Hilfsmittel

FAQ Zuschläge RT und AD

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Informationen zur Abrechnung von Zuschlägen im Bereich Rehatechnik und Antidekubitus

Die Covid-19-Pandemie führt zu gestiegenen Fracht-, Material- und Rohstoffkosten. Das hat in bestimmten Produktbereichen zu einem hohen Anstieg der Einkaufspreise für Hilfsmittel geführt, wodurch die Belieferung zum vereinbarten Vertragspreis immer schwieriger wird.

Die BARMER unterstützt deshalb ihre Vertragspartner durch die Zahlung von Zuschlägen auf bestimmte Hilfsmittel-Vertragspreise.

In welchen Bereichen werden die Vertragspreise angepasst?

Ab 01. Januar 2022 (Verordnungsdatum maßgeblich) können Vertragspartner folgende Zuschläge in Anspruch nehmen:

Produktgruppe

Kennzeichen Hilfsmittel
00, 08, 09
Kennzeichen Hilfsmittel
02

04 Badehilfen

10%
(Ausnahme Badewannenlifter)

20%

10 Gehhilfen

10%

20%

10.50.04.1 Rollatoren

20%

-

11 Hilfsmittel gegen Dekubitus

10%

20%

18 Kranken-/
Behindertenfahrzeuge

10%
(Zuschlag begrenzt auf max. 200,00 €)

20%

19 Krankenpflegeartikel

10%

20%

20 Lagerungshilfen

10%

20%

22 Mobilitätshilfen

10%

20%

26 Sitzhilfen

10%

20%

28 Stehhilfen

10%

20%

32 Therapeutische Bewegungsgeräte

(Ausnahme: CPM-Schienen)

10%

20%

33 Toilettenhilfen

10%

20%

Wie erhalte ich diese Zuschläge?

Wenn Ihnen zusätzliche Kosten (Fracht-, Material- und Rohstoffkosten) für die Beschaffung des Hilfsmittels entstanden sind, bieten wir allen Vertragspartnern unbürokratisch die Möglichkeit an, diese Kosten mittels eines erhöhten Vertragspreises (alter Vertragspreis plus Zuschlag) bei genehmigungspflichtigen Hilfsmitteln zu beantragen bzw. bei genehmigungsfreien Hilfsmitteln direkt abzurechnen. Hierfür ist keine gesonderte Zusatzvereinbarung mit der BARMER erforderlich. Alle weiteren Regelungen aus den Verträgen bleiben bestehen.

Wichtig: Bitte beachten Sie unbedingt, dass in den Kostenvoranschlägen/Rechnungen für das Hilfsmittel weiterhin nur eine Hilfsmittelpositionsnummer und ein Vertragspreis (alter Vertragspreis plus Zuschlag) anzugeben ist. Eine gesonderte Abrechnungspositionsnummer für den Zuschlag gibt es nicht.

Technische Umsetzung in MIP

Die Preisanpassungen werden zum 1. Januar 2022 in MIP (neue Vertragsversion) für alle betroffenen Verträge eingepflegt. Jeder Vertragspartner kann sich dann bei Bedarf die aktualisierten Preise in MIP unter seiner IK-Nummer aufrufen.

Technische Umsetzung beim Abrechnungsdienstleister DDG

Um alle Preisanpassungen vorzunehmen, bedarf es beim Abrechnungsdienstleister DDG eine gewisse Vorlaufzeit. Eine Abrechnung von genehmigungsfreien Hilfsmitteln mit entsprechendem Zuschlag kann erst ab 01. Februar 2022 erfolgen.

Wichtig! Aufgrund der vorgenannten Vertragsanpassungen sind gesonderte Zahlungen von „Frachtkostenzuschlägen“ – sowohl bei Beantragung mittels Kostenvoranschlag, als auch bei der Abrechnung - nicht möglich. Wir werden ggf. eine nachträgliche Prüfung durchführen.

In unserer FAQ finden Sie auch alle Antworten rund um das Thema Preiszuschläge für den RT- und AD-Bereich. Der FAQ-Katalog wird fortgeschrieben, sobald sich Änderungs- oder Ergänzungsbedarf ergibt.