriftliche Befragung per Post
  • Rücklaufquote 62 %
  • Ergebnis: Die Versorgung weicht teilweise von den vertraglichen Regelungen ab, die Zufriedenheit mit der Versorgung ist überwiegend gut.

Hier finden Sie alle Ergebnisse unserer Qualitätsbefragung im Detail.

Sie haben noch Fragen?

Sie benötigen weitere Informationen? Kein Problem. Stellen Sie uns ihre ergänzenden Fragen gerne über unser Kontaktformular.

Technische Hilfe und Software-Support

Dem elektronischen Kostenvoranschlag (eKV) gehört die Zukunft. Mittlerweile erhalten wir fast 95 Prozent der Kostenvoranschläge von Leistungserbringern im Rahmen des elektronischen Verfahrens.

Das sind Ihre Vorteile als Leistungserbringer:

  • Zeitersparnis: Der elektronische Kostenvoranschlag spart Zeit, die für die Versorgung bleibt
  • Handhabung: Die Nutzung der Branchensoftware ist bequem und reduziert den Verwaltungsaufwand
  • Kostenvorteil: Mit dem elektronischen Kostenvoranschlag können Sie Geld und Papier sparen

Der elektronische Kostenvoranschlag bietet Ihnen die Möglichkeit, die zur Entscheidung der Hilfsmittelversorgung erforderlichen Unterlagen direkt, mittels elektronischer Datenübermittlung, an uns zu verschicken.

Sie können dabei folgende Varianten wählen:

  1. Nutzung der Software unseres Dienstleisters HMM Deutschland GmbH (ZHP.X3), auch als Online-Eingabemaske.
  2. Nutzung einer anderen Branchensoftware (es gibt verschiedene Dienstleister auf dem Markt).
  3. Nutzung einer eigenen Software*

* (Voraussetzung für diese Form der Übermittlung ist die Installierung einer Schnittstelle zur Web-Plattform ZHP.X3).

Natürlich erhalten Sie unsere Antwort auf dem elektronischen Weg zurück. Insofern können Sie alle Vorteile der elektronischen Datenverarbeitung nutzen, z.B. die Weiterverarbeitung für die Abrechnung.

Schon gewusst? Über die Software ZHP.X3 haben Sie zudem die Möglichkeit, schnell und direkt Kontakt zu uns aufzunehmen, z.B. bei Rückfragen zu konkreten Vorgängen. So sparen Sie wertvolle Zeit!

Datenschutz und Sicherheit

Die Daten werden ausschließlich über sichere Datenverbindungen übertragen, die den hohen Anforderungen der Barmer an den Datenschutz gerecht werden. So ist es ausgeschlossen, dass die Daten von Unbefugten eingesehen oder verändert werden können. Weiterhin werden lediglich die für die Bearbeitung zwingend erforderlichen Daten übertragen und nur im Zusammenhang mit der beantragten Versorgung verwendet.

Technische Voraussetzungen

Die ZHP.X3-Schnittstelle steht allen Branchensoftware-Herstellern zur Verfügung und bietet damit ein Roaming zu den übrigen am Markt befindlichen eKV-Plattformen anderer Anbieter.

Erforderliche Angaben

Bitte tragen Sie alle relevanten Angaben gemäß den Verträgen ein. Wichtig sind insbesondere die Angabe des vertraglich vereinbarten LEGS, sowie die richtige Kombination aus Hilfsmittelpositionsnummer, Kennzeichen Hilfsmittel (KZH) und gegebenenfalls Produktbesonderheit. Sie finden alle erforderlichen Angaben in Ihren Vertragsunterlagen.

Grundsätzlich ist es möglich, mittels eines elektronischen Kostenvoranschlages gleichzeitig mehrere Hilfsmittel zu beantragen. Dabei ist für jedes Hilfsmittel eine Versorgungseinheit zu bilden, die auch aus verschiedenen Positionen der gleichen Produktgruppe bestehen kann, welche erst in der Gesamtheit eine funktionsfähige, dem Verwendungszweck entsprechende Versorgung ergeben.

Bitte denken Sie auch daran, die notwendigen Unterlagen (z.B. Verordnung etc.) dem eKV beizufügen (bitte als „Anlage“ mit entsprechender Kennzeichnung anhängen).

Ihre Abrechnung muss mit den genehmigten Daten des eKV übereinstimmen. Übernehmen Sie für die Abrechnung auch das Ihnen übermittelte Genehmigungskennzeichen. Es erfolgt ein maschineller Abgleich der Genehmigungs- und Rechnungsdaten. Bei Abweichungen können die Rechnungen leider nicht bezahlt werden.

Bitte beachten Sie: Bei fehlerhaften Einreichungen (z.B.  fehlender/ungültiger LEGS) kann keine Annahme des eKV erfolgen. Der Datensatz wird automatisch zurückgewiesen. Im folgenden Download finden Sie eine Übersicht der häufigsten Rückweisungsgründe und eine Erläuterung, wie Sie diese Rückweisungen vermeiden können.

FAQ zum elektronischen Kostenvoranschlag

Hilfe und Support

Bei allen Fragen zur Nutzung der Software ZHP.X3 wenden Sie sich bitte an den Support der HMM Deutschland GmbH. Sie erreichen diesen per Mail unter: support@hmmdeutschland.de und telefonisch unter 0800/888 2500.

Sie erreichen den Support von Montag bis Freitag, jeweils von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr (außer an bundeseinheitlichen Feiertagen).

Die Barmer nutzt für ihr Vertragsmanagement die Plattform MIP von Medicomp.

Ihre Vorteile als unser Vertragspartner:

  • Persönlicher Bereich: MIP bietet Ihnen über die Online-Schnittstelle für die Barmer die Möglichkeit einer direkten Änderung und Anpassung Ihrer Daten, wie der Liefergebiete und der Kontaktdaten (z. B. Telefonnummer, E-Mail, Ansprechpartner).
  • Digitaler Zugang: Über MIP können Sie Verträgen der Barmer komfortabel online beitreten.
  • Vertragsübersicht: Sie haben jederzeit die Übersicht über Ihre abgeschlossenen Verträge, inklusiver aller relevanten Daten zur Laufzeit, zu Preisen und oder zum Leistungserbringergruppenschlüssel (LEGS).
  • Kosten sparen: Für die Verwaltung der Vertragsdaten inklusive Vertragsbeitrittsverfahren entstehen bei der Nutzung von MIP keine zusätzlichen Kosten.

Bitte beachten Sie: Die Genehmigung von Versorgungen erfolgt für die Barmer auch weiterhin unverändert über ZHP.X3.

Hinweise für die Nutzung

Es gibt drei Zugangswege, wie Sie Ihr Vertragsmanagement über die Plattform MIP nutzen können. Bitte wählen Sie die für Sie zutreffende Fallkonstellation aus und lesen sich die beigefügte PDF-Datei durch.

  1. Wenn Sie bereits Kunde bei MIP sind, können Sie den Vertragsbeitritt direkt mit Ihren MIP-Zugangsdaten beantragen. Hier erfahren Sie, wie Sie schnell und unkompliziert den Verträgen der Barmer
    beitreten
    können.

    Vertragsbeitritt über MIP
  2. Wenn Sie noch kein MIP-Kunde sind und auch noch keine Barmer-Verträge abgeschlossen haben, informieren Sie sich hier, wie der Zugang funktioniert.

    Vertragsbeitritt ohne MIP
  3. Wenn Sie Sie Verträge mit der Barmer geschlossen haben bzw. über Filialen verfügen, aber noch kein MIP-Kunde sind, können Sie sich jetzt kostenlos registrieren.

    Registrierung bei MIP

Bei technischen Fragen und Störungen melden Sie sich bei support@medicomp.de. Medicomp meldet sich im Anschluss direkt bei Ihnen. Bei inhaltlichen Fragen zu den Barmer-Verträgen können Sie sich an hilfsmittelmanagement@barmer.de wenden.

Sie haben noch Fragen? Weitere Informationen finden Sie in der folgenden FAQ.
Ihre Frage ist nicht dabei? Kein Problem. Stellen Sie uns Ihre ergänzenden Fragen gerne über unser Kontaktformular.

Grundlagen der Vertragspartnerschaft

Um Vertragspartner der Barmer zu werden, müssen Sie als Leistungserbringer bestimmte Voraussetzungen erfüllen. 

Institutionskennzeichen

Leistungserbringer, die Hilfsmittel für Versicherte der Barmer abgeben möchten, benötigen ein Institutionskennzeichen (IK). Das IK ist ein eindeutiges Merkmal zur Abrechnung mit den Trägern der Sozialversicherung. Die verpflichtende Verwendung des IK ist im § 293 SGB V geregelt.

Die bei der Arbeitsgemeinschaft Institutionskennzeichen gespeicherten Angaben (beispielsweise Adressdaten sowie Bank- und Kontoverbindungen) sind für die Kooperation mit der Barmer verbindlich. Andere Informationen werden von der Barmer nicht berücksichtigt.

Ein IK kann bei der Arbeitsgemeinschaft Institutionskennzeichen, Alte Heerstr. 111, 53757 St. Augustin, beantragt werden. Für jede Filiale oder Zweigstelle ist ein eigenes IK zu führen. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der ARGE IK.

Präqualifizierung

Vertragspartner der Barmer können nur Leistungserbringer sein, die die Voraussetzungen für eine ausreichende, zweckmäßige und funktionsgerechte Herstellung, Abgabe und Anpassung von Hilfsmitteln erfüllen (§ 126 SGB V).

Der Nachweis dieser Grundeignung ist Grundvoraussetzung zum Abschluss von Hilfsmittelverträgen und erfolgt – gültig für alle gesetzlichen Krankenkassen – durch die so genannte Präqualifizierung. Das kostenpflichtige Prüfverfahren wird bei den Präqualifizierungsstellen der GKV beantragt und durchgeführt.

Die Information der Kassen über die Präqualifizierungen der Leistungserbringer erfolgt regelmäßig über eine Meldung der Präqualifizierungsstellen an den GKV-Spitzenverband. Eine Vorlage des Zertifikates in Papierform oder als Fax durch den einzelnen Leistungserbringer bei der Barmer ist nicht erforderlich.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Seite des GKV-Spitzenverbandes.

DIN EN ISO Zertifikate

DIN  EN  ISO Zertifikate sind in den aktuellen Verträgen der Barmer keine Vertragsvoraussetzung mehr.

Versicherte können Hilfsmittel grundsätzlich nur über Vertragspartner der Krankenkasse beziehen. Hier informieren wir Sie über die Möglichkeiten, einen Vertrag mit der Barmer abzuschließen und geben Ihnen Tipps für die praktische Umsetzung.

Aktuelle Vertragsabsichten der Barmer

Auf unserer Beschaffungsplattform informieren wir Sie schnell und unkompliziert über unsere Vertragsabsichten. Diese werden von uns zudem über die Plattform TED (Tenders Electronic Daily) europaweit bekannt gemacht.

Wir freuen uns über Ihr Interesse an einem Vertrag mit der Barmer und Ihr Angebot. Sobald neue Vertragsvorhaben veröffentlicht werden, informieren wir Sie über unseren Newsletter für Vertragspartner.

Beitrittsverfahren über unseren Vertragsmanager (MIP)

Zu bestehenden Verträgen nach § 127 Abs. 1 SGB V können Sie beitreten, sofern Sie die gesetzlichen und vertraglichen Voraussetzungen erfüllen – also insbesondere, wenn die erforderliche Präqualifizierung für die zu vereinbarenden Hilfsmittel vorliegt. Dies gilt natürlich unter der Voraussetzung, dass Sie in den gewünschten Produktbereichen nicht bereits einen Vertrag mit uns verhandelt haben oder über eine Leistungserbringergruppierung bzw. eine Innung bereits Vertragspartner der Barmer sind.

Wir bieten Ihnen einen kostenlosen Vertrags- und Beitrittsmanager an, mit dem Sie sich einen umfassenden und funktionalen Überblick über unsere Hilfsmittelverträge verschaffen können. Sie können hierüber die Barmer-Verträge einsehen und Anträge auf einen Beitritt zu diesen Verträgen erstellen. Alles auf digitalem Wege. Nach Vertragsabschluss finden Sie hier zudem eine übersichtliche Bibliothek Ihrer Verträge; falls noch mal Fragen z. B. nach einem Leistungserbringergruppenschlüssel (LEGS) auftreten, können Sie hier schnell und einfach nachschlagen. Alle Informationen zum Ablauf für den Beitritt über MIP finden Sie im Abschnitt "Vertragsmanagement über MIP".

Sofern Sie Fragen zu einem Barmer-Vertrag haben, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail: hilfsmittelmanagement@barmer.de

Über unseren Vertragsmanager MIP können Sie derzeit zu folgenden Verträgen beitreten:

  • Anti-Dekubitus – Produktgruppe 11
  • Blutgerinnung – Produktgruppe 88
  • CPM – Produktgruppe 32
  • Diabetesprodukte – Produktgruppen 03, 21, 88
  • Diabetesprodukte (für Apotheken) – Produktgruppen 03, 21, 88
  • Encasing – Produktgruppen 88
  • Enterale Ernährung – Produktgruppen 03, 88
  • Ableitende Inkontinenz – Produktgruppen 03, 15, 19
  • Ableitende Inkontinenz (für Apotheken) – Produktgruppen 03, 15, 19
  • Aufsaugende Inkontinenz in der Häuslichkeit – Produktgruppe 15
  • Aufsaugende Inkontinenz (für Apotheken) in der Häuslichkeit – Produktgruppe 15 
  • Medizintechnik 2 – Produktgruppen 01, 12, 14, 21, 27
  • Orthopädietechnik – Produktgruppen 02, 05, 08, 17, 23, 24, 37, 38
  • Orthopädietechnik 1 – Produktgruppen 01, 03, 14, 19, 21, 88
  • Orthopädietechnik 1 (für Apotheken) – Produktgruppen 01, 02, 03, 14, 19, 21, 88
  • Orthopädietechnik 2 (für Apotheken) – Produktgruppen 02, 05, 17, 23, 24
  • Pumpentherapie – Produktgruppe 03
  • Reha-Technik – Produktgruppen 04 (außer Badewannenlifter),10,18,19,20,22,26,28,32,33
  • Reha-Technik (für Apotheken) – Produktgruppen 04, 10, 20, 22, 33
  • Schuhe – Produktgruppe 31
  • Stoma – Produktgruppen 05, 29

Beitrittsmöglichkeiten zu Verbandsverträgen

Darüber hinaus können Sie Verträgen beitreten, die über den Verband der Ersatzkassen (vdek) und der Forums-ARGE geschlossen wurden.

Für Beitrittsanfragen sowie Vertragsunterlagen und die dazugehörige Beitrittserklärung können Sie folgende E-Mail-Adresse nutzen: vertragsbeitritte@vdek.com

  • PG 04 Badewannenlifter
  • PG 09 TENS- und EMS-Geräte
  • PG 13 Hörhilfen
  • PG 14 CPAP- und CPAP-Spezialgeräte
  • PG 15 saugende Inkontinenzhilfen in vollstationären Pflegeeinrichtungen/Behinderteneinrichtungen
  • PG 25 Sehhilfen
  • PG 34 Haarersatz
  • PG 35 Epithesen
  • PG 36 Augenprothesen
  • PG 99 Blindenführhunde
  • Blutzuckerteststreifen (nur Apotheken)

Einzelvertrag mit der Barmer verhandeln

Ihre Vertragsideen finden sich in den veröffentlichten Verträgen nicht wieder? Über die oben aufgeführten Möglichkeiten eines Vertragsabschlusses hinaus haben Sie jederzeit die Möglichkeit, uns Ihre eigenen Vertragskonzepte vorzustellen. Senden Sie hierzu Ihr Vertragskonzept sowie hilfreiche Dokumente mit dem Betreff "Verhandlungswunsch" an folgende E-Mail-Adresse: hilfsmittelmanagement@barmer.de

Umsetzungshinweise zu einzelnen Verträgen

Immer wieder erreichen uns Fragen zur Auslegung einzelner Vertragsinhalte und zur Umsetzung der vertraglichen Anforderungen in der Arbeitspraxis. Über unsere FAQ-Listen erhalten Sie schnell Antworten auf die häufigsten Fragen.

Die Barmer hat in ihren neuen Rahmenverträgen die aus den Betreiberpflichten folgenden Aufgaben auf die Leistungserbringer übertragen (§ 3 Absatz 2 MPBetreibV). Auch bereits bestehende Verträge wurden mittels entsprechender Protokollnotizen angepasst.

Ergeben sich für Sie im täglichen Umgang mit der Wahrnehmung dieser Aufgaben Fragen? Wir geben Ihnen Antworten. Mit unseren FAQs stellen wir Ihnen Informationen zu den Auswirkungen auf die Verträge und Prozesse der Barmer zur Verfügung.

FAQ zur Medizinprodukte-Betreiberverordnung

Bitte beachten Sie jedoch: Unsere FAQs erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Außerdem sind unsere Antworten nicht auf die von Ihnen mit anderen Kostenträgern vereinbarten Regelungen zur MPBetreibV übertragbar.

Am 01.10.2017 startete der Vertrag zum Entlassmanagement zwischen der Deutschen Krankenhausgesellschaft und dem Spitzenverband der Krankenkassen, am 01.02.2019 folgte der Vertrag zum Entlassmanagement mit den stationären medizinischen Rehabilitationseinrichtungen. Diese Verträge haben auch Auswirkungen auf die Krankenhaus-Anschlussversorgung mit Hilfsmitteln für Versicherte der Barmer.

Die Regelungen des Entlassmanagements sind neu. Daher stellen wir Ihnen eine FAQ mit Informationen zu den Auswirkungen auf die Prozesse der Barmer zur Verfügung. Die in der FAQ beschriebenen Prozesse gelten gleichermaßen für das Entlassmanagement der Krankenhäuser, als auch der Rehabilitationseinrichtungen.

Ihre Frage ist nicht dabei? Kein Problem. Stellen Sie uns ihre ergänzenden Fragen gerne über unser Kontaktformular.

Illustration eines digitalen Ausweises zur Zuzahlungsbefreiung

​​​​Digitale Zuzahlungsbefreiungskarte

Neu: Versicherte der Barmer können Ihre Zuzahlungsbefreiung in der Barmer-App oder über Meine Barmer speichern und per Smartphone bei Leistungserbringern vorlegen. Der Nachweis ist identisch mit der Papierbescheinigung und kann im selben Umfang genutzt werden.

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